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PippiLotta 17.05.2016 14:32

Gesetzl. Betreuung und Vorsorge-bzw. Generalvollmacht
 
Hallo,


mein Ehemann hatte 2003 Arbeitsunfall mit Polytrauma, Schlaganfall, globaler Aphasie, kann nicht mehr sprechen und schreiben, ist aber vom Verstand her klar, d.h. er begreift, wenn ich es ihm erkläre, worum es geht und gibt dann Antwort mit Kopfnicken oder Kopfschütteln und anderen Gestiken.
Wir waren erst seit 2001 verheiratet als der Unfall passierte und hatten noch keine Gelegenheit dazu gehabt, eine Generalvollmacht oder andere Dokumente auszufüllen und abzuschicken.
Also habe ich jetzt seit 2003 die gesetzl. Betreuung in allen Bereichen und nun ist folgendes passiert. Mein Mann bekommt von der BG seine Unfallrente plus das Pflegegeld für mich auf ein gemeinsames Konto der Bank und ich habe durch Reparaturen im Haushalt und unbedachte Sonderausgaben jetzt das Konto im Minus und kann es nicht ausgleichen, weil ich ja ausser dem Pflegegeld (1.300) kein eigenes Einkommen habe, weil ich nach dem Unfall meinen Beruf als exam. Altenpflegerin aufgegeben habe, um meinen Mann zu pflegen.
Ich könnte es sehr wohl ausgleichen, nur darf ich plötzlich als gesetzl. Betreuerin nicht mehr so handeln, wie vorher ganz selbstverständlich, als Ehefrau der von allem die Hälfte gehört, weil wir ja beide Gehälter in einem Konto hatten.
Meine Frage ist jetzt, kann ich meine Betreuung weiterführen, nur möchte ich eine andere Lösung für die Vermögensregelung, die ich als sehr einschneidend und entwürdigend empfinde.
Können wir im Nachhinein noch Generalvollmacht erwirken und wären damit die lästige Betreuung im Finanz. Bereich wieder los?


Habe heute VM TM bei einer RAe für Betreuungsrecht vereinbart, um mir gesetzl. Aufklärung und Beistand zu sichern, der zuständige Rechtspfleger ist für mich nur telef. erreichbar und ich verstehe seine Amtssprache nicht und im Betreuungsverein bekomme ich so schnell keinen Termin, die Sache eilt, da das Konto nicht im Minus verbleiben darf.

agw 17.05.2016 15:07

Hallo PippiLotta,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Beratung durch die zuständige Betreuungsbehörde, das könnte vielleicht schneller gehen wie der Termin beim Betreuungsverein.

Die Erstellung einer Vollmacht könnte bei den Grundvoraussetzungen schwierig sein. Deine Einschränkungen durch das Gericht dürften aber eigentlich auch nicht so groß sein da du ja ohnehin schon unter die Regelungen als befreiter Betreuer fällst.

PippiLotta 17.05.2016 15:21

Hallo,


meine Erfahrungen beim zuständigen Rechtspfleger schnell einen TM zu bekommen sind gleich Null im Augenblick. (Pfingstferien)
Der zuständige Rechtspfleger behandelt mich im Moment wie eine Rechtsbrecherin, weil mein Ehemann angeb. vermögend ist und ich ihn durch meine illegale Kontoüberziehung in Misskredit bringe.
In Bayern nennt man so ein beamt. Verhalten als Tüpferlscheisserei.


Die Rechtsanwältin hat am komm. Donnerstag VM für mich Zeit und dort erhoffe ich mir mehr Verständnis, Klartext und Entgegenkommen, schließlich bin ich keine Kriminelle, die meinen Mann abzockt, nur weil nach 13 Jahren das Konto mal kurz in den Miesen hängt.

agw 17.05.2016 15:30

Ich rede nicht von einem Termin beim Rechtspfleger sondern bei der Betreuungsbehörde. Diese ist meist am Landkreis angesiedelt und berät eben auch zu Fragen der Vollmacht und Betreuung.

PippiLotta 17.05.2016 19:11

Hallo,


auch bei der Betreuungsbehörde bin ich auf taube Ohren gestossen, die haben nämlich gleich mit dem Rechtspfleger telefonische Rücksprache gehalten und mir anschl. telefonisch mitgeteilt, dass ich nicht so empfindlich sein soll, wenn mir der Herr Rechtspfleger nichts Gutes unterstellt, weil ich nun mal mit dem Vermögen?! meines Mannes nicht einfach so leichtsinnig umgehen kann und darf.
Ich solle abwarten, bis ich die Aufforderung zum Jahresbericht erhalte und dann abwarten, was noch "Gutes" auf mich zukommt.


