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Hanna 14.03.2007 18:31

Frage zur Betreung
 
Hallo, habe seit Dezember mit meiner Schwester die Betreung meines Vaters bekommen. Er hatte einen Schlaganfall, der sehr schlimm ist. Die Ärzte sage n, das er nicht wieder wird. Er ist im Altenheim.Ich hatte immer eine gute Beziehung zu meinem Vater.Meine Schwester war ca. 10 Jahre mit ihm böse.Bis vor zwei Jahren. Sie hat sich die Bankvollmacht erschlichen. Ich will jetzt nur sein bestes, gute Pflege und mehr.Sie hat ihn in ein Altenheim untergebracht, das mir wirklich nicht gefällt. Aber es ist nicht so teuer.Ich glaube sie denkt da bleibt dann wenn er stirbt mehr über. Meine Frage. Wenn mein Vater stirbt hat sie dann alleine wieder die Bankvollmacht und wie ist es danach mit dem Erben? Bin ich dann hilflos ihr gegenüber.
Ich hoffe, das ich auf meine Frage eine Antwort erhalte.Danke schon im vorraus. Hanna Im Moment haben wir beide die Bankvollmacht, wegen der Betreung

Roy 16.03.2007 15:51

Auch ein befreiter Betreuer muss am Ende der Betreuung eine detaillierte Schlussrechnung aufstellen. Evtl. vorhandenen Haftungsansprüche des Betreuten gegen den Betreuer gehen auf die Erben über.

Grundsätzlich stellt sich hier aber die Frage, ob Sie oder ein anderer Verwandter nicht ggf. per Beschwerde dem Gericht vorschlagen sollte, dass Sie alleinige Betreuerin werden und die Schwester lediglich Kontrollbetreuerin bleibt. Also nichts zu entscheiden hat. Die wesentliche Frage ist, was ihr Vater bevorzugt.

Hanna 16.03.2007 19:30

Frage zur Betreung
 
Hallo Roy, rechte vielen Dank für deine Antwort. Mein Vater ist leider durch den Schlaganfall nicht mehr ansprechbar.Im Moment haben ja meine Schwester und ich die Betreung zusammen. Auch die Bankvollmacht.Sie hat vor seiner Krankheit ja die alleinige Bankvollmacht gehabt. Wie ist es wenn mein Vater stirbt, bekommt sie automatisch die Bankvollmacht wieder und kann ohne mich über alles verfügen.
Ich würde mich um einige Antwort freuen.
Hanna

Heinz 17.03.2007 19:52

Hallo Hanna,

dass ihr beide die Betreuung habt, ist vom Gericht geschickt angeordnet. So sollt ihr euch gegenseitig kontrollieren. Wenn ihr euch jedoch nicht versteht, kann es sein, dass das Gericht, die Betreuung einem Dritten überträgt oder aber auch deiner Schwester alleine. Es passiert recht schnell, dass das Gericht sich aus Familienstreitigkeiten raushält und sich für eine Person entscheidet. Die andere, und das wärst du, wird, sobald sie sich beschwert und remonstriert und Eingaben macht und dgl. als Störenfried und cholerisch erachtet.

Soll heißen, wenn du zu offen gegen deine Schwester zu Felde ziehst, kann es sein, dass du aus der Betreuung draußen bist und hättest dann gar nichts.

Mit der Bankvollmacht verhält es sich so: zur Zeit kann sie nicht ohne dich entscheiden, wenn ihr die Betreuung wirklich gemeinsamt habt, also auch die Bankvollmacht. Heißt, ohne deine Zustimmung dürfte nichts laufen.

Wenn jedoch jede von euch eigenständig, also ohne die andere handeln könnt, wird es dir schwer fallen, Entscheidungen deiner Schwester zu korrigieren. Es liegt dann an dir, möglichst viele Beteiligte ins Vertrauen und auf deine Seite zu ziehen.

Nach dem Tod vom Vater ist die Betreuung zu Ende. Dann ist die Frage, wer ist Erbe. Gibt es ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge? Wo ist die Ehefrau eures Vater resp. eure Mutter? Gibt es noch andere Kinder eures Vaters oder wirst du mit deiner Schwester alleine erben? Wenn dem so ist, dann halt jede von euch die Hälfte. Wenn du der Meinung bist, dass deine Schwester bereits zu Lebzeiten eures Vater ihr Erbe zu deinen Lasten gestaltet, solltest du mit dem Gericht es klären. Doch sei vorsichtig. Im schlimmsten Fall ist die Betreuung bei einem BerufsbetreuerIn und der/dem ist euer Erbe völlig egal.

