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Kontrollbetreuer

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Hallo zusammen, es geht hier meine Mutter, die an Altersdemenz leidet aber noch voll geschäftstüchtig ist, auch lt. Betreuungsgericht. Ich ...


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Alt 04.12.2013, 16:49   #1
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Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 3
Standard Kontrollbetreuer

Hallo zusammen,

es geht hier meine Mutter, die an Altersdemenz leidet aber noch voll geschäftstüchtig ist, auch lt. Betreuungsgericht. Ich bin der Sohn und Betreuer meiner Mutter seit ca. 1 1/2 Jahren, also befreiter Betreuer. Nun kam das Betreuungsgericht, sie wollen mir jetzt für ein halbes Jahr ein Ergänzungs- oder Kontrollbetreuer Beiseite stellen, als Grund nannte mir die Richterin, weil mein Vater im Juli verstorben ist und sie wollen das Erbe meiner Mutter schützen?!?
Ich schätze aber eher, das kommt von meinen Bruder, der auch mein Ersatzbetreuer ist. Er kümmert sich nicht um unsere Mutter, schaut nach ihr nicht, macht eigentlich gar nichts...
Nun meine Fragen:
Wird nur wegen dem Tot des Ehemanns ein Kontrollbetreuer bestellt oder muss da ein anderer Grund vorliegen.
Da meine Mutter dem Staat nichts geben will, falls sie doch noch in ein Pflegeheim kommt, holt sie ihr Geld vom Konto, manchmal hebe ich auch was für sie ab, wir haben 2 EC Karten. Muss ich dem Kontrollbetreuer Auskunft geben, was mit dem Geld passiert ist, eigentlich weis ich ja von nichts. Es geht dabei um ca. 13.000,-€ was in den letzten 4 Monaten, immer so ca. 1.500-2.000,-€ vom Konto abgehoben worden sind.
Meine Mutter hält zu mir und sagt, das geht die überhaupt nix an was mit dem Geld passiert ist!
Und ich habe auch noch die Lebensversicherung meines Vaters geerbt, die hatte er mir leider nur mündlich zugesagt, als Zeugen hätte ich meine Ehefrau und meine Mutter, das Geld hat auch meine Mutter dann von ihren Konto auf mein Konto überwiesen. Mein Bruder war nicht der Sohn meines Vaters, sondern der Sohn meiner Mutter aus erster Ehe. Da kann er doch auch nichts mehr einfordern?
Für Tipps, wie ich mich am besten verhalten soll, wenn der Kontrollbetreuer auftaucht wäre ich sehr dankbar oder soll ich gleich zum Anwalt gehen?
Ich mach alles für meine Mutter, der wird es nie schlecht gehen, erledige alles für sie, Pflegedienst, Essenzubereitung, usw. und wenn was ist, stehe ich sofort auf der Matte… Und nun kommt das Gericht…

Vielen Dank schon mal im vorraus

Viele Grüße
Markus
Camottos ist offline  
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Alt 04.12.2013, 17:40   #2
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Da meine Mutter dem Staat nichts geben will, falls sie doch noch in ein Pflegeheim kommt, holt sie ihr Geld vom Konto, manchmal hebe ich auch was für sie ab, wir haben 2 EC Karten. Muss ich dem Kontrollbetreuer Auskunft geben, was mit dem Geld passiert ist, eigentlich weis ich ja von nichts. Es geht dabei um ca. 13.000,-€ was in den letzten 4 Monaten, immer so ca. 1.500-2.000,-€ vom Konto abgehoben worden sind.
Meine Mutter hält zu mir und sagt, das geht die überhaupt nix an was mit dem Geld passiert ist!
Und ob die das was angeht! Das eigene Geld zu bunkern und dann ggf. Sozialleistungen zu beantragen, ist Betrug. Es wäre was anderes, wenn sie damit auf Reisen ginge oder sich großzügig Annehmlichkeiten finanziert. Aber wegschaffen oder verschenken ist nicht drin.

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Und ich habe auch noch die Lebensversicherung meines Vaters geerbt, die hatte er mir leider nur mündlich zugesagt, als Zeugen hätte ich meine Ehefrau und meine Mutter, das Geld hat auch meine Mutter dann von ihren Konto auf mein Konto überwiesen. Mein Bruder war nicht der Sohn meines Vaters, sondern der Sohn meiner Mutter aus erster Ehe. Da kann er doch auch nichts mehr einfordern?
Wenn er kein Erbe deines Vaters ist, hat er mit dem Geld nichts zu schaffen. Trotzdem ist es jetzt m.W. (zumindest abzüglich deines gesetzliches Anteils) das Geld eurer Mutter. Es wird im Zweifelsfall für ihren Lebensunterhalt einzusetzen sein oder im Erbfall berücksichtigt werden müssen.

