Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer für Bevollmächtigte o. ehrenamtliche o. berufsmäßige Bevollmächtigte im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Folgende Situation:
Ich
bin als gerichtliche Ergänzungsbetreuerin für ihren geistig behinderten Bruder bestellt und möchte diese Aufgabe aus moralischem ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.07.2015
Beiträge: 4
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Hallo,
Folgende Situation: Ich
Mir ist durch ein Beratungsgespräch bekannt, dass allein die Tatsache, dass man selbst als „behindert und pflegebedürftig“ gilt und psychiatrische Diagnosen hat die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer nicht ausschließt – sofern dadurch nicht die verantwortungsvolle und gewissenhafte Ausführung nicht gefährdet wird. Sollte bei mir doch mal eine rechtliche Betreuung angeregt werden (für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung), wenn sich „freiwillige“ Unterbringungen und / oder Zwangseinweisungen wiederholen werden, würde das ja alles rauskommen… Daher möchte ich jetzt Vollmachten erstellen, um den Status „rechtlich betreut“ und dass alles rauskommt zu vermeiden. Problem: Für den Fall, dass ich mal länger in einer Klinik sein sollte (Psychiatrie und Intensivstation) oder mein SVV mal ein längeres Koma auslösen könnte, brauche ich auch jemanden, der sich um Vermögenssorge kümmern würde (z.B. die Gängelei durchs JobCenter, dass man jeden Tag verfügbar sein muss, Lohnabrechnungen einreichen, Aufstockung einklagen, etc.) Was die Vermögenssorge anbelangt, traue ich wegen zahlreicher negativer Erfahrungen niemanden, auch nicht den zwei sozialen Kontakten, auf die ich zurückgreifen könnte (mit den beiden ebenfalls negativen Erfahrungen gemacht…) Die Betreuung für meinen Bruder aufgeben kommt für mich keineswegs in Frage, da ich das ja irgendwie erklären müsste, ohne dass ich dann entweder wieder die „böse Tochter“ wäre, die alle- sogar ihren Bruder im Stich lässt, aber auch ohne dass meine „Schwachstellen“ bekannt werden und ich somit wieder „ausgeliefert“ wäre… Ergo bleibt mir nur die Möglichkeit Bevollmächtigte für mich einzusetzen… Fragen:
Beste Grüße Dark Delirium |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,975
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Moin Dark
Das ist alles nicht so ganz einfach. Du kannst natürlich jemand suchen und für Deine belange bevollmächtigen. Aber: - Diese Person mußt du erst mal finden - sprich: Du mußt ihm oder ihr voll vertrauen können, egal worum es geht, auch die Finanzen und sogar Unterbringungssachen (wenn sie notwendig werden. Sonst geht's in die Hose und es muss trotzdem ein/e BetreuerIn bestellt werden. - Diese Person wird aber nicht Dich als Ergänzungsbetreuerin vertreten dürfen. Das geht nicht. D.h. in einer Situation, in der Du als Ergänzungsbetreuerin auftreten müßtest, aber aufgrund Deiner eigenen Probleme nicht kannst, sieht es schlecht aus. Andererseits solltest Du (oder wg. der dissoziativen Störung: besser: Ihr) mal überlegen, wie es mit der dissoziativen Störung weitergehen soll. Diese "Erkrankung" ist für die betroffenen Personen üblicherweise die einzige Möglichkeit gewesen, die absolut miesesten Erfahrungen in frühester Kindheit überhaupt auch nur zu überleben, ohne seelisch völlig kaputt zu gehen. ...und sofern man/frau es lernt damit (also mit allen in sich selber) umzugehen sogar ein Stärke. Um das zu lernen benötigt man/frau Hilfe und muss bereit sein, sie auch anzunehmen. Dabei ist es wahnsinnig schwer einen Fachmensch zu finden, der sich mit dissoziativen Störungen auskennt (und diese auch noch akzeptiert) - und dann auch noch als Therapeut zu einem paßt. Wenn Du da was unternehmen willst, dann wird Dir auch nichts anderes übrig bleiben, als diese dissoziative Störung für Dich zu akzeptieren und ggf. auch offensiv zu vertreten. Mit verheimlichen und verschleiern tust Du Dir da keinen gefallen. Du mußt es aber auch nicht jedem auf die Nase binden. Viel Glück und Mut wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 100
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Vielleicht macht es Sinn, sich bei einem örtlichen Betreuungsverein zu den Themen vorsorgevollmacht und betreuungsverfügung beraten zu lassen.
Du kannst dann auch schreiben, dass im Fall der Fälle ein Vereinsbetreuer eingesetzt werden soll. Gruß Manavgat |
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