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-   -   keine Erfahrung, aber aus Freundschaft soll eine umfassende Vorsorgevollmacht gelten (https://www.forum-betreuung.de/fragen-vorsorgevollmacht/12628-keine-erfahrung-freundschaft-umfassende-vorsorgevollmacht-gelten.html)

Christopher 11.01.2016 12:49

keine Erfahrung, aber aus Freundschaft soll eine umfassende Vorsorgevollmacht gelten
 
hallo

ich habe mich hier im forum angemeldet, um hilfe von erfahrenen betreuern zu erhalten

ich habe vor vielen jahren mit einem freund eine gegenseitige patienten- und vorsorgevollmacht abgeschlossen

nun ist der fall eingetreten, dass mein freund mich bittet, für ihn eine umfassende vorsorgevollmacht zu erstellen/erweitern und mich um seine belange zu kümmern, bis er wieder einigermassen gesund ist

mein freund wohnt in einer anderen stadt ( ca. 150 km entfernung ) und befindet sich ca. mitte dezember stationär in einer psychiatrischen klinik

mein freund eine langjährige psychisch-kranke vorgeschichte und war schon mehrmals stationär in dieser klinik

die ärzte dort raten nun eine betreuung an

mein feund hat aber wegen seiner bisherigen sehr negativen erfahrungen ( missbrauch gegebener vollmachten an geschwisterr )
gemacht und will sich verständlicherweise nicht einem vom gericht bestellten betreuer aussetzen

er ist nun an mich mit der bitte heran getreten, unsere bereits seit vielen jahren bestehende gegenseitige vereinbarung zu einer unfassenden vorsorgevollmacht zu erweitern

wie muss ich nun vorgehen?

soweit ich aus dem internet erfahren konnte, ist zuerst einmal eine ärztliche stellungsnahme/attest dazu notwendig

dann muss eine umfassen vorsorgevollmacht erstellt und von beiden seiten unterschrieben werden

dann muss dieses schreiben von einer betreuungsstelle beglaubigt werden

ist es damit schon getan ?

was ist zu beachten und wie muss ich vorgehen ?

ich bin für jeden hinweis dankbar

Janina 11.01.2016 14:33

Zitat:

Zitat von Christopher (Beitrag 93402)
ich habe vor vielen jahren mit einem freund eine gegenseitige patienten- und vorsorgevollmacht abgeschlossen

Je nachdem, was drin steht, könnte das schon reichen.

Zitat:

Zitat von Christopher (Beitrag 93402)
mein feund hat aber wegen seiner bisherigen sehr negativen erfahrungen ( missbrauch gegebener vollmachten an geschwisterr )
gemacht und will sich verständlicherweise nicht einem vom gericht bestellten betreuer aussetzen

Ein solcher Betreuer würde aber vom Gericht kontrolliert, ein Bevollmächtigter nicht.

Zitat:

Zitat von Christopher (Beitrag 93402)
soweit ich aus dem internet erfahren konnte, ist zuerst einmal eine ärztliche stellungsnahme/attest dazu notwendig

Nur wenn Zweifel an seiner Fähigkeit, einen freien Willen zu bilden, bestehen. Kommt also auf das Krankheitsbild an.

Zitat:

Zitat von Christopher (Beitrag 93402)
dann muss eine umfassen vorsorgevollmacht erstellt und von beiden seiten unterschrieben werden

dann muss dieses schreiben von einer betreuungsstelle beglaubigt werden

ist es damit schon getan ?

Die Vollmacht muss nur vom Vollmachtgeber unterschrieben werden. Eine Beglaubigung von der Betreuungsstelle wäre mir neu. Um sicherzugehen, dass die Vollmacht alles nötige umfasst, wäre es m.E. aber sinnvoll, sie von einem Notar erstellen und beurkunden zu lassen.

Zitat:

Zitat von Christopher (Beitrag 93402)
was ist zu beachten und wie muss ich vorgehen ?

ich bin für jeden hinweis dankbar

Überleg's dir gut, ob du dir das aufladen willst. Evtl. müsstest du auch Maßnahmen gegen den Willen deines Freundes durchsetzen (Unterbringung z.B.). Das kann eine Freundschaft ziemlich in Schieflage bringen. Psychische Erkrankungen sind da leider komplizierter als bspw. Bewusstlosigkeit nach Unfall.

Liebe Grüße, Janina

agw 11.01.2016 16:06

Hallo Christopher,

Zitat:

er ist nun an mich mit der bitte heran getreten, unsere bereits seit vielen jahren bestehende gegenseitige vereinbarung zu einer unfassenden vorsorgevollmacht zu erweitern

wie muss ich nun vorgehen?
der Bereich in dem du geschrieben heißt " Rechtsfragen in Rahmen des Betreuungsrechts". Wir sind hier auch lediglich ein Forum zum Betreuungsrecht.

Deine Frage hat jedoch mit Betreuungsrecht nichts zu tun, sondern du möchtest eine Beratung zur Vollmacht.

Dazu hat beispielsweise die örtliche Betreuungsbehörde einen Beratungsauftrag oder ein Betreuungsverein. Dort kannst du dir ggfls. Unterstützung holen.

Eine privatrechtliche Vollmacht hat mit einer rechtlichen Betreuung nichts zu tun.

Ich schließe daher den Thread. Bei Fragen zum Betreuungsrecht kannst du gerne einen neuen Thread eröffnen.

Gruß,
Andreas


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