Dies ist ein Beitrag zum Thema Verlinkung von Gesetzestexten bei der Beantwortung von Fragen im Forum im Unterforum Fragen, Anregungen zur Technik , Teil der Allgemeines
Hallo,
hier im Forum werden gerne die genannten Gesetzestexte, Fundstellen o.ä. verlinkt.
"Leider" verweist dies häufig auf freie Seiten, wie ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
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Hallo,
hier im Forum werden gerne die genannten Gesetzestexte, Fundstellen o.ä. verlinkt. "Leider" verweist dies häufig auf freie Seiten, wie >>dejure.org<< oder so. Mal abgesehen davon, dass die keine offizielle Seite der Justitz sind und demzufolge nicht garantiert wird, den aktuellen Stand der Rechtssprechung zu haben, sind solche Seiten zumeist werbefinanziert und "meckern" bei Adblockern. Ich würde mich also freuen, wenn man sich hier einigt, die Seite >>Gesetze-im-Internet<< zu verwenden, da diese vom Bundesamt für Justiz kommt. Da ist Aktualität nicht die Frage und diese Seite ist auch nicht werbefinanziert. Auch scheint bei >>dejure<< z. B. die KI schon mitzumischen ;-) Da wir ja hier auch einen gewissen Anspruch haben, also die Mitglieder, die das so netterweise verlinken, strahlen dies durch ihre fachlich versierten Beiträge für mich einfach aus, würde ich mich auf eure (Gegen-)Argumente dazu sehr freuen. Es sei noch dazu gesagt, ich bin froh, dass die Verlinkungen von vielen Mitgliedern eingefügt werden, das ist ja bei der Beantwortung des Sachverhaltes schon ein gewisser Mehraufwand. Aber ich bin am Wochenende beim Einführungsseminar von Beck gewesen und ein Fernlehrer hat aus o. g. Gründen die Seite >>Gesetze-im-Internet<< erwähnt, als verlässliche und offizielle Seite. |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
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Das Forum hat ein Plugin und ein genannter Paragraph, ein genanntes Urteil oder eine genannte Fundstelle, die es bei dejure gibt, wird automatisch verlinkt.
Bietet das BfJ ebenfalls ein entsprechendes Plugin an? |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 118
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Zitat:
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
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Die Arbeit würde sich doch niemand machen...
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,205
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Dejure.org ist der einzige Anbieter, der ein Plugin hat, das man einmalig in Webseiten einbinden kann, ohne manuell einen Link zu setzen. Benutze ich im Online-Lexikon auch.
Dejure.org ist auch sehr aktuell und bietet seinerseits zu den einzelnen Paragraphen passende Rechtsprechung an. Das gibts auf den offiziellen Seiten des BMJ ebenfalls nicht. Und die „amtliche“ Rechtsdatenbank Juris ist nur für registrierte zahlende Nutzer. Dummerweise ist dejure.org gerade bei einigen betreuungsspezifischen Gesetzen schwach, so beim BtOG und dem VBVG. Die Änderung des Letzteren nehme ich mal zum Anlass, mit dem dortigen Seitenbetreiber Kontakt aufzunehmen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (05.12.2025 um 09:13 Uhr) |
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