Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtl. Betreuer vs. Vorsgorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von agw
Hallo Michel.T,
Ich habe darauf hingewiesen, das durch das Gericht auch durchaus geprüft werden kann ob ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2016
Beiträge: 12
|
![]() Zitat:
betreute hat halt sorge das eine amtsbetreuung statt meiner eingesetzt wird. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#12 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
![]() Zitat:
![]() Seit Tagen werden wir hier über das Vorliegen einer Vollmacht unterrichtet und der einzige für den das wichtig ist, nämlich das Gericht, weiss immer noch nichts davon ![]() Ich verstehe ehrlich die Welt nicht mehr. Wenn eine gültige Vollmacht vorgelegt werden kann, dann kann die Betreuung sofort aufgehoben werden. Ausser es gäbe Zweifel über den geistigen Zustand beim Erteilen der Vollmacht, oder über die Person des Vollmachtnehmers. Zitat:
Also mal los zum Gericht mit der Vollmacht und dann sollte der Rest sich erledigt haben. ![]() |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#13 | |
Einsteiger
Registriert seit: 12.04.2016
Beiträge: 12
|
![]() Zitat:
ärgerlich das ich die nicht bedacht habe. 670 € gerichtskosten, das ist mehr als lehrgeld. ich bin kein gesetzlicher betreuer, sondern pflegender angehöriger + betreuer, daher all die anderen aufgaben noch dazu. Geändert von Michel.T (11.05.2016 um 16:44 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|