Dies ist ein Beitrag zum Thema Generalvollmacht von der Mutter im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe.
Es geht um meine Mutter, sie ist 90 Jahre alt.Sie war beim Notar und hat ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
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Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe. Es geht um meine Mutter, sie ist 90 Jahre alt.Sie war beim Notar und hat mir eine Vorsorgefollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erteilt.Die Vollmacht ist eine Generalvollmacht. Meine Mutter lebt alleine in einer 2 Zimmerwohnung zur Miete. Seit April dieses Jahres nahm das Unheil seinen Lauf. Bei meiner Mutter wurde Brust- und Lymphdrüsenkrebs festgestellt. Die Brust und 3 Lymphknoten wurden entfernt. Chemotherapie danach lehnte sie ab,was man ihr auch wegen ihres Alters nicht mehr zumuten wollte. Die OP hat sie gut Überstanden, 2 Tage nachdem sie zu Hause war,kam ein Schlaganfall dazu.Auch da hat sich soweit alles zurück gebildet,bis auf Beeinträchtigungen im Kopf.Vergesslichkeit ...In der Zeit wo meine Mutter im Krankenhaus lag,habe ich festgestellt, daß Sie doch schon seit längerem mit ihrer Wohnsituastion überfordert war.Lebensmittel waren abgelaufen,teils schon von 1997,Mikrowelle in Brand gesetzt und weiter benutzt,seit Monaten keine Medikamente mehr eingenommenen, die zerschnitten u. In kleinere Döschen umgefüllt. ..Nach ihrem Schlaganfall ist sie erstmal zur Kurzzeitpflege in ein Altenheim gekommen.Dem hat sie zugestimmt. Nun will sie unbedingt nach Hause. Ich stimme dem aber nicht zu,bezug auf ihre häusliche Situation. Selbst mit einem ambulanten Pflegedienst sind keine 24 std. Abzudecken. Ich selbst wohne auch nur in einer 2 zimmer wohnung, und bin selbst auch nicht gesund.Meine Frage ist, muss ich auf ein Gericht um eine Zustimmung zu bekommen um meine Mutter gegen ihren Willen im Altenheim zu lassen. Da sich ihr Gesundheitszustand wegen ihres bösartigen Krebses weiter verschlechtern wird,sowie ihrer Demenz.Ich werde von einem zum anderen geschickt und fühle mich alleingelassen.Der Ärger mit der KK und MDK,wegen einer Einstufung, 1.mal wurde abgelehnt.Da hilft mir das Altenheim. ..über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin Monika
Wie mobil ist Deine Mutter? Kann sie gehen bzw. auf eigene Faust das Heim (in dem sie zur Kurzzeitpflege ist) verlassen und nach Hause ausbüxen? Wenn nein, dann mußt du sie nicht nach Hause verfrachten, wenn sie dort nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Auch nicht, wenn sie es will. Hier ist der Wille und das Wohl der Mutter gegeneinander abzuwägen. Das der Verbleib im Heim das Übergewicht, dann lass sie dort, auch wenn sie schimpft. Das geht auch so, sofern Deine Mutter nicht selbständig das Heim verlassen und nach Hause ausbüxen kann. Ist Deine Mutter aber in der Lage selber nach Hause hin zu gehen, dann ist der Verbleib in einem Heim nur geschlossen möglich. Das wäre a) wahrscheinlich ein anderes Heim und b) genehmigungspflichtig. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
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Vielen lieben dank,
Leider ist meine Mutter bis jetzt noch gut zu Fuß. Der Hausarzt hat ihr aus medizinischer Sicht geraten noch eine Weile da zu bleiben. Dem hat sie im Beisein der Pflegedienstleitung zugestimmt, wusste es aber am nächsten Tag nicht mehr . Wo muss ich mich für eine Genehmigung hin wenden? Ich war im Amtsgericht auf der Betreuungsstelle,da sagte man mir,ein Facharzt soll sie begutachten. Der Neurologe sagte ich muss zu einem Richter.Wir seien im freien Land und jeder dürfte wohin er wolle.wenn meine Mutter heim wollte müsse ich sie lassen. Ich bin bald in Ohnmacht gefallen. So spielt man den Ball hin und her mit der Angst das meine Mutter aufeinmal zu Hause ist..zu dem kommt noch das über ihre Wohnung ein Wasserrohr schaden war,wo die Wohnung derzeit nicht bewohnbar ist. Lg |
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#4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Lass Dir von dem behandelnden Arzt ein Attest geben. Er muss bestätigen, dass es notwendig ist (zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung), dass Deine Mutter im Heim bleibt.
Geh zum Gericht, nimm das Attest und das Original Deiner Vollmacht mit. Dort wird man Dir helfen, den richtigen Antrag zu stellen. ![]()
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
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Vielen Dank, für die Ratschläge, ich habe mich sehr gefreut.
Ich war gestern auf dem Amtsgericht, Betreuungsstelle und habe auch noch mit einem Richter gesprochen. Habe einen Eilantrag ausgefüllt auf Aufentshaltrecht..Innerhalb 14 Tagen soll Entschieden werden. Das traurige ist,das ich letzte Woche schon mal dort war,gleiche Stelle,gleiche Mitarbeiterin,das die mich wieder weggeschickt hatte.Wenn ich nicht so hartnäckig gewesen wäre, hätte sie es wieder getan.Es ist ihr wohl zu viel gewesen ein Protokoll zu erstellen. ...ALS wenn nicht schon alles schlimm genug ist für einem,kostet es sehr viel Kraft. |
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