Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
es geht hier meine Mutter, die an Altersdemenz leidet aber noch voll geschäftstüchtig ist, auch lt. Betreuungsgericht. Ich ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
es geht hier meine Mutter, die an Altersdemenz leidet aber noch voll geschäftstüchtig ist, auch lt. Betreuungsgericht. Ich bin der Sohn und Betreuer meiner Mutter seit ca. 1 1/2 Jahren, also befreiter Betreuer. Nun kam das Betreuungsgericht, sie wollen mir jetzt für ein halbes Jahr ein Ergänzungs- oder Kontrollbetreuer Beiseite stellen, als Grund nannte mir die Richterin, weil mein Vater im Juli verstorben ist und sie wollen das Erbe meiner Mutter schützen?!? Ich schätze aber eher, das kommt von meinen Bruder, der auch mein Ersatzbetreuer ist. Er kümmert sich nicht um unsere Mutter, schaut nach ihr nicht, macht eigentlich gar nichts... Nun meine Fragen: Wird nur wegen dem Tot des Ehemanns ein Kontrollbetreuer bestellt oder muss da ein anderer Grund vorliegen. Da meine Mutter dem Staat nichts geben will, falls sie doch noch in ein Pflegeheim kommt, holt sie ihr Geld vom Konto, manchmal hebe ich auch was für sie ab, wir haben 2 EC Karten. Muss ich dem Kontrollbetreuer Auskunft geben, was mit dem Geld passiert ist, eigentlich weis ich ja von nichts. Es geht dabei um ca. 13.000,-€ was in den letzten 4 Monaten, immer so ca. 1.500-2.000,-€ vom Konto abgehoben worden sind. Meine Mutter hält zu mir und sagt, das geht die überhaupt nix an was mit dem Geld passiert ist! Und ich habe auch noch die Lebensversicherung meines Vaters geerbt, die hatte er mir leider nur mündlich zugesagt, als Zeugen hätte ich meine Ehefrau und meine Mutter, das Geld hat auch meine Mutter dann von ihren Konto auf mein Konto überwiesen. Mein Bruder war nicht der Sohn meines Vaters, sondern der Sohn meiner Mutter aus erster Ehe. Da kann er doch auch nichts mehr einfordern? Für Tipps, wie ich mich am besten verhalten soll, wenn der Kontrollbetreuer auftaucht wäre ich sehr dankbar oder soll ich gleich zum Anwalt gehen? Ich mach alles für meine Mutter, der wird es nie schlecht gehen, erledige alles für sie, Pflegedienst, Essenzubereitung, usw. und wenn was ist, stehe ich sofort auf der Matte… Und nun kommt das Gericht… Vielen Dank schon mal im vorraus Viele Grüße Markus |
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#2 | ||||
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Liebe Grüße, Janina |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Camottos,
die Bestellung des Ergänzungsbetreuers ist auf jeden Fall nachvollziehbar: nach dem Tod Deines Vaters bist Du ihne Testament neben Deiner Mutter Erbe. Dü müsstest als mit Dir als Vertreter Deiner Mutter eine Vereinbarung über dir selbst über die Erbauseinandersetzung machen. Sollte Deine Mutter Erbin geworden sein, müsstest Du Deinen Pflichtteilsanspruch gegen die von Dir vertretene Mutter realisieren. Die Bestellung eines Kontrollbetreuers gegenüber einem vorhandenen Betreuer ist mir neu.Kenn ich nur bei Bevollmächtigten. Was denkbar ist ein sogenannter "weiterer" Betreuer zB fürs Vermögen. Aus dem klassischen Vormundschaftsgericht (sogn. "Gegenvormund") wäre es auch abzuleiten, zwei Betreuer fürs Vermögen zu bestellen , die nur gemeinsam Verfügen können . Wenn in dem Beschluß wirklich von einem Kontrollbetreuer die Rede ist, würde ich gegen den Beschluß Beschwerde einlegen. Im übrigen ist die Kontrolle des Betreuers eine hoheitliche Aufgabe des Betreuungsgericht, die nicht an Private delegiert werden kann. fwu |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 3
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Hallo Janina, Hallo fwu,