Deshalb möchte ich lieber einen Anwalt einschalten, denn da habe ich mehr Vertrauen und die Hoffnung, dass es für uns vielleicht doch noch Mittel und Wege gibt, dass sich der Staat aus unseren finanziellen Angelegenheiten raushält.
Nach dem Unfall meines Mannes, mussten wir über 2 1/2 Jahre warten, bis die BG-Rente endlich durchging. In dieser Zeit habe ich uns mit meinem ALG über Wasser gehalten, da hat es keine alte Sau vom Betreuungsamt interessiert, wer jetzt das Konto überziehen muss, weil das Geld nicht reicht. Kaum ist die Unfallrente durch und wir können von der BG Rente und Pflegegeld gut leben, kommt plötzlich so ein Rechtspfleger und versucht uns zu kontrollieren und zu bevormunden, das kann es doch nicht sein, was gehen dem Staat unsere Finanzen an? Wenn ich meinen Mann finanziell ruinieren hätte wollen, hätte ich es längst tun können, da hätte mich auch kein Betreuungs-Gericht davon abhalten können. Ich empfinde diese Einmischung als Schikane und Machtausübung und dagegen versuche ich mich zu wehren.

Imre Holocher 17.05.2016 19:45

Moin PipiLotta

Dass Du das als Schikane empfindest finde ich völlig verständlich.
Der Rechtspfleger wird wahrscheinlich auch kein Wort über die Zeit verloren haben, in der Du Euch beide durchgefüttert hast.

Das Doofe ist, das er sich einseitig auf die Seite des Betreuten zu stellen und Dich zu kontrollieren hat. Da kommt das dann so beknackt rüber.

Falls Du noch Unterlagen der bergangenen Jahre haben solltest, dann wäre das gut. Damit könntest Du belegen, dass Du Deinem Ehemann ichts Böses willst. Andererseits könntest Du Deine Ausgaben für den gemeinsamen Unterhalt notfalls auch zwecks Ausgleich in Rechnung stellen. Das solltest Du aber auf keinen Fall in Eigenregie tun, sondern bestenfalls in Absprache mit der Anwältin.
Und so viel Zeit, bis nach dem Termin bei ihr hat das Gericht allemal.

MfG

Imre

PippiLotta 17.05.2016 20:27

Hallo,


sollte es nicht auch ein rein menschl. Anliegen so eines Rechtspflegers sein, die Fronten nicht zu verhärten, sondern miteinander das "kranke Kind zu schaukeln" Ich spreche hier von sozialer Kompetenz und gesundem Menschenverstand. Würde dieser Amtsschimmel solche Eigenschaften sein eigen nennen, würde ich mir das Geld und den Stress mit dem Anwalts-Terminen sparen können. Musste schon einmal einen Anwalt (300,-- Euro) bemühen, weil ich dem Gericht beweisen musste, dass die Anverwandten meines Mannes Besuchsverbot erteilt bekamen, weil sie meinen Mann und mich bei jedem Besuch nur schikaniert und beschimpft haben. Erst als ein langjähriger Therapeut meines Mannes dem Gericht schriftlich bestätigte, dass mein Mann sehr wohl selber entscheiden kann und will, wer ihn besucht und wie dieser Besuch sich zu verhalten hat, da hat der Richter unser Gesuch um Besuchsverbot plötzlich akzeptiert, vorher nur Belehrungen und Mahnungen, dass ich/wir die popelige Verwandtschaft meines Mannes zu erdulden hätten, basta.

Hastur 18.05.2016 00:27

Zitat:

Zitat von PippiLotta (Beitrag 96364)
Ich spreche hier von sozialer Kompetenz und gesundem Menschenverstand. Würde dieser Amtsschimmel solche Eigenschaften sein eigen nennen...

Mit dieser Wortwahl erweckt man schnell Zweifel, ob man selbst über die genannten Eigenschaften verfügt. Es ist immer leicht, Vorwürfe zu erheben.

Der Rechtspfleger hat eine Überwachungspflicht. Den meisten Menschen macht das von dir als Schikane empfundene Verhalten übrigens keinen Spaß und sie werden es nicht tun, wenn sie es nicht für nötig halten, auch weil es Zeit kostet.

