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Korrekte Formulierung zur Einschränkung bei Immobilienveräußerung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Korrekte Formulierung zur Einschränkung bei Immobilienveräußerung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, vielen Dank, wir haben die entsprechenden Unterlagen nun ausgefüllt und möchten gerne einen Punkt handschriftlich ergänzen. Welche der beiden ...


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Alt 09.03.2016, 21:20   #1
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Registriert seit: 09.12.2015
Beiträge: 6
Standard Korrekte Formulierung zur Einschränkung bei Immobilienveräußerung

Hallo,


vielen Dank, wir haben die entsprechenden Unterlagen nun ausgefüllt und möchten gerne einen Punkt handschriftlich ergänzen. Welche der beiden Formulierungen ist eindeutiger, so dass es nicht im nachhinein Probleme gibt?


1) Die Veräußerung von Grundbesitz darf nur in der Gesamtvertretung von A und B erfolgen.


ODER


2) Grundbuchgeschäfte können nur im Innenverhältnis zwischen A und B übereinstimmend getroffen werden.
sunshineh ist offline  
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Alt 10.03.2016, 22:02   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Ein entweder - oder geht bei den beiden Alternativen nicht, weil es sich um unterschiedliche Belange handelt.

Bei dem ersten geht es um einen Verkauf - und da ist die Formulierung schwammig, weil es sich einerseits um A und B als zwei bevollmächtigte Personen handeln kann oder aber um zwei Vollmachtgeber (was Quatsch wäre, aber auch so was wurde schon in Vollmachten gesehen...).

Vorschlag:
"Die Veräußerung von Grundbesitz darf nur von beiden Bevollmächtigten gemeinsam durchgeführt werden"


Der zweite Satz ist m.E. unsinnig, weil Grundbuchgeschäfte nicht im Innenverhältnis von zwei Bevollmächtigten geregelt werden können. ...es sein denn, der eine Bevollmächtigte überschreibet dem anderen Bevollmächtigen irgendwas, was im Grundbuch festgehalten werden soll. Es würde mich aber wundern, wenn das gemeint sein sollte.

Vorschlag:
"In Veränderungen von dinglichen Rechten im Grundbuch haben beide Bevollmächtigten Entscheidungen nur gemeinsam zu treffen"

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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