Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht - Rechte einschränken bei neuem Lebenspartner? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Doro:
Ich sehe das nicht so! Natürlich ist Vertrauen die Grundvoraussetzung für eine Vorsorgevollmacht. Aber auf der anderen Seite finde ...
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27.12.2015, 20:41 | #11 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.12.2015
Beiträge: 6
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@Doro:
Ich sehe das nicht so! Natürlich ist Vertrauen die Grundvoraussetzung für eine Vorsorgevollmacht. Aber auf der anderen Seite finde ich es essentiell, mich darüber umfassend und kritisch damit auseinander zu setzen!! Gerade in bestimmten Konstellationen ist es doch wichtig, gewisse Sicherheitsmassen zu treffen. Hier kann es ja um Entscheidungen gehen, die Ausschlaggebend für die ganze Familie sind! Wenn ich beispielsweise daran denke, dass durch die Vollmacht der Vater oder entsprechend auch die Mutter dann mit 70 / 80 Jahren das Recht haben, das Haus zu verkaufen, so hätte das Auswirkungen auf mehrere Generationen und im Falle einer solchen Entscheidung wäre eine zusätzliche Prüfung durch ein weiteres Familienmitglied sicherlich von Vorteil! Es geht hier ja um den Fall, dass sich die ältere Generation gegenseitig die uneingeschränkte Vollmacht übergibt. Und ist ja nicht böse gemeint, sondern soll nur Überdacht erfolgen. |
28.12.2015, 08:21 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Eine (Vorsorge) Vollmacht ist eine Privatangelegenheit. Das was du dort- egal in welcher Form- verfügst ist gültig. Wenn du dort eine Kontrollmöglichkeit mit aufnehmen lässt, dann hast du diese. Wenn nicht, nicht. Betreuungsgerichte sind die Ansprechpartner für gesetzliche Betreuungen- das ist etwas völlig unterschiedliches.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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28.12.2015, 21:32 | #13 | ||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Zitat:
Das Testament gilt erst nach dem Tod. Die Vollmacht ist für die Zeit des Lebens vor dem Tod. Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich kann jemand mehrere Bevollmächtigte bevollmächtigen. Das ist im Prinzip sogar sinnvoll. Z.B. wenn sich Eltern gegenseitig bevollmächtigen und und gleichzeitig (für den Verhinderungsfall) eines oder mehrere von den Kindern ebenfalls bevollmächtigen. Hier ist aber angeraten eine Reihenfolge festzulegen, weil sonst alle Personen auch alle Entscheidungen (gemeinsam) treffen müßten. Da ist unnötiger Ärger und Entscheidungsunfähigkeit vorprogrammiert. Zitat:
Ich vermute mal, dass der Satz von irgendeinem Juristen kommt, der sich selber genau verstanden hat... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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