vielen Dank euch beiden für die schnellen Antworten… erstmal zur Janina: Was soll denn da juristisch Bedenkliches gelaufen sein, wenn meine Mutter ihr Geld abhebt… geht das doch keinem was an, was damit passiert, wenn sie damit ins Casino geht oder der Kirche schenkt… dann müssen sie meine Mutter entmündigen oder sehe ich das falsch? Muss ich eigentlich als befreiter Betreuer Auskunft darüber geben? Kann man eine Vorsorgevollmacht auch noch abschließen, obwohl ich schon ihr Betreuer bin? Jetzt zu fwu, stimmt, Ergänzungsbetreuer hat die Richterin beim persönlichen Gespräch gesagt, fürs Erbe meines Vaters, die Ergänzungsbetreuerin kommt auch direkt vom Gericht mir wurde auch schon der Name mitgeteilt, ist das ein ganz normaler Vorgang oder hat da doch mein Bruder seine Finger drin? Was würdest du mir denn empfehlen, auch einen Anwalt zu Rate ziehen oder erstmal den Ergänzungsbetreuer abwarten, was der überhaupt will? Das Forum ist wirklich klasse, Danke ![]() Gruß Camottos |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Auch die Sache mit der Lebensversicherung: Stell' dir vor, jemand anderes wäre Betreuer deiner Mutter und sie hätte ihrem Betreuer mal eben einen größeren Geldbetrag überwiesen, weil das mit deinem Vater zu Lebzeiten so abgesprochen war. Evtl. käme dir dann der Gedanke, dass deine Mutter zu diesem Geldtransfer bequatscht wurde... Bitte nicht falsch verstehen, ich will dir nichts unterstellen. Für Außenstehende kann die Sache eben einfach anders aussehen. Was dich angeht: Wenn du die Vermögenssorge hast, darfst du deiner Mutter zwar keine Vorschriften machen, wie sie mit ihrem Geld umzugehen hat, aber du darfst sie nicht sehenden Auges ins Messer (die finanzielle Not) laufen lassen. Verschleudert sie ihre Reserven, müsstest du ggf. einen Einwilligungsvorbehalt bei Gericht beantragen. Mischst du als Betreuer beim Leerräumen der Konten mit, läuft das Ganze auf Sozialbetrug hinaus. Mag sein, dass es nicht auffliegt, aber Geld beiseite schaffen oder sinnlos verprassen und dann von der Allgemeinheit unterstützt werden, ist nichts anderes. Auf Anfrage oder später in der Schlussrechnungslegung m.W. ja. Zitat:
Liebe Grüße, Janina |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Camottos,
Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei einer solchen Erbkonstellation ist wohl üblich. Was die Abhebungen der Mutter angeht, geht es erstmal nicht Um "Sozialbetrug". Relevant ist , wenn Sozialhilfe beantragt wird, § 103 SGB XII.Hiernach kann zum Kostenersatz herangezogen werden, wer die Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe herbeiführt. Der Schutz vor einem solchen Kostenersatz wäre wohl Aufgabe des Betreuers, möglciherweise macht er sich auch gegenüber dem Betreuten schadensersatzpflichtig. Kann auch den Vertreter treffen. Frage ist dann, wieviel Geld ein Heimbewohner sinnvoll für seinen Bedarf ausgeben kann oder auch ob der Bewohner wirklich in der Lage war zum Automaten zu kommen und seine PIN zu nutzen. Auch für den befreiten Betreuer gibt es nach Ende der Betreuung (bei Aufhebung der Betreuung , Betreuerwechsel, Tod des Betreuten) nach § 1890 BGB eine Rechnungslegungspflicht. (Ist ne tückische Falle, weil niemand den befreiten Betreuer daraufhin weisen muß, steht aber so im Gesetz) Im Fall eine Betreuerwechsels könnte der neue Betreuer Rechnungslegung verlangen, im Fall des Todes zB ein Miterbe zugunsten der Erbengemeinschaft. fwu |
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#7 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,563
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Zitat:
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
nun habe ich den Beschluss erhalten... Es wurde eine Ergänzungsbetreuerin bestellt, sie übt das Amt berufmäßig aus, Aufgabenkreis "Erbschaftangelegenheiten" Weil ich als Betreuer rechtlich gehindert bin... Also hat mich mein Bruder doch nicht angezeigt und ist das dann der normale Verlauf? Wenn der Sohn Betreuer von der Mutter ist und der Vater/Ehemann stirbt? Also rede ich erst mal ihr und höre mir an, was sie eigentlich will? Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten ![]() Gruß Camottos |
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#9 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Du bist Miterbe nach Deinem Vater und kannst Deine Mutter daher in der Erbschaftssache nicht vertreten, weshalb die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich war, §§ 1908i, 1795 BGB.
Das hat nichts mit dem Misstrauen unter Brüdern zu tun ...
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