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Rege 08.04.2010 19:02

Vorstellung
 
Hallo ,
ich bin neu hier und habe noch keinen blassen Schimmer wie dies hier funktioniert.
Ich möchte mich gerne vorstellen, weiß aber nicht wie ich hier einen neuen Beitrag erstellen kann- es gibt in der Bedienerleiste dazu keinen Button. ( man kann gleich erkennen, dass ich nicht unbedingt ein PC Freek bin ). Wahrscheinlich taucht dies nun als Antwort bei jemandens anderer Vorstellung auf, für das ich mich erst mal entschuldigen möchte. Aber einen Antwort Link habe ich gefunden :). L.G. Rege, Betreuerin

Rudi 08.04.2010 19:55

Geh in der Ebene einfach ein Schritt zurück, also öffne das letzte Fenster, was du eben hattest. Da findest du oben links über den Beiträgen ein Button "Thema erstellen" klick einfach da rauf, der Rest geht von alleine.
Im Hauptforum gibts übrigens ganz unten ein Forum "Testen"- da kannst du üben. Ansonsten wende dich ruhig an die Admins oder Mods, die helfen dir. Das sind hier Kohlenklau, Tina-L, Imre und Michaela Mohr.

Viel Glück und sei hier willkommen.

Gr. Rudi

zeiten 08.04.2010 22:04

:giggleswe: na hoffentlich findest du das thema hier überhaupt wieder....:giggleswe:

so, wie rudi gesagt hat. geh einfach auf die rubrik "vorstellungen" und da scrollst du bisschen nach unten und fast ganz unten is ein "thema erstellen" button. guck mal hier:


http://1.1.1.2/bmi/www.forum-betreuu...-erstellen.jpg

klick hier für große ansicht: http://www.forum-betreuung.de/member...-erstellen.jpg


edit: äh, ja stimmt, oben links is genau der gleiche button. :giggleswe:

Buschtrommel 17.10.2011 11:37

Betreuerhaftungsfrage etc.
 
NAchdem meine B>etreuung beendet wurde und auch rechtliche Schritte durch das Bayer. Staatsministerium der Justiz auch der Vorganfg vorgelegt wurde und eine Empfehlung herauskam, gegen den ehealigen Betreuer ein Verfahren einzuleiten, frage ich hiermit an ob in diesem Zusammenhang zu den vorgenannten Verfahren am Zivilgericht im Jahre 2010 auch anteile der Justizbehöerden als Zeugen benennen kann, wenn in diesem Zusammenhang ein Gutachten - entgegen den Vorstellungen des damaligen Betreuers, der die Prozeß - und Geschäftsfähigkeit verneinte - bestätigt, dass diese sehr wohl vorliegt und diese bereits vom Amtsgericht gerügt wurde.

In dioesem Zusammnehanh geht es um einen Rechtsstreit - unsabhängig zur Betreuerhaftung - wo in dieser Sache der damalige Betreuer untätig blieb - und die daraus entstandenen Folgeschäden und Kosten zu meinen Lasten gehen.


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