Dies ist ein Beitrag zum Thema keine Erfahrung, aber aus Freundschaft soll eine umfassende Vorsorgevollmacht gelten im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo
ich habe mich hier im forum angemeldet, um hilfe von erfahrenen betreuern zu erhalten
ich habe vor vielen jahren ...
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11.01.2016, 12:49 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 11.01.2016
Beiträge: 1
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keine Erfahrung, aber aus Freundschaft soll eine umfassende Vorsorgevollmacht gelten
hallo
ich habe mich hier im forum angemeldet, um hilfe von erfahrenen betreuern zu erhalten ich habe vor vielen jahren mit einem freund eine gegenseitige patienten- und vorsorgevollmacht abgeschlossen nun ist der fall eingetreten, dass mein freund mich bittet, für ihn eine umfassende vorsorgevollmacht zu erstellen/erweitern und mich um seine belange zu kümmern, bis er wieder einigermassen gesund ist mein freund wohnt in einer anderen stadt ( ca. 150 km entfernung ) und befindet sich ca. mitte dezember stationär in einer psychiatrischen klinik mein freund eine langjährige psychisch-kranke vorgeschichte und war schon mehrmals stationär in dieser klinik die ärzte dort raten nun eine betreuung an mein feund hat aber wegen seiner bisherigen sehr negativen erfahrungen ( missbrauch gegebener vollmachten an geschwisterr ) gemacht und will sich verständlicherweise nicht einem vom gericht bestellten betreuer aussetzen er ist nun an mich mit der bitte heran getreten, unsere bereits seit vielen jahren bestehende gegenseitige vereinbarung zu einer unfassenden vorsorgevollmacht zu erweitern wie muss ich nun vorgehen? soweit ich aus dem internet erfahren konnte, ist zuerst einmal eine ärztliche stellungsnahme/attest dazu notwendig dann muss eine umfassen vorsorgevollmacht erstellt und von beiden seiten unterschrieben werden dann muss dieses schreiben von einer betreuungsstelle beglaubigt werden ist es damit schon getan ? was ist zu beachten und wie muss ich vorgehen ? ich bin für jeden hinweis dankbar |
11.01.2016, 14:33 | #2 | |||||
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Liebe Grüße, Janina |
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11.01.2016, 16:06 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Christopher,
Zitat:
Deine Frage hat jedoch mit Betreuungsrecht nichts zu tun, sondern du möchtest eine Beratung zur Vollmacht. Dazu hat beispielsweise die örtliche Betreuungsbehörde einen Beratungsauftrag oder ein Betreuungsverein. Dort kannst du dir ggfls. Unterstützung holen. Eine privatrechtliche Vollmacht hat mit einer rechtlichen Betreuung nichts zu tun. Ich schließe daher den Thread. Bei Fragen zum Betreuungsrecht kannst du gerne einen neuen Thread eröffnen. Gruß, Andreas
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