Besten Gruß
Heinz

Hanna 23.03.2007 14:01

Hallo, recht vielen Dank für die Antwort.
Unsere Mutter ist schon lange tot. Meine Schwester und ich sind nach deinen Angaben die Erben. Es gibt kein Testament.Meine Frage ist.
Die Betreung und die Bankvolmacht und alles was sonst noch ist haben meine Schwester und ich.Wie sieht es aber aus wenn mein Vater stirbt aus?Meine Schwester hatte vor der Betreung die Bankvollmacht.
Wäre dankbar,da eine Antwort zu erhalten.
Mfg. Hanna

Heinz 23.03.2007 16:51

hallo Hanna,

deine Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Wie wurde die Bankvollmacht eingerichtet? Soll sie über den Tod hinausgelten?

Andererseits ersetzt eine gerichtliche Betreuung eine zuvor erteilte Vollmacht, erst recht, wenn du jetzt mit deiner Schwester zusammen die Vollmacht habt. Das würde bedeuten, dass die vorherige Vollmacht für deine Schwester nicht mehr existiert.

Ich würde mich einfach mal mit der Bank in Verbindung setzten und nachfragen, in wie weit die alte Vollmacht allein für deine Schwester gelöscht wurde. Das dient auch der Rechtssicherheit für den Moment, wo euer Vater verstorben ist. Dann ist das Konto eh erst einmal geschlossen und ihr müsst einen Erbschein beantragen, um wieder an das Konto zu kommen. Und wenn ihr beiden die einzigen Erben seid, dann werdet ihr das Konto wohl auch nur gemeinsam aufgelöst bekommen.

Gruß Heinz

Hanna 25.05.2007 21:44

Frage zur Betreung
 
Hallo, habe kurz mal wieder eine Frage.
Wie ich schon geschrieben habe, haben meine Schwester und ich bei meinem Vater die Betreung.Vom Amtsgericht habe ich heute eine Schreiben erhalten, das sie am 5.6.o7 meinen Vater anhören wollen.Er hatte ja einen schweren Schlaganfall und kann immer noch nicht richtig sprechen. Da ich schon lange meine Vater im Altenheim nicht besucht habe , da ich nicht zufrieden bin mit diesem Heim.Meine Schwester findet dieses Heim gut, ist nicht so teuer.Mein Vater könnte sich bestimmt ein besseres leisten, was er auch verdient hat. Aber ich komme dagegen nicht an. Meine Frage:Was erwartet mich an diesem Tag, kann ich meine Betreung verlieren nur weil ich ihn nicht besucht habe.
Ich hoffe auf Antwort Gruss Hanna

Stracciatellamaus 26.05.2007 11:59

Guten Tag!
Offensichtlich handelte es sich bei der Einrichtung der Betreuung im Dezember 2006 um eine vorläufige Betreuung, wobei nunmehr durch das Vormundschaftsgericht geprüft wird, ob die Betreuung in eine endgültige Betreuung übergeht und wer das Amt des Betreuers letztlich ausüben soll.
Bei dieser Anhörung verschafft sich das Gericht einen persönlichen Eindruck über den Gesundheitszustand Ihres Vaters und seinen Willen. Man wird ihn fragen, ob er damit einverstanden ist, dass Sie und Ihre Schwester die Betreuung fortführen.
Im Übrigen finde ich es überhaupt nicht gut, wenn Sie Ihren Vater im Heim nicht besuchen, nur weil SIE das Heim nicht gut finden. Das ist die schlechteste Ausrede, die ich je gehört habe. Möglicherweise wird dies Ihr Vater oder Ihre Schwester oder auch das Pflegepersonal im Heim, das gegenüber dem Gericht äussern. Ob Sie dennoch weiterhin Betreuerin bleiben, kann ich nicht sagen. Zur Führung der Betreuung gehört neben einer gewissenhaften Regelung der schriftlichen Angelegenheiten auch der Besuch des Vaters, denn woher wollen Sie denn wissen, wie es ihm geht und was er möglicherweise braucht?

Mit freundlichen Grüssen

Stracciatellamaus


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