Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen zur Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Letzte Fragen, folgende Situationen:
1) Ein Elternteil ist durch eine schwere Krankheit handlungsunfàhig geworden, das andere Elternteil ist mittlerweile zum ...
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#11 |
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Beiträge: 93
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Letzte Fragen, folgende Situationen:
1) Ein Elternteil ist durch eine schwere Krankheit handlungsunfàhig geworden, das andere Elternteil ist mittlerweile zum Beispiel wegen Demenz geschäftsunfàhig. >>> Was ist für den Bevollmächtigten ohne separate Bankvollmacht zu tun, um Zugang zu den Konten der Eltern zu erhalten, wenn die Bank sich querstellt und ihre eigene Vollmacht verlangt, diese aber von niemandem unterschrieben werden kann? 2) Ein Elternteil ist gestorben, das andere Elternteil ist mittlerweile zum Beispiel wegen Demenz geschäftsunfàhig. >>> Kann der Bevollmàchtigte in diesem Fall sofort über die gemeinsamen Konten der Eltern verfügen, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt? In beiden Fällen: wenn, zum Beispiel zur Deckung der Kosten einer Heimunterbringung, der Verkauf einer Immobilie erforderlich ist - wie hat man zu verfahren, wenn kein Elternteil mehr in der Lage ist, zum Notar zu gehen? |
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#12 |
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Das sehe ich anders. Dem Rechtssystem ist objektiv nicht zu trauen. Wäre dem so, bräuchte man sich als Angehöriger keine Sorgen um eine Vorsorgevollmacht zu machen, sondern wäre zumindest als Ehepartner vollumfänglich vom Gesetz her bevollmächtigt.
Betrügerein sind durch die jetzige Rechtslage Tür und Tor geöffnet. Dass 99.99% aller Betreuer in Ordnung sind, nützt den 1:10.000 Betrogenen nun mal nichts. Fakt ist, dass man schon sehr achtgeben muss, wenn man nicht will, dass sich plötzlich Fremde ungebeten in Familienangelegenheiten einmischen. Und ungebeten können auch juristisch vollkommen korrekt handelnde Betreuer sein. Deshalb sehe ich hier nur wenig Entscheidungsfreiheit, Misstrauen ist Pflicht. Trotzdem danke! |
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#13 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin Sohn55
Zitat:
Eine Betreuung beim Amts- bzw. Betreuungsgerichtanregen. Ohne gerichtliche Betreuung läuft sonst nix. Zitat:
Sonst: Siehe oben, Betreuung anregen. Zitat:
Oder warten, bis alle gestorben sind, dann ist man als Erbe dran. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#14 | ||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,226
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Und noch mal Moin Sohn55
Zitat:
Stell Dir vor, Du bist mit Deiner Angetrauten völlig im Clinch. Ihr könnt Euch ums verrecken nicht mehr riechen und wollt Euch scheiden lassen. Dummerweise bekommst Du vorher einen Schlaganfall und liegst völlig sprach und bewegungsunfähig danieder, bekommst aber alles mit. ... ... und dann wird Dein Ehegespons automatisch die Betreuerin? Jetzt hättest Du sicherlich gerne einen Wunsche frei, welcher wird das wohl sein?.... Das haben sogar die Politiker begriffen und haben sich deshalb auch dagegen entschieden. (Es gab auch welche, die Deine Meinung vertreten haben, aber nicht allzulange) Zitat:
Und wenn nicht, dann wird er sich wenigstens so fühlen. Zitat:
Allerdings läßt ein professionell arbeitender Betreuer bei einem solchen Empfang die unkooperative Sippschaft am ausgestreckten Arm verhungern. Dann darf sie sich wenigstens in Ihrem Vorurteil bestätigt fühlen. Das ist doch auch was, oder? Zitat:
Nur: Warum meiden so viele Menschen die Pflicht und drängeln zur Kür? Etwas angesäuerte Grüße Imre
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#15 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Nein. Eher besorgt um meine Rechte und die meiner Eltern.
