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Rechtsmittel bei Schikane?

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Hallo liebe Foristinnen und Foristen! Mittlerweile ist eine Situation eingetreten, die in dieser Form absolut nicht mehr akzeptabel ist. Zur ...


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Alt 28.11.2013, 11:25   #1
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Frage Rechtsmittel bei Schikane?

Hallo liebe Foristinnen und Foristen!

Mittlerweile ist eine Situation eingetreten, die in dieser Form absolut nicht mehr akzeptabel ist. Zur Vorgeschichte:

Ich hatte im Januar 2010, mit 55 Jahren, einen extrem schweren Schlaganfall, bei dem mir 2 Aneurysmen im Stammhirn geplatzt waren, was damals zu einer schweren Stammhirnkompression geführt hat. Ich wurde infolge dessen 3 x reanimiert, war danach für einige Zeit komplett gelähmt und hatte im Anschluss auch eine ausgewachsene Paranoia. Zum Glück, sind diese Beschwerden sämtlichst wieder weg, sodass ich sogar wieder Fitnesstraining und Kraftsport treiben kann, zwar etwas eingeschränkt, aber immerhin geht so was inzwischen wieder.

Durch meine damalige Selbständigkeit, habe ich seinerzeit alles verloren und wurde zum Sozialfall. Meine Schwester und meine älteste Nichte übernahmen damals meine Betreuung und ich muss sagen, dass ich dafür heute noch dankbar bin, denn ich war absolut „weg“ und muss, aus heutiger Sicht feststellen, dass ich absolut nicht zurechnungsfähig war. Inzwischen hat sich das aber weitestgehend „reguliert“.

Ich hatte nach längerem Krankenhausaufenthalten und einer anschließenden Reha-Maßnahme in einem hiesigen Alten- und Pflegeheim einen Platz auf einer Pflegestation erhalten, die extra für jüngere Menschen vorgesehen ist. Diese Vollpflege habe ich dann Anfang Mai verlassen und bin hier, im gleichen Haus, in ein Apartment im sogen. „Betreuten Wohnen“ gezogen. Ich spreche noch wie ein drogensüchtiger Massenmörder auf Entzug und bewege mich, wie ein Betrunkener, auch habe ich das Gefühl, als habe ich 24/7 eine Flasche Wodka intus, aber das sind eben weitestgehend die Nebenwirkungen meiner „kleinen“ Erkrankung. Das könnte ALLES deutlich schlimmer sein, da will ich mich überhaupt nicht beklagen!

Meine älteste Nichte studiert Lehramt, arbeitet noch als Fitnesslehrerin und assistiert meiner Schwester beim Ballettunterricht. Sie ist also sehr eingespannt und das hat sie mir auch immer wieder gesagt.

Im Juni d. J. habe ich ihr dann mitgeteilt, dass ich beabsichtige, die Betreuung aufzulösen, zumal ich der Ansicht war/bin, dass ich meine Angelegenheiten selbst erledigen könnte? In Fällen, in denen dies nicht möglich wäre, würde ich die Angelegenheit dann per Einzelvollmacht regeln. Dieses Schreiben hat dann infolge zu einer derartig heftigen Reaktion meiner Nichte geführt, dass ich mich doch sehr wundern musste. Ich kann mir nicht überhaupt nicht vorstellen, warum dies so ist? Eine Unterschlagung halte ich für völlig abwegig. Das lohnt sich überhaupt nicht. Die Verfahrenspflegerin teilte mir hierzu dann auch etwas überheblich mit, dass eine Prüfung durch das Gericht, keinerlei Beanstandungen ergeben hätte. Das war mir eigentlich klar. Viel eher wird es wohl der Betreuungsaufwand sein (Pauschale oder Aufwand), den sie in ihre Kalkulation aufgenommen hat und ich vermute, dass Quittungen für bestimmte Anschaffungen vorliegen werden, die ich entweder nicht besitze oder aber nicht benötige? Wenn dies nicht der Fall ist, muss sie schon – mit Verlaub- saudämlich sein, obwohl ihr dieses „Machtgefühl“, über andere bestimmen zu dürfen, schon sehr gut zu gefallen scheint?

