Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kontrollbetreuer für Bevollmächtigte o. ehrenamtliche o. berufsmäßige Bevollmächtigte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrollbetreuer für Bevollmächtigte o. ehrenamtliche o. berufsmäßige Bevollmächtigte im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Folgende Situation: Ich bin als gerichtliche Ergänzungsbetreuerin für ihren geistig behinderten Bruder bestellt und möchte diese Aufgabe aus moralischem ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Fragen zur Vorsorgevollmacht

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 02.08.2016, 04:39   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2015
Beiträge: 4
Standard Kontrollbetreuer für Bevollmächtigte o. ehrenamtliche o. berufsmäßige Bevollmächtigte

Hallo,

Folgende Situation:

Ich
  • bin als gerichtliche Ergänzungsbetreuerin für ihren geistig behinderten Bruder bestellt und möchte diese Aufgabe aus moralischem Pflichtgefühl her auch weiterhin ausführen
  • bin damals mit dem „Freifahrtschein“ Volljährigkeit und Schulabschluss aus diversen Gründen (z.B. Gewalterlebnisse, alltäglicher Psycho-Terror, usw.) aus dem elterlichen gegen deren Willen „abgehauen“… (sie hatten mir auch Jobs versaut, um nicht ausziehen zu können)
  • habe diverse „Macken“ wie z.B. (schwere) Depression, dissoziative Zustände und Anfälle, Autoaggression, anderweitig selbstschädigendes Verhalten, Angstzustände, usw.; diese Einschränkungen wie z.B. „Starre-Zustände“ wurden ebenfalls „gegen mich verwendet und ich in diesen Momenten / Stunden entsprechend „nett“ behandelt…
  • „Macken“ wie z.B. Depression, Suizidgedanken werden von „personas non gratas“ gerne als Vorwand benutzt, mich wieder in deren „Fänge“ mit verschiedensten Mitteln zurückzuholen (nein ich bin nicht paranoid!) …
  • daher dürfen sie keineswegs von meinen Schwachstellen- oder zumindest, dass diese noch bestehen erfahren!!!
Ich konnte bisher zwar immer meine „Fassade“ gegenüber der Außenwelt (Berufsschule, Arbeitsplatz, JobCenter, etc.) aufrechterhalten, aber bin in letzter Zeit doch vermehrt mit Polizei, RTW bzw. Einweisungen und „freiwilligen“ Klinikaufenthalten aufgefallen…

Mir ist durch ein Beratungsgespräch bekannt, dass allein die Tatsache, dass man selbst als „behindert und pflegebedürftig“ gilt und psychiatrische Diagnosen hat die Tätigkeit als rechtlicher Betreuer nicht ausschließt – sofern dadurch nicht die verantwortungsvolle und gewissenhafte Ausführung nicht gefährdet wird.

Sollte bei mir doch mal eine rechtliche Betreuung angeregt werden (für die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung), wenn sich „freiwillige“ Unterbringungen und / oder Zwangseinweisungen wiederholen werden, würde das ja alles rauskommen…

Daher möchte ich jetzt Vollmachten erstellen, um den Status „rechtlich betreut“ und dass alles rauskommt zu vermeiden.

Problem:

Für den Fall, dass ich mal länger in einer Klinik sein sollte (Psychiatrie und Intensivstation) oder mein SVV mal ein längeres Koma auslösen könnte, brauche ich auch jemanden, der sich um Vermögenssorge kümmern würde (z.B. die Gängelei durchs JobCenter, dass man jeden Tag verfügbar sein muss, Lohnabrechnungen einreichen, Aufstockung einklagen, etc.)