Zitat:
Ist schon etwas harter Tobak, dem Ehepartner Todeswunschgedanken zu unterstellen. Ich habe einige Jahre beruflich mit Senioren zu tun gehabt und weiß, dass sich in aller Regel der gesunde Partner verantwortungsvoll und durchaus auch liebevoll um seinen erkrankten Partner kümmert, auch wenn es zuvor ein Zerwürfnis gegeben hat. Im Übrigen kann niemand vorhersehen, wie sich die Situation entwickelt, auch nicht bei Eheleuten, die bislang in Frieden und Eintracht miteinander lebten. Wieso sollte man einem Externen Handeln nach Treu und Glauben unterstellen, dem Ehepartner aber nicht? "Bis dass der Tod uns scheidet" heißt es, nicht "Bis der Betreuer uns scheidet". Natürlich wird es nie hundertprozentig wasserdichte Regelungen geben. Aber dass ein Ehepartner um sein gesamtes Vermögen gebracht werden kann und jegliches Mitspracherecht verliert, und genau das passiert nun mal immer wieder, sollte per Gesetz ausgeschlossen werden. Aber ok, immerhin gibt es ja die Vorsorgevollmacht, besser als nichts. Das ist eine gelinde gesagt seltsame Logik. Wer Betrug erwartet, dem sollte man beweisen, dass er sich irrt, und alles ist gut, würde ich hingegen sagen. Zitat:
Ein professionell arbeitender Betreuer spricht nicht von "Sippschaft", sondern betrachtet den/die Betreuten und seine Angehörigen als Kunden. Und wenn ihm Misstrauen begegnet, ist es seine Aufgabe, dieses abzubauen, indem er ein Vertrauensverhältnis aufbaut, sonst hat er seinen Beruf verfehlt. In früheren Zeiten habe ich mir sogar mal überlegt, im gegebenen Fall selbst eine externe Betreuung für das verbleibende Elternteil zu veranlassen, was ja theoretisch auch einen Nutzen für mich bringen könnte. Aber so nehme ich doch lieber die Verantwortung selbst auf mich. Meine Eltern wollen zum Beispiel nicht in ein Heim, sondern in ihrem Haus, in dem sie seit Jahrzehnten leben, sterben. Und diesen Wunsch werde ich ihnen zumindest im Rahmen des Möglichen erfüllen. Und sollte es doch nicht möglich sein, will ich derjenige sein, der bestimmt, was zu tun ist, und genau das ist auch der Wunsch meiner Eltern. Trotzdem danke für die Ausführungen. So weiß ich wenigstens, dass noch einiges zu tun ist und was. ![]() Geändert von Sohn55 (27.02.2015 um 22:40 Uhr) |
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#16 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Hallo an alle,
ich bin mir nach wie vor unsicher hinsichtlich der Vermögenssorge. Die mir von meinen Eltern ausgestellte Vorsorgevollmacht sieht auch die Vermögenssorge vor, und zwar über den Tod hinaus. Meine Eltern haben mir auch die PIN-Nummern ihrer Karten anvertraut. Eine Kontovollmacht besteht bislang aber nicht. Frage: Ist es aufgrund der Vorsorgevollmacht legal, wenn ich am Bankautomaten Geld abhebe und z.B. Ueberweisungen taetige? a) zu Lebzeiten b) im Todesfall? Vielen Dank für Infos! |
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#17 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Im Übrigen hängt vieles von dem Vollmachtsinhalt ab den hier keiner kennt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#18 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Die Vorsorgevollmacht ist vollumfaenglich.
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#19 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin Sohn
Wenn es Deine Eltern noch schaffen, dann gehe mit ihnen zur Bank, nimm die Vollmacht mit und lasse Dir vor Ort von Deinen Eltern bei der Bank die entsprechende Bankvollmcht ausstellen. Dann kannst Du auch bei der Bank handeln. Wenn die finnziellen Angelegenheiten in der Vollmacht schon drinstehen, dann wäre es sowieso legal, wenn Du am Automaten die Pins/Tans nutzt, weil es Deine Eltern Dir erlaubt haben. am Schlter der Bank wirst Du möglicherweise Probleme bekommen, falls die Vollmacht dort nicht anerkannt werden sollte. Banken sind da manchmal so komisch. Deshalb mit den Eltern dort vor Ort die Bankvollmacht klären. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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