Wie bereits erwähnt, bin ich ihr für das Engagement, in der Zeit meiner geistigen Absenz, ausgesprochen dankbar, aber irgendwann möchte man doch seine Angelegenheiten wieder selbst regeln. In dem darauffolgenden Schriftverkehr, bezichtigte sie mich, als undankbar, als unverschämt und erzählte dann sogar, gegenüber der Betreuungsrichterin und der Verfahrenpflegerin, ich hätte sie in meinen E-Mails beschimpft, was absolut NICHT der Fall war. Aufgrund ihrer Reaktion bat ich sie dann, mir doch mal Rechenschaft zu legen und amtliche Bescheide vorzulegen, da ich, bis heute, nicht weiß, welche Mittel ich bekomme und welche Kosten davon abgezogen werden. Natürlich wird das nicht sonderlich viel sein, aber ich möchte zumindest wissen, was ich bekomme. Fehlanzeige!

Aufgrund dieses seltsamen Verhaltens, teilte ich ihr dann mit, dass ich beabsichtigen würde, die Betreuung zunächst zu wechseln. Das Ergebnis war dann eine „Einstweilige Anordnung“ über einen Einwilligungsvorbehalt, in „Vermögensfragen“. Als angeführte Gründe diente eine Vereinbarung zwischen einer guten Freundin und mir, wonach sie mir zunächst Geld für die Wandfarbe verauslagte (insgesamt ca. 140 €!) und zu mir sagte, dass ich das Geld zurückgeben könne, sofern und sobald mir das möglich sei. Die Merkmale eines Darlehensvertrages sind überhaupt nicht vorhanden und inzwischen sagte sie mir sogar, dass ich das Geld behalten könne. Das möchte ich allerdings nicht! Ganz ähnlich verhält es sich mit einer Duschwand. Der zuständige Richter sah „Gefahr im Verzuge“ und erließ daraufhin die „Einstweilige Anordnung“, der ich selbstverständlich widersprach! Ich muss hier leben und möchte nicht in vorgestrichener Eierschalenfarbe hausen. Das ist ganz einfach! In diesem Fall von der Gefahr weiterer Verschuldung zu rabulieren, ist eine Frechheit und wenn man dann noch bedenkt, dass es meine Nichte war, die häufig völlig unnütze Dinge erwarb, die niemals besprochen waren (so z. B. eine Hantelbank mit 1,5 kg Gewichten) , ist das Ganze nicht nur eine Frechheit, sondern auch grotesk.

Erwartungsgemäß wurde dann eine Verfahrenpflegerin benannt und am 30.09. d. J. erschienen dann, die zuständige Richterin am AG, die Verfahrenspflegerin, sowie meine Schwester, nebst meiner Nichte. Im Vorfeld sprach ich mit der Verfahrenspflegerin, wobei ich die Anwesenheit meiner Verwandtschaft, bei diesem Gespräch, ablehnte, dabei erklärte ich mit ihrem Vorschlag einverstanden, den Einspruch zurückzuziehen, um einen normalen Wechsel in der Betreuung herbeizuführen. Einen Antrag auf eine komplette Beendigung der Betreuung könne ich ja später stellen, sagte mir die Verfahrenpflegerin.

Ganz „erstaunlich“ fand ich schon damals, ihre Äußerung, wonach sie eine Fortsetzung der Betreuung für angebracht hielte. Diese Bemerkung tätigte sie bereits nach 5 (!) Minuten. Meine Sprachtherapeutin, die zumindest 2 x in der Woche bei mir ist und das bereits seit 12.10, ist absolut der gegenteiligen Ansicht, das aber nur am Rande.

Im anschließenden Gespräch, mit der Richterin etc., wurde festgehalten, dass ein Wechsel in der Betreuung stattfinden solle. Das Verhalten und auch die Äußerungen der Richterin und auch der Verfahrenspflegerin ließen darauf schließen, dass sie meine Meinung überhaupt nicht interessieren würde und sie ohnehin eine vorgefasste Meinung hätten. Im Anschluss an unser gemeinsames Gespräch, wurde dann ausgiebig mit meiner Nichte gesprochen. Ich war im Gespräch dann doch eher lästige Randfigur.

Zunächst passierte dann überhaupt nichts und ein guter Freund half mir finanziell aus, um Katzenfutter, Deo, Rasierklingen, etc. zu kaufen, da sich meine Nichte seit dem gemeinsamen Gespräch nicht mehr meldet und absolut nichts mehr tut. Natürlich ist das eine Pflichtverletzung und es ist auch Schikane, aber welche rechtlichen Mittel habe ich überhaupt, um mich in dieser Situation zu wehren? Die absolute „Krönung“ schrieb mir dann heute mein neuer Betreuer, der mich bat, keine weiteren Verbindlichkeiten einzugehen, nämlich jene, die mir bisher ein einigermaßen menschenwürdiges Dasein ermöglichten!

