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Muss Betreuer gefragt werden???????

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Hallo zusammen, meine freundin und ich stehen unter betreuung in den Angelegenheiten Finanzen vertretung gegenüber Ämtern&Behörden und Wohnungsangelegenheiten. Nun waren ...


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Alt 29.03.2007, 17:43   #1
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Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 1
Standard Muss Betreuer gefragt werden???????

Hallo zusammen,

meine freundin und ich stehen unter betreuung in den Angelegenheiten Finanzen vertretung gegenüber Ämtern&Behörden und Wohnungsangelegenheiten.

Nun waren wir heute beim Standesamt weil wir heiraten wollen, da wurden wir gefragt ob wir unter betreuung stehen und wir haben nein gesagt weil das jetzt bald beendet werden soll.

Müssen wir unsere Betreuerin darüber informieren oder brauchen wir das nicht?????

Danke im vorraus

Gruß
SL-City ist offline  
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Alt 01.04.2007, 00:13   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo, der Betreuer braucht grundsätzlich nicht gefragt zu werden. Ob man heiraten kann, muss der Standesbeamte oder ggf. das Gericht beurteilen.
Roy ist offline  
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Alt 01.04.2007, 12:15   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

Betreute dürfen heiraten ohne Zustimmung der Betreuer. Heißt, dieses höchstpersönliche Recht ist nicht Teil der Vermögenssorge, wenngleich die Heirat selbst zweifelfrei vermögensrechtliche Konsequenzen hat. Doch ob und wen geheiratet wird, können Betreuer nicht bestimmen. Vielleicht noch wann, wenn nämlich andere Fragen wie die des gemeinsamen Aufenthaltes, Mietvertrag, oder auch gemeinsames Konto noch zu klären sind.

Deshalb ist es im Grunde nur naheliegend, die Heirat mit den Betreuern zu organisieren. Auch gegenüber dem Standesamt gibt es keine Bedenken, die Betreuung nicht anzuzeigen, weil wie gesagt, es völlig irrelevant ist, ob die Heirat von den Betreuern befürwortet wird oder nicht.

Es sei denn, die Geschäftsfähigkeit ist eingeschränkt. Zwar gibt es auch dann ein Recht auf Heirat und das Recht, selbst den Partner zu bestimmen, doch zur Abgabe der Willenserklärungen beim Standesamt sind dann die Betreuer erforderlich, damit die Erklärungen für den Ehevertrag wirksam werden können.

Doch auch ohne Einwilligungsvorbehalt ist es sinnvoll und ratsam, die Betreuer von der erfolgten Heirat zu informieren, damit vermögensrechtliche Konsequenzen geregelt werden können, sofern ihr es nicht selber managt.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 03.05.2007, 21:07   #4
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

Meine Betreute möchte unbedingt heiraten. Allerdings habe ich die Betreuung für alle Angelegenheiten übertragen bekommen (Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt) Ich kann sie im Moment noch überzeugen, dass es besser wäre mit der Heirat zu warten. Da aber der Freund heftig auf sie einwirkt und ihr Wunsch auch nach Kindern und einer eigenen kleinen Familie wächst, kann ich nicht einschätzen, wie sich die Situation weiterentwickelt. Meine Betreute lebt in einer psychiatrischen Einrichtung, ihr Freund auch. Wäre es überhaupt möglich, wenn Betreuung für alle Angelegenheiten besteht, eine Ehe einzugehen ohne Zustimmung des Betreuers?

Freundliche Grüße! Ursula
 
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Alt 04.05.2007, 15:51   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo, nicht der Betreuer, sondern der Standesbeamte hat zu prüfen. Lehnt er die Eheschließung ab, kann der Betreute oder der zukünftige Ehepartner eine Gerichtsentscheidung fordern.

Siehe auch:

Zitat:
§ 1903 II BGB

Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich nicht erstrecken auf Willenserklärungen, die auf Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gerichtet sind (...)
Roy ist offline  
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Stichworte
ehe, genehmigung, heirat, standesamt, standesbeamter


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