Möglicherweise hat er es mit der Kontrolle etwas übertrieben. Evtenuell war seine Wortwahl dir gegenüber ungeschickt. Vielleicht ist er tatsächlich ein Dreckskerl. Oder du bist einfach überempfindlich. Das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Es bleibt jedoch eine Tatsache, dass er ein Auge darauf haben muss, was du als Betreuerin tust. Und er muss in jeder Betreuungssache damit rechnen, dass eines Tages jemand (der genesene Betreute, ein neuer Betreuer oder der Erbe des inzwischen verstorbenen Betreuten) auftaucht und behauptet, es seien Vermögenswerte verschwunden. Und dann muss er gegebenenfalls erklären, warum er bei aufgetretenen Problemen nicht genauer hingesehen hat.

PippiLotta 18.05.2016 06:26

Hallo,


und genau von dieser "Überwachungspflicht" möchten mein Mann und ich befreit werden. Nicht jeder kranke Mensch möchte vom Staat zwangskontrolliert werden auf Teufel komm raus. Wir haben weder Kinder noch Erben, die uns nach unserem Ableben beerben müssten, also, wo liegt hier das Problem? Hat vielleicht der Staat selbst Interesse daran, dass wir soviel Geld wie möglich für die Staatskasse übriglassen, wenn er uns schon so sehr kontrollieren muss, es hat ihn keiner darum gebeten.
In dieser Beziehung reagiere ich jetzt sehr empfindlich, weil ich meinen Mann gut genug kenne, um beurteilen zu können, wie er diese Finanz. Zwangssituation denn rein persönlich empfinden dürfte. Übrigens haben wir alle ein Recht auf ein selbstbestimmtes freies Leben, oder täusche ich mich da?
Eine Betreuung kann auch wieder aufgehoben werden, zumindest in den Bereichen, wo man keine mehr braucht, denke ich. Es würde auch eine VV reichen, nur um diese ekelige Kontrolle von Seiten des Gerichts loszuwerden.

Vielleicht hat sich das Gericht einfach nur Geld gespart, um ein neues Gutachten zu erstellen und überprüfen zu lassen, in welchen Bereichen und ob überhaupt mein Mann noch eine gesetzl. Betreuung braucht?
Darüber erhoffe ich mir nun per Fachanwalt, etwas mehr Klarheit in die Sache zu bringen, denn so kann und will ich nicht weitermachen. Es ist für Aussenstehende immer leicht Ratschläge zu erteilen, aber es ist eine ganz andere Sache, wenn man selbst der Betroffene ist und in diesen Mokassins auch latschen muss.

Hastur 18.05.2016 10:13

Zitat:

Zitat von PippiLotta (Beitrag 96369)
und genau von dieser "Überwachungspflicht" möchten mein Mann und ich befreit werden. Nicht jeder kranke Mensch möchte vom Staat zwangskontrolliert werden auf Teufel komm raus.

Und hier liegt der Denkfehler. Es wird nicht der “kranke Mensch“ kontrolliert, sondern der Betreuer. Diesem wurde vom Gericht die Befugnis verliehen, Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen. Natürlich muss das Gericht auch darauf achten, was der Betreuer mit dieser Befugnis anfängt.
Zitat:

Zitat von PippiLotta (Beitrag 96369)
Wir haben weder Kinder noch Erben

Jeder hat Erben. Da kommen nicht nur Kinder in Frage. Außerdem war das nur ein Beispiel.
Zitat:

Zitat von PippiLotta (Beitrag 96369)
wenn er uns schon so sehr kontrollieren muss, es hat ihn keiner darum gebeten.

Wie gesagt, ergibt sich die Überwachungspflicht aus dem Gesetz. Und abgesehen von der Selbstverständlichkeit einer Kontrolle besteht tatsächlich ein entsprechender Wunsch in der Bevölkerung. Man bedenke nur die ständigen empörten Berichte über angebliche Vermögensschädigungen durch Betreuer.
Zitat:

Zitat von PippiLotta
Übrigens haben wir alle ein Recht auf ein selbstbestimmtes freies Leben, oder täusche ich mich da?

Soweit dein Mann nicht mehr selbsbestimmt lebt, liegt das daran, dass infolge seiner körperlichen Verfassung jemand anders für ihn entscheiden muss (in diesem Fall du). Nicht daran, dass diese Person sich gegenüber dem Gericht rechtfertigen muss.


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