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Vorsorgevollmacht und Betreuung - und nun?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuung - und nun? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hab einen interessante Frage, die mir bis jetzt keiner beantworten konnte. Ich hab einen Betreuten, mit dem ich ...


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Alt 22.03.2015, 23:10   #1
Iki
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.02.2015
Beiträge: 12
Standard Vorsorgevollmacht und Betreuung - und nun?

Hallo,
ich hab einen interessante Frage, die mir bis jetzt keiner beantworten konnte.
Ich hab einen Betreuten, mit dem ich vom ersten Tag an ein sehr gutes Verhältnis aufgebaut habe. Seine Mutter hat die Betreuung aufrund ihres Alters abgegeben, so kam ich ins Spiel.
Mein Betr. sagte mir, er wurde nicht einmal gefragt, ob er mit einer neuen Betreuung einverstanden ist, möchte mich aber als Vertrauensperson behalten.
Jetzt hat er mir eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt, in der ich alles regeln soll für ihn.
Greift diese Vollmacht jetzt? Ist diese Vollmacht wirksam?
Er kann seine Angelegenheiten mit Personen seines Vertrauen selbst regeln , sagt er. Dies kann auch vom Arzt bestätigt werden.Was muß ich jetzt machen?

Geändert von Iki (22.03.2015 um 23:16 Uhr)
Iki ist offline  
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Alt 23.03.2015, 01:18   #2
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Iki Beitrag anzeigen
Was muß ich jetzt machen?
Wenn ihr das künftig per Vollmacht regeln wollt, müsst ihr die Aufhebung der Betreuung bei Gericht beantragen. Normalerweise hat eine Vollmacht Vorrang vor einer Betreuung. Und auch jetzt im Nachhinein wäre die Betreuung überflüssig, wenn der Betreute seine Angelegenheiten stattdessen mit anderen Hilfen und/oder per Vollmacht erledigen kann. Die Aufhebung spart Geld und gerichtliche/behördliche Ressourcen, wäre also anzustreben.

Der Haken dabei: Die Kontrolle durch das Gericht entfällt und vor der Aufhebung der Betreuung überprüft das Gericht hoffentlich, ob der Betreute die Tragweite dieses Umstandes überblicken kann.

Die Vollmacht als solche ist m.W. wirksam, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie mit deinem Status als Betreuerin vereinbar ist. Als Bevollmächtigte handelst du im Auftrag des Vollmachtgebers, als Betreuerin im Auftrag des Gerichts. Das haut spätestens dann nicht mehr hin, wenn du als Betreuerin für was auch immer die Genehmigung des Gerichtes bräuchtest.

Weiß der Betreute, wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, wenn der Bevollmächtigte "im Ernstfall" handlungsfähig sein soll? Weißt du um die privaten Verstrickungen, die das nach sich zieht? Als Betreuerin hast du einen klaren Rahmen, der eine gewisse Distanz schafft, das gibt's bei einer Vollmacht nicht.

Eine Vorsorgevollmacht kommt m.E. nur bei Menschen in Frage, die einander sehr nahe stehen und die einander bedingungslos vertrauen können.

Was anderes wäre es, wenn der Betreute grundsätzlich seine Angelegenheiten selbst regeln könnte und nur Beratung/Begleitung bräuchte bzw. für einige Bereiche weniger umfassende Vollmachten erteilen würde.

Lieben Gruß, Janina

Geändert von Janina (23.03.2015 um 01:28 Uhr)
Janina ist offline  
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Alt 23.03.2015, 20:05   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Ich habe mal einen neuen Thread daraus gemacht.
Ist ja auch ein eigenständiges Thema.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.03.2015, 11:46   #4
Iki
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.02.2015
Beiträge: 12
Standard

Vom ersten Tag an hatten wir ein sehr gutes Verhältnis. Auch seine Mutter die die Betreuung machte und jetzt aufgrund ihres Alters ausscheiden möchte, empfing mich mit offenen Armen. Es ist ein sehr freundschaftliches Verhältnis. Als mein " Schützling" mir dann sagte, dass er die gerichtliche Betreuung gar nicht weiter wünscht, mich aber dadurch kennen gelernt hat, sagte er, er wolle eine Vollmacht schreiben. Das hat er dann auch getan. Ich benötige jetzt noch die Stellungnahme von der Neurologin über die gesamte Geschäftsfähigkeit und den gesundheitlichen Status, und dann muß ich mal schauen. Ich hab nur Bedenken, dass sie mir beim Einreichen der Aufhebung der Betreuung bei Gericht versuchen auf die Füße zu treten. Einige Betreuer machen nur Dienst nach Vorschrift, andere haben ihre zu Betreuenden nur in den Akten, und hier ist es eine Konstellation, die ich auch nicht erahnen konnte.
Mein Betreuter hat großes Vertrauen zu mir, da ich schon einiges in Gang gebracht habe,was seine Mutter aufgrund des Alters nicht mehr bewältigen konnte. Er ist darüber sehr glücklich, seine Mutter auch, und er möchte sich keinem anderen mehr anvertrauen. Alles in einem glaube ich sehr schwierig.
Iki ist offline  
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Alt 24.03.2015, 12:07   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Iki,

das ist ja sehr schön wenn du das Gefühl hast das dein derzeitiger Betreuter ein so vertrauensvolles Verhältnis zu dir hat.

Du solltest dir nur darüber im klaren sein das die Ausübung einer Vollmacht etwas völlig anderes ist als die Führung einer Betreuung, Janina hatte dir dazu ja bereits etwas geschrieben.
Das Risiko dabei trägst du halt selber und du bist i.d.R. auch nicht mehr durch evtl. Versicherungen gegen Schäden versichert.

Zitat:
dass sie mir beim Einreichen der Aufhebung der Betreuung bei Gericht versuchen auf die Füße zu treten.
Ich kenne hier kein Gericht welches nicht froh ist Fälle abzugeben, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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