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Für Tipps, wie ich mich am besten verhalten soll, wenn der Kontrollbetreuer auftaucht wäre ich sehr dankbar oder soll ich gleich zum Anwalt gehen?
Mein Eindruck ist, dass da schon einiges juristisch Bedenkliches gelaufen ist. Daher wäre es m.E. nicht schlecht, einen Anwalt zu konsultieren, um das wieder gerade zu biegen, bevor dir die Betreuung evtl. vom Gericht entzogen wird.

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Ich mach alles für meine Mutter, der wird es nie schlecht gehen, erledige alles für sie, Pflegedienst, Essenzubereitung, usw. und wenn was ist, stehe ich sofort auf der Matte… Und nun kommt das Gericht…
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man so verfahren, mit einer Betreuung nicht.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 04.12.2013, 22:47   #3
fwu
Routinier
 
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Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Camottos,


die Bestellung des Ergänzungsbetreuers ist auf jeden Fall nachvollziehbar:

nach dem Tod Deines Vaters bist Du ihne Testament neben Deiner Mutter Erbe. Dü müsstest als mit Dir als Vertreter Deiner Mutter eine Vereinbarung über dir selbst über die Erbauseinandersetzung machen. Sollte Deine Mutter Erbin geworden sein, müsstest Du Deinen Pflichtteilsanspruch gegen die von Dir vertretene Mutter realisieren.

Die Bestellung eines Kontrollbetreuers gegenüber einem vorhandenen Betreuer ist mir neu.Kenn ich nur bei Bevollmächtigten. Was denkbar ist ein sogenannter "weiterer" Betreuer zB fürs Vermögen. Aus dem klassischen Vormundschaftsgericht (sogn. "Gegenvormund") wäre es auch abzuleiten, zwei Betreuer fürs Vermögen zu bestellen , die nur gemeinsam Verfügen können .

Wenn in dem Beschluß wirklich von einem Kontrollbetreuer die Rede ist, würde ich gegen den Beschluß Beschwerde einlegen.

Im übrigen ist die Kontrolle des Betreuers eine hoheitliche Aufgabe des Betreuungsgericht, die nicht an Private delegiert werden kann.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.12.2013, 13:00   #4
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Registriert seit: 03.12.2013
Beiträge: 3
Lächeln

Hallo Janina, Hallo fwu,
vielen Dank euch beiden für die schnellen Antworten… erstmal zur Janina:
Was soll denn da juristisch Bedenkliches gelaufen sein, wenn meine Mutter ihr Geld abhebt… geht das doch keinem was an, was damit passiert, wenn sie damit ins Casino geht oder der Kirche schenkt… dann müssen sie meine Mutter entmündigen oder sehe ich das falsch?
Muss ich eigentlich als befreiter Betreuer Auskunft darüber geben?
Kann man eine Vorsorgevollmacht auch noch abschließen, obwohl ich schon ihr Betreuer bin?
Jetzt zu fwu,
stimmt, Ergänzungsbetreuer hat die Richterin beim persönlichen Gespräch gesagt, fürs Erbe meines Vaters, die Ergänzungsbetreuerin kommt auch direkt vom Gericht mir wurde auch schon der Name mitgeteilt, ist das ein ganz normaler Vorgang oder hat da doch mein Bruder seine Finger drin?
Was würdest du mir denn empfehlen, auch einen Anwalt zu Rate ziehen oder erstmal den Ergänzungsbetreuer abwarten, was der überhaupt will?
Das Forum ist wirklich klasse, Danke
Gruß
Camottos
Camottos ist offline  
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Alt 05.12.2013, 20:10   #5
Club 300
 
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Was soll denn da juristisch Bedenkliches gelaufen sein, wenn meine Mutter ihr Geld abhebt… geht das doch keinem was an, was damit passiert, wenn sie damit ins Casino geht oder der Kirche schenkt… dann müssen sie meine Mutter entmündigen oder sehe ich das falsch?
Deine Mutter darf mit ihrem Geld natürlich machen, was sie will. Wenn aber der Ernstfall eintritt und sie staatliche Leistungen zur Finanzierung eines Pflegeheims beantragen müsste, wird gefragt, wo die Kohle denn hin ist. Wer bewusst oder grob fahrlässig seine Notlage herbeiführt, verliert nämlich seine Ansprüche. Deine Mutter landet dann zwar nicht auf der Straße, aber die Sozi kann - anders als bei Grundsicherung z.B. - die Leistungen von den Verwandten zurückfordern.

Auch die Sache mit der Lebensversicherung: Stell' dir vor, jemand anderes wäre Betreuer deiner Mutter und sie hätte ihrem Betreuer mal eben einen größeren Geldbetrag überwiesen, weil das mit deinem Vater zu Lebzeiten so abgesprochen war. Evtl. käme dir dann der Gedanke, dass deine Mutter zu diesem Geldtransfer bequatscht wurde... Bitte nicht falsch verstehen, ich will dir nichts unterstellen. Für Außenstehende kann die Sache eben einfach anders aussehen.