Das heißt also im Klartext, dass ich meine Katze nicht mehr versorgen, mich nicht mehr waschen und rasieren soll, bis die Übergabe soweit stattgefunden hat, dass ich mir Dinge des täglichen Lebens wieder kaufen kann?

Wieso habe ich den Eindruck, dass ich von Arschlöchern und ignoranten Deppen umgeben bin? Soll ich jetzt Rentner überfallen, damit ich weiter vegetieren darf? In der Kürze liegt zwar die Würze, aber vielleicht ist der Sachverhalt so etwas deutlicher? Ich habe daran gedacht, die Richterin schriftlich zu fragen, was sie unternommen hat oder was sie zu tun gedenkt, um diese unhaltbare Situation zu beenden, um dann ggfls. das Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und der Angelegenheit auch mehr „Öffentlichkeit“ zu verschaffen.

Vor Jahrzehnten habe ich zwar mal Rechtswissenschaften studiert, aber das Thema "Familienrecht" hat mich damals nicht sonderlich interessiert, ebenso "Sozial- und Verwaltungsrecht", sodass ich heute leider absolut keine Orientierung habe.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Tipps!
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Alt 28.11.2013, 14:17   #2
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Zitat:
Zitat von Hanlonsrazor Beitrag anzeigen
Die absolute „Krönung“ schrieb mir dann heute mein neuer Betreuer, der mich bat, keine weiteren Verbindlichkeiten einzugehen, nämlich jene, die mir bisher ein einigermaßen menschenwürdiges Dasein ermöglichten!
Das ist eine Bitte, er kann dir nicht verbieten, dir bei Freunden Geld zu leihen.

Im Übrigen kannst du formlos bei Gericht die Aufhebung der Betreuung beantragen. Wenn du ein ärztliches Attest vorlegst, in dem deine Auffassung geteilt wird, wäre das von Vorteil. Falls das Gericht die Betreuung nicht aufhebt, kannst du Beschwerde einreichen.

Damit zeigst du, dass du in der Lage bist, deine Angelegenheiten zu regeln, und dass es dir ernst ist.

Liebe Grüße, Janina
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Alt 28.11.2013, 23:54   #3
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Danke Janina! Diese "Verbindlichkeiten" wären natürlich schwebend unwirksam, aber es liegen hier ja noch nicht einmal die Merkmale eines Darlehensvertrages vor. Das Einzige, was mich wirklich ärgert, ist die Tatsache, dass ein Aufhebungsantrag zu lang dauern würde. Was mich wirklich stört, ist die Tatsache, dass ich JETZT etwas unternehmen muss. Wahrscheinlich wohl eine Aufforderung an das Gericht, Zwangsmaßnahmen durchzuführen und u. U. dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der vorherrschende Zustand JETZT ko**t mich an.

Die Betreuung ist ja zunächst einmal auf einen gewerblichen Betreuer übergegangen. Eine Aufhebung kann ich immer noch beantragen und das werde ich auch tun, aber damit ist mir JETZT nicht geholfen.

Die Richterin und die Verfahrenspflegerin haben ganz eindeutig eine vorgefasste Meinung und ich befürchte, dass bisher nichts unternommen wurde? Sie kann sich natürlich auch sehr gut "verkaufen".
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Hanlonsrazor ist offline  
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Alt 29.11.2013, 12:08   #4
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Zitat:
Zitat von Hanlonsrazor Beitrag anzeigen
Was mich wirklich stört, ist die Tatsache, dass ich JETZT etwas unternehmen muss. Wahrscheinlich wohl eine Aufforderung an das Gericht, Zwangsmaßnahmen durchzuführen und u. U. dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der vorherrschende Zustand JETZT ko**t mich an.
Zu den Verbindlichkeiten: Falls du Transferleistungen beziehst, musst du eigentlich beim Leistungsträger angeben, was du bekommst - auch Geliehenes oder Geschenktes. Wenn du das nicht tust, kann es dir, wenn auch erbsenzählenderweise, als Sozialbetrug ausgelegt werden. Schon deswegen muss dein Betreuer dich darum bitten, keine Verbindlichkeiten mehr einzugehen. Er kann's dir aber nicht verbieten. Trotzdem bist du derjenige, der sich auf dünnem Eis bewegt. Da wäre ich mit massiven Protesten ans Gericht eher vorsichtig.

