Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzl. Betreuung und Vorsorge-bzw. Generalvollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kann schon möglich sein, dass es Du oder die Öffentlichkeit so sehen mögen. Tatsache ist, dass wir verheiratet sind ...
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#11 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
kann schon möglich sein, dass es Du oder die Öffentlichkeit so sehen mögen. Tatsache ist, dass wir verheiratet sind und bisher unsere Angelegenheiten auch alleine und privat geregelt bekamen. Das soll auch in Zukunft so bleiben, ich werde mich immer dagegen wehren, fremdbestimmt zu leben, d.h. einem Amt, dem Staat, der Öffentlichkeit und wer sonst noch alles denkt, mitmischen zu können. Wir sind ein Ehepaar und kein Gericht der Welt wird dagegen etwas ausrichten können, dass wir uns von anderen nicht gerne in die Suppe spucken lassen. Danke für all eure hilfreichen und weniger hilfreichen Ratschläge, aber ich möchte mich doch lieber auf das, was die Anwältin uns rät verlassen. Fühle mich hier im Forum nicht sehr verstanden, vielleicht weil die allermeisten von euch damit hauptberuflich ihr Brot verdienen wollen und müssen, vom Staat und deshalb nur in dieses eine Horn blasen. Könnte sehr gut möglich sein, oder? Bitte löscht dieses Thread sofort wieder, ich drehe mich hier nur im Kreis und das ist nicht sehr hilfreich für mich. |
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#12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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#13 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
entschuldige mal, habe ich nicht auch das Recht, den für mich bestmöglichsten weg zu suchen, um unsere Interessen zu vertreten, bzw. zu wahren? Es geht mir gar nicht darum, ob dieser Rechtspfleger nun einfach nur Böse, Überarbeitet oder schlichtweg ein Hund ist, sondern darum, eine Möglichkeit zu finden, von solchen Eventualitäten gar nicht erst abhängig zu werden. Ich habe noch nie Sympathie für Behörden, Polizei, Staat oder sonstigem Gesocks empfunden. Vielleicht bin ich einfach nur ein Anarchist und ecke deswegen ständig an. Ich werde einen Weg für uns finden, davon bin ich überzeugt. Im Übrigen bin ich hier nicht die Erste und Einzigste, die so denkt, vielleicht trauen sich viele nicht, einzelne User aber denken ähnlich wie ich und mit gutem Recht. |
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#14 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Du darfst selbstverständlich nach einem Weg suchen, der für Dich einfach und gangbar und möglichst ohne Widerstand ist.
Wundere Dich jedoch nicht, wenn Du auf Widerstand stößt. Ich bin gespannt, ob die Anwältin (die im Zweifel auch zu dem Gesocks gehört, welches Dir nicht nach dem Mund redet), Dir zur Hilfe gereichen kann. Jedoch möchte ich Dich bitten, Deine Fragen, Deine Meinung und auch Deine Kritik in einem sachlichen Ton zu äußern. Wir müssen nicht Deiner Meinung und Du nicht der unseren sein. Aber Höflichkeit ist eine Zier. Zum Thema: Hier wäre es nicht unüblich, auch durch das Gericht die Betreuungsstelle einzuschalten mit der Bitte, die Betreuerin auf die Eignung zu prüfen. Es geht hier nicht um die Interessen und Angelegenheiten der Betreuerin, sondern um die des Betreuten. Die Interessen können sich überschneiden (auch durch die Ehe), das ist aber nicht zwingend. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein (weiterer) Betreuer bestellt wird, der entweder alle Aufgabenkreise übernimmt oder aber zumindest die Prüfung eines Rückforderungsanspruchs des Betreuten gegen die Betreuerin prüft. Denn: nur weil man verheiratet ist und vielleicht sogar denselben Namen trägt, heißt das nicht zwingend, dass die vorhandenen Gelder beiden gehören.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#15 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Ob ihr die Betreung mit einer Vollmacht beenden könnt, hängt in erster Linie davon ab, wie fit dein Mann geistig ist. Theoretisch kann eine notarielle Vollmacht auch erteilt werden, wenn er nicht mehr sprechen kann. |
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#16 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Hallo Pippilotta