Was dich angeht: Wenn du die Vermögenssorge hast, darfst du deiner Mutter zwar keine Vorschriften machen, wie sie mit ihrem Geld umzugehen hat, aber du darfst sie nicht sehenden Auges ins Messer (die finanzielle Not) laufen lassen. Verschleudert sie ihre Reserven, müsstest du ggf. einen Einwilligungsvorbehalt bei Gericht beantragen. Mischst du als Betreuer beim Leerräumen der Konten mit, läuft das Ganze auf Sozialbetrug hinaus. Mag sein, dass es nicht auffliegt, aber Geld beiseite schaffen oder sinnlos verprassen und dann von der Allgemeinheit unterstützt werden, ist nichts anderes.

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Muss ich eigentlich als befreiter Betreuer Auskunft darüber geben?
Auf Anfrage oder später in der Schlussrechnungslegung m.W. ja.

Zitat:
Zitat von Camottos Beitrag anzeigen
Kann man eine Vorsorgevollmacht auch noch abschließen, obwohl ich schon ihr Betreuer bin?
Kann man - eigentlich. Dazu muss die Aufhebung der Betreuung beantragt werden. Das ist ein Knackpunkt, denn wenn das Gericht der Auffassung ist, dass deine Mutter nicht (mehr) fit genug ist, ihre Angelegenheiten auch mittels Vollmachterteilung zu regeln, muss es die Betreuung von Amts wegen aufrecht erhalten. Versuchen könnt ihr's - sinnvollerweise gleich mit ärztlichem Attest bezüglich der Geschäftsfähigkeit.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 05.12.2013, 23:30   #6
fwu
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hallo Camottos,

Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers bei einer solchen Erbkonstellation ist wohl üblich.

Was die Abhebungen der Mutter angeht, geht es erstmal nicht Um "Sozialbetrug". Relevant ist , wenn Sozialhilfe beantragt wird, § 103 SGB XII.Hiernach kann zum Kostenersatz herangezogen werden, wer die Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe herbeiführt.

Der Schutz vor einem solchen Kostenersatz wäre wohl Aufgabe des Betreuers, möglciherweise macht er sich auch gegenüber dem Betreuten schadensersatzpflichtig.


Kann auch den Vertreter treffen. Frage ist dann, wieviel Geld ein Heimbewohner sinnvoll für seinen Bedarf ausgeben kann oder auch ob der Bewohner wirklich in der Lage war zum Automaten zu kommen und seine PIN zu nutzen.

Auch für den befreiten Betreuer gibt es nach Ende der Betreuung (bei Aufhebung der Betreuung , Betreuerwechsel, Tod des Betreuten) nach § 1890 BGB eine Rechnungslegungspflicht.

(Ist ne tückische Falle, weil niemand den befreiten Betreuer daraufhin weisen muß, steht aber so im Gesetz)


Im Fall eine Betreuerwechsels könnte der neue Betreuer Rechnungslegung verlangen, im Fall des Todes zB ein Miterbe zugunsten der Erbengemeinschaft.


fwu
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Alt 06.12.2013, 06:59   #7
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Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Auch für den befreiten Betreuer gibt es nach Ende der Betreuung (bei Aufhebung der Betreuung , Betreuerwechsel, Tod des Betreuten) nach § 1890 BGB eine Rechnungslegungspflicht.

(Ist ne tückische Falle, weil niemand den befreiten Betreuer daraufhin weisen muß, steht aber so im Gesetz)


Im Fall eine Betreuerwechsels könnte der neue Betreuer Rechnungslegung verlangen, im Fall des Todes zB ein Miterbe zugunsten der Erbengemeinschaft.


fwu
Auf den amtlichen Merkblättern wird darauf hingewiesen (wenn die doch nur mal jemand lesen würde ... ). Und hier im Bezirk weisen die Rechtspfleger ausdrücklich bei der Verpflichtung und auch in den Schreiben zum Bericht darauf hin.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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Alt 06.12.2013, 10:36   #8
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Hallo zusammen,

nun habe ich den Beschluss erhalten...
Es wurde eine Ergänzungsbetreuerin bestellt, sie übt das Amt berufmäßig aus, Aufgabenkreis "Erbschaftangelegenheiten"
Weil ich als Betreuer rechtlich gehindert bin...
Also hat mich mein Bruder doch nicht angezeigt und ist das dann der normale Verlauf? Wenn der Sohn Betreuer von der Mutter ist und der Vater/Ehemann stirbt?
Also rede ich erst mal ihr und höre mir an, was sie eigentlich will?
Vielen Dank an alle für die schnellen Antworten

Gruß
Camottos
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Alt 06.12.2013, 12:52   #9
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Du bist Miterbe nach Deinem Vater und kannst Deine Mutter daher in der Erbschaftssache nicht vertreten, weshalb die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich war, §§ 1908i, 1795 BGB.
Das hat nichts mit dem Misstrauen unter Brüdern zu tun ...
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