Wenn du der Meinung bist, dass dein Betreuer seine Aufgaben nicht erfüllt, kannst du natürlich das Gericht informieren. Dann wird bestenfalls geprüft, ob der Betreuer korrekt arbeitet. Konkrete Handlungsanweisungen oder gar "Zwangsmaßnahmen" wird es nicht geben, dazu ist das Gericht nicht da. Es ist auch keine Dienstaufsicht. Und schnell geht schon mal gar nichts.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 30.11.2013, 09:24   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Wenn du der Meinung bist, dass dein Betreuer seine Aufgaben nicht erfüllt, kannst du natürlich das Gericht informieren. Dann wird bestenfalls geprüft, ob der Betreuer korrekt arbeitet. Konkrete Handlungsanweisungen oder gar "Zwangsmaßnahmen" wird es nicht geben, dazu ist das Gericht nicht da.
das ist ein weit verbreiteter und immer wiederkehrender Irrtum.
Wenn Betreuer nicht ordentlich arbeiten, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen dann greifen die Gerichte sehr wohl ein. Es kann u.U. auch konkrete Handlungsanweisungen durch den Rechtspfleger geben denn der führt eine Art von " Aufsicht" über die Betreuer. Vorausgesetzt allerdings der Betreuer hat vorher tatsächlich pflichtwidrig gehandelt. Die gerichtlichen Massnahmen können bis zur Entlassung aus dem betreueramt gehen, was nicht selten auch vorkommt.
Es wird auch nicht nur "bestenfalls" geprüft sondern es wird in der regel immer geprüft ob an den Vorwürfen die erhoben wurden etwas dran ist. Das Bild, dass Betreuer selten bis gar nicht kontrolliert werden entsteht eher dadurch, dass die Erartungen an Betreueraufgaen unrealistisch bis fast phantastisch sind.

Zitat:
Es ist auch keine Dienstaufsicht.
Das ist allerdings richtig weil, Betreuer sind nicht angestellt also bewegen sich nicht in einem Dienstverhältnis. Deshalb, und aus keinem anderen Grund, fallen solche Verfahren also weg.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.11.2013, 13:24   #6
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
das ist ein weit verbreiteter und immer wiederkehrender Irrtum.
Wenn Betreuer nicht ordentlich arbeiten, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen dann greifen die Gerichte sehr wohl ein. Es kann u.U. auch konkrete Handlungsanweisungen durch den Rechtspfleger geben denn der führt eine Art von " Aufsicht" über die Betreuer. Vorausgesetzt allerdings der Betreuer hat vorher tatsächlich pflichtwidrig gehandelt. Die gerichtlichen Massnahmen können bis zur Entlassung aus dem betreueramt gehen, was nicht selten auch vorkommt.
Es wird auch nicht nur "bestenfalls" geprüft sondern es wird in der regel immer geprüft ob an den Vorwürfen die erhoben wurden etwas dran ist. Das Bild, dass Betreuer selten bis gar nicht kontrolliert werden entsteht eher dadurch, dass die Erartungen an Betreueraufgaen unrealistisch bis fast phantastisch sind.
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Meine Antwort bezog sich auf den vorliegenden Fall und darauf, dass in der evtl. holprigen Übergabe der Betreuung an den neuen Betreuer und in dessen Aufforderung, keine Verbindlichkeiten mehr einzugehen, keine Pflichtverletzungen zu sehen sind.


@ Hanlonsrazor:

Hast du denn schon mal mit dem neuen Betreuer gesprochen und die Fragen geklärt, die du ursprünglich an deine Nichte hattest? Besteht der Einwilligungsvorbehalt überhaupt noch? Ich hatte den Eindruck, dass der o.g. Brief des neuen Betreuers so ziemlich das Einzige war, was du bisher mit diesem zu tun hattest, und dass der Betreuer erst seit Kurzem die Betreuung übernommen hat. Daher erscheint es mir abwegig, sich mit Beschwerden ans Gericht zu wenden. Es sei denn, vom Betreuer ist nichts zu hören und sehen, während du finanziell auf dem Trockenen sitzt.

Liebe Grüße, Janina
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Alt 30.11.2013, 18:42   #7
fwu
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hallo Hanlonsrazor,

da Du Dich in einem gerichtlichen Verfahren befindest, kannst Du im geltungsbereich des BGB und des Familienverfahrensgesetzes den Begriff JETZT vergessen.

Wenn Du schon meinst, daß Dich Richterin und Verfahrenspflegerin nicht unvoreingenommen behandeln, kannst Du nur noch auf einen anderen Sachveständigen und das Landgericht oder den BGH hoffen.

Jetzt kannst Du nur , um dem Verfahren zu entkommen , nur abtauchen oder auswandern.


fwu
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betreuungsabgabe, einstweilige anordnung, einwilligungsvorbehalt, schikane, schlaganfall


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