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Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, Nachdem ich auf meine letzte Anfrage hier im Forum so wahnsinnig hilfreiche, geduldige und fachkundige Antworten bekommen ...


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Alt 11.10.2015, 18:53   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
Standard Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung

Hallo an alle,

Nachdem ich auf meine letzte Anfrage hier im Forum so wahnsinnig hilfreiche, geduldige und fachkundige Antworten bekommen habe, würde ich mich gerne mit einer weiteren Frage an euch wenden. Herzlichsten dank im Voraus für jeglichen Hinweis, den ihr mir geben könnt/würdet!!!

Da bei mir die Einleitung eines betreuungsverfahrens ansteht und ich - aus gründen meiner wünsche zur Selbstbestimmung in Richtung einer Lebensweise, die ein Betreuer höchstwahrscheinlich unter keinen Umständen so unterstutzen/tragen würde - eben jene "zwangs-Betreuung" unter allen Umständen vermeiden möchte, ich jedoch einen Arzt kenne, der meine Wünsche und Bedürfnisse respektiert/ akzeptiert und mich darin unterstützt, habe ich eine Vorsorgevollmacht und betreuungsverfügung für/auf ihn ausgestellt.

Meine Fragen hierzu waren nun folgende:

- unter welchen Umständen würde trotz Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden (zB fachärztliches Anraten, selbstgefahrdung des eigenen Lebens ...)?
- wird bei der Einrichtung einer Betreuung routinemäßig/ automatisch im Register der bundesnotarkammer uberpruft, ob eine Vorsorgevollmacht/betreuungsverfügung vorliegt oder sollte/muss ich das selbstständig beantragen?
- wie stehen die Chancen dass als mein Betreuer tatsächlich der von mir in der betreuungsverfügung gewünschte eingesetzt wird?

Ich habe bedenken, dass die validität der von mir ausgestellten vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung angezweifelt wird, da ich diese "erst heute" bereits im Zustand (laut meines Psychiaters) "schwerster psychischer Erkrankung mit der Folge des Verlusts der freien willensbestimmung" verfasst habe (Ähnliches gilt für meine patientenverfügung).
- was ist eure Einschätzung hierzu bzw wie kann ich diesbezüglich handeln/argumentieren?

Ich danke euch herzlichst im vorab!!!

Anna
Anna88 ist offline  
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Alt 11.10.2015, 21:11   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
Standard

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
- unter welchen Umständen würde trotz Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden (zB fachärztliches Anraten, selbstgefahrdung des eigenen Lebens ...)?
Wenn die Vollmacht nicht wirksam ist (weil du bei Erteilung geschäftsunfähig warst), einen Bereich nicht abdeckt, in dem Handlungsbedarf besteht oder der Bevollmächtigte nicht willens oder in der Lage ist, deine Angelegenheiten zu regeln.
Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
wird bei der Einrichtung einer Betreuung routinemäßig/ automatisch im Register der bundesnotarkammer uberpruft, ob eine Vorsorgevollmacht/betreuungsverfügung vorliegt oder sollte/muss ich das selbstständig beantragen?
Das sollte automatisch abgefragt werden. Unabhängig davon kannst du natürlich selbst mitteilen, dass du eine Vollmacht erteilt hast.
Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
wie stehen die Chancen dass als mein Betreuer tatsächlich der von mir in der betreuungsverfügung gewünschte eingesetzt wird?
Wenn der Benannte geeignet und zu Übernahme des Amtes bereit ist, muss er auch ausgewählt werden.

Zitat:
Zitat von Anna88 Beitrag anzeigen
Ich habe bedenken, dass die validität der von mir ausgestellten vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung angezweifelt wird, da ich diese "erst heute" bereits im Zustand (laut meines Psychiaters) "schwerster psychischer Erkrankung mit der Folge des Verlusts der freien willensbestimmung" verfasst habe (Ähnliches gilt für meine patientenverfügung).
- was ist eure Einschätzung hierzu bzw wie kann ich diesbezüglich handeln/argumentieren?
Das ist eine medizinische Frage, da wird auf rechtlicher Ebene nicht viel zu argumentieren sein.
Hastur ist offline  
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Alt 12.10.2015, 13:22   #3
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Der praktischere Weg wäre, sich mit dem Betreuungsgericht und der Betreuungsstelle in Verbindung zuz setzen und eine geeignete (!) Person zu benennen die die Betreuung übernehmen soll...
Miezekatze ist offline  
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Alt 13.10.2015, 13:11   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
Standard

Hallo an alle,
Herzlichsten Dank für eure Antworten!

Liebe Miezekatze: du erwähntest es sollte ein "geeigneter(!)" Betreuer sein.
Die von mir vorgesehene Person wäre ein allgemeinarzt Ca 1,5h von meinem Wohnort entfernt. Zudem bin ich bei ihm erst seit Zuspitzung meiner Lage in Richtung (Zwangs-)Betreuung/Unterbringung in Behandlung.
Ich gehe davon aus, das betreuungsgericht wird diesen (aufgrund der eben genannten Eckdaten) als "nicht geeignet" qualifizieren?

Herzlichsten dank nochmals im vorab
Anna
Anna88 ist offline  
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Alt 13.10.2015, 14:28   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Die von mir vorgesehene Person wäre ein allgemeinarzt Ca 1,5h von meinem Wohnort entfernt.
Weiß der Vorsorgebevollmächtigte auch etwas von seinem Glück und ist damit einverstanden oder hast du ihn ohne sein Einverständnis eingetragen?
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 13.10.2015, 16:53   #6
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Die Entfernung ist aber nicht sooo optimal...ansonsten schliesse ich mich mal der Frage an, ob derjenige was davon weiss....
Miezekatze ist offline  
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Alt 13.10.2015, 18:33   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.09.2015
Beiträge: 5
Standard

Ja, selbstverständlich weiß der Betroffene davon und war gerne bereit dazu die jeweiligen "Ämter" (Vorsorgevollmacht/ betreuungsverfügung) zu übernehmen
Ich habe beide Formulare mit ihm zusammen ausgefüllt, er hat die vorsorgevollmacht auch mit seinen Daten sowie seiner Unterschrift versehen (im Formular für die betreuungsverfügung war das nicht vorgesehen).
Anna88 ist offline  
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