Was die Vermögenssorge anbelangt, traue ich wegen zahlreicher negativer Erfahrungen niemanden, auch nicht den zwei sozialen Kontakten, auf die ich zurückgreifen könnte (mit den beiden ebenfalls negativen Erfahrungen gemacht…)

Die Betreuung für meinen Bruder aufgeben kommt für mich keineswegs in Frage, da ich das ja irgendwie erklären müsste, ohne dass ich dann entweder wieder die „böse Tochter“ wäre, die alle- sogar ihren Bruder im Stich lässt, aber auch ohne dass meine „Schwachstellen“ bekannt werden und ich somit wieder „ausgeliefert“ wäre…

Ergo bleibt mir nur die Möglichkeit Bevollmächtigte für mich einzusetzen…

Fragen:
  1. Wenn ich einen Vollmachtsbetreuer für den Aufgabenkreis „Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten“ gemäß § 1896 Abs. 3 einsetzen würde, hätte ich dann auch den Status „rechtlich betreut“ oder nicht, da diese parallele Tätigkeit, die ja sonst nicht möglich ist, eine Sonderregelung ist… Wenn ja- scheidet diese Option natürlich aus.

  2. Gibt es dann so eine Art „ehrenamtliche Vollmachtnehmer“ oder von mir aus, welche, die das beruflich ausüben, aber eben als Bevollmächtigte und nicht als rechtliche Betreuer!
Ich bitte um Verständnis für diesen langen Roman, aber so paar Hintergrundinfos erachte ich als wichtig, da es sonst gleich heißt „ja gib einfach ab“ oder der gleichen… und bedanke mich schon mal im Voraus für die (hoffentlich hilfreichen) Antworten.

Beste Grüße
Dark Delirium
Dark Delirium ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2016, 18:59   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Dark

Das ist alles nicht so ganz einfach. Du kannst natürlich jemand suchen und für Deine belange bevollmächtigen. Aber:
- Diese Person mußt du erst mal finden - sprich: Du mußt ihm oder ihr voll vertrauen können, egal worum es geht, auch die Finanzen und sogar Unterbringungssachen (wenn sie notwendig werden. Sonst geht's in die Hose und es muss trotzdem ein/e BetreuerIn bestellt werden.
- Diese Person wird aber nicht Dich als Ergänzungsbetreuerin vertreten dürfen. Das geht nicht. D.h. in einer Situation, in der Du als Ergänzungsbetreuerin auftreten müßtest, aber aufgrund Deiner eigenen Probleme nicht kannst, sieht es schlecht aus.

Andererseits solltest Du (oder wg. der dissoziativen Störung: besser: Ihr) mal überlegen, wie es mit der dissoziativen Störung weitergehen soll.
Diese "Erkrankung" ist für die betroffenen Personen üblicherweise die einzige Möglichkeit gewesen, die absolut miesesten Erfahrungen in frühester Kindheit überhaupt auch nur zu überleben, ohne seelisch völlig kaputt zu gehen.
...und sofern man/frau es lernt damit (also mit allen in sich selber) umzugehen sogar ein Stärke. Um das zu lernen benötigt man/frau Hilfe und muss bereit sein, sie auch anzunehmen.
Dabei ist es wahnsinnig schwer einen Fachmensch zu finden, der sich mit dissoziativen Störungen auskennt (und diese auch noch akzeptiert) - und dann auch noch als Therapeut zu einem paßt.

Wenn Du da was unternehmen willst, dann wird Dir auch nichts anderes übrig bleiben, als diese dissoziative Störung für Dich zu
akzeptieren und ggf. auch offensiv zu vertreten. Mit verheimlichen und verschleiern tust Du Dir da keinen gefallen. Du mußt es aber auch nicht jedem auf die Nase binden.

Viel Glück und Mut
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2016, 09:39   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
Standard Vereinsbetreuer einsetzen?

Vielleicht macht es Sinn, sich bei einem örtlichen Betreuungsverein zu den Themen vorsorgevollmacht und betreuungsverfügung beraten zu lassen.

Du kannst dann auch schreiben, dass im Fall der Fälle ein Vereinsbetreuer eingesetzt werden soll.

Gruß

Manavgat
Manavgat ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39