Zitat:
Durch das Betreuungsrecht soll derjenige, der seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, unterstützt und durch die rechtlich betreuende Person vertreten werden. Diese Person hat sich dabei nach den Wünschen und dem Wohl des Betreuten zu richten. soweit zu den gesetzlichen Grundlagen. Es geht also nicht darum den für DICH bestmöglichen Weg zu suchen, um EURE Interessen zu vertreten bzw. zu wahren. Solange Eure Interessen identisch sind, ist alles kein Problem. Gehen die Interessen zwischen Dir und Deinem Ehemann auseinander, dann hast Du Dich als Betreuerin nach dem Interesse Deines Mannes zu richten. So was nennt man einen Interessenkonflikt. Und insbesondere, wenn es um Geld geht, das der eine vom anderen fordert, nimmt oder gibt, hat das Gericht ein Argusauge auf die Betreuer zu werfen, weil genau dieser Punkt konfliktträchtig ist. Es ist daher selbstverständlich, dass der Rechtspfleger da aufmerksam ist. Er muss da seine Pflicht tun, auch wenn es ihm keine Freude bereitet, wenn er dabei als Belästigung empfunden und auch behandelt wird. Davon abgesehen: Auch wenn ihr schon 100 Jahre verheiratet und vielleicht sogar immer noch glücklich damit seid, gehe ich davon aus, dass auch ihr in Eurer Ehe mal unterschiedliche Meinungen und deshalb gefetzt hattet. Früher hat sich Dein Ehemann dabei selber vertreten können. Heute nicht mehr. Deshalb übernimmt jetzt das Gericht diese Aufgabe in den Punkten, bei denen es Meinungsunterschiedlichkeiten zwischen den Eheleuten geben könnte. Zumindest im finanziellen Bereich oder bei Dingen, die genehmigungspflichtig sind (also Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit oder Freiheitseinschränkungen). Das muss Dir nicht gefallen, aber Du hast Dich damit abzufinden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#17 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
vielen Dank für die vielen Meinungen, Fakten und Ansichten. @Fara: Drohungen an mich finde ich völlig inakzeptabel und unterste Schublade, auch dann, wenn ich kein Paragraphenreiter bin und nicht alle Ansichten teilen muss, es geht hier nicht um mich, sondern um uns und wer uns nicht kennt, kann die Lage auch nicht beurteilen und mich gleich mit verurteilen. Ich bin sehr betroffen und werde mich hier nie wieder äußern, so etwas habe ich noch nirgends anders erlebt, dass ich öffentlich bedroht werde, nur weil ich ehrlich war und nachgefragt habe. Bitte löscht diesen Account, ich bin bereits im Bilde und auf diese Tour geht bei mir gar nichts mehr. Grüße von PippiLotta. PippiLotta. |
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#18 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Drohung? Kann ich keine in Faras Beitrag finden. Falls du die Sache mit dem Ergänzungsbetreuer / neuer Betreuer meinst: das solltest du vielleicht eher als guten Tipp anstatt als Drohung sehen. Die Gerichte sind da zumindest bei uns nicht zimperlich wnn sich ein Betreuer "nicht in die Karten gucken lassen will" . Und vorm Gesetz bist du nunmal nicht nur Ehefrau sondern als Betreuer.
Du stellst hier Fragen. Dann musst du auch mit Antworten leben können die dir nicht gefallen oder deiner Denkweise entsprechen. Sorry. |
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#19 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.05.2016
Beiträge: 16
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Hallo,
bitte den Account löschen. MfG PippiLotta |
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#20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Niemand hier kann dir drohen, weil kein User hier einen Einfluss auf dein Verfahren nehmen könnte.
Aber wenn bei dem zuständigen Betreuungsgericht der Eindruck entsteht, dass du etwas zu verbergen hast, wird man die Sache aufklären wollen. Und je mehr du dich sperrst, desto mehr wird dir "nachgeschnüffelt" werden. Gegebenenfalls eben durch Bestellung eines fremden Betreuers. Würde der Rechtspfleger es ignorieren, wenn das Konto eines Betreuten plötzlich im Minus steht und die Betreuerin mauert, wäre das pflichtwidrig, er hat keine Wahl. |
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