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Formulierungefrage bei Vorsorgevollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Formulierungefrage bei Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Imre und KollegInnen, heute war nun die Hilfeplankonferenz. De 1. TOP war, ob die Betreffende noch möchte, dass ich ...


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Alt 26.04.2017, 17:58   #21
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Vorsorgevollmacht

Hallo Imre und KollegInnen,
heute war nun die Hilfeplankonferenz. De 1. TOP war, ob die Betreffende noch möchte, dass ich die Vollmacht ausübe. Als sie dies verneinte, wurde ich gebeten, die Konferenz zu verlassen.
Als Begründung für die Absage der eigentlich dringend notwendigen Augen-OP, wurde "nachgeschoben", es wäre keine Nachsorge gesichert gewesen.
Bis zum "Auftritt" der Dame vom FD Soziales und Senioren hatte ich mich intensiv um alle Belange der hilfsbedürftigen Vollmachtgeberin gekümmert, ein Pflegedienst bis zu 3mal täglich war eingeschaltet...
Für mich ist immer noch fragwürdig, wie man ohne vorheriges klärendes Gespräch mit mir als Vollmachtnehmerin hinter meinem Rücken in die Vollmacht eingreifen durfte. Es wäre doch stattdessen absolut sinnvoll gewesen, mich auf den vermeintlichen Missstand aufmerksam zu machen, damit ich für Abhilfe hätte sorgen können!
G.T. ist offline  
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Alt 26.04.2017, 21:49   #22
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von G.T. Beitrag anzeigen
Hallo Imre und KollegInnen,
heute war nun die Hilfeplankonferenz. De 1. TOP war, ob die Betreffende noch möchte, dass ich die Vollmacht ausübe. Als sie dies verneinte, wurde ich gebeten, die Konferenz zu verlassen.
Und du bist gegangen? Die sind doch gar nicht befugt, über die Gültigkeit einer solchen Vollmacht bzw. ihren Widerruf (und die Fähigkeit der Vollmachtgeberin, die Vollmacht zu widerrufen) zu entscheiden.

Die dürfen nicht in die Vollmacht eingreifen. Und sie machen es, weil du sie lässt. Da würde ich schleunigst klar Schiff machen und die sozialen und pflegerischen Dienstleister durch andere ersetzen. Als Vollmachtnehmerin bist du u.U. in der Haftung. Wenn die Betroffene hilflos und dement ist, kannst du die Vollmacht nicht als widerrufen betrachten und auch nicht einfach hinschmeißen (ohne das Gericht zu informieren, dass die Dame ab sofort eine Betreuung baucht).

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 26.04.2017, 22:36   #23
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Wie war die Hilfeplankonferenz eigentlich besetzt? War auch ein Arzt oder jemand vom Gericht dabei?

Ich frage einfach deshalb, weil im Prinzip niemand ausser der Vollmachtgeberin Dir die Vollmacht entziehen kann. Und selbst die Vollmachtgeberin kann dies nur dann, wenn sie ihre Sinne noch alle beieinander hat.
Nur, weil das Ganze auf der Hilfeplankonferenz auf Platz 1 gesetzt war - und die HPK womöglich auch noch von den Figuren geleitet und gelenkt wurde, die gerne ihr eigenes Süppchen zu Lasten der Vollmachtgeberin kochen - ist die Rücknahme der Vollmacht noch lange nicht verbindlich.

Allerdings könntest Du den Spieß mal in aller Ruhe herumdrehen, sofern Du Dich weiter um die Dame kümmern willst:
Rege doch bei dem örtlich zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung für die Dame an.
Schildere höflich, aber deutlich und nicht zu ausführlich (Epische Werke werden im Gericht nicht so gerne gelesen)
- Dass eine (befristete) Vollmacht besteht
- die Notwendigkeit der weiteren Vertretung über die Frist hinaus gesehen wird
- die Problematik mit den "Helferlein"...
- Dass Du von der Vollmacht unter den gegebenen Umständen zurücktrittst
- und ggf. aber bereit bist im Rahmen einer Betreuung Dich auch weiterhin um die Dame zu kümmern (auch weil in diesem Rahmen eine gewisse Kontrolle und Rückendeckung gegeben ist).

Und dann kannst Du den wilden Helferlein mal deutlich sagen, wo der Frosch die Locken hat.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.05.2017, 00:45   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Vollmacht wird als ungültig angesehen

Hallo Imre, nachdem mein Text von eben trotz Anmeldung verschwunden ist, nur kurz:
Niemand vom Gericht, kein Arzt war bei dem "Fachgespräch" dabei. Der Leiter der Betreuungsstelle wie auch der des FD sehen Vollmachten als unzureichend an. Es bestehe immer das risiko, dass die zuständigen behörden diese nicht anerkennen und derjenige ohne rechtliche Unterstüzung dasteht...
Ich soll keine Fehler gemacht haben.
Ob die Dame vom FD wegen ihrer unberschämten Auftritte mir gegenüber eine Erklärung oder Entschuldigung zustande bringt, weiß ich nicht. Sie hat immerhin auch das Vertrauensverhältnis zwischen mir und der betroffenen Dame zerstört.
Ich werde in der Sache nichts weiter unternehmen. Möglicherweise gibt es noch ein Gespräch mit der örtlichen Presse zur Thematik der Anerkennung von Vollmachten und den Lücken in der Betreuung und Versorgung, wenn ein hilfebedürftiger Mensch die rechtliche Betreuung ablehnt, sich aber nicht mehr selber um Hilfe bitten und versorgen kann.





Imre[/QUOTE]
G.T. ist offline  
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Alt 03.05.2017, 20:17   #25
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin G.T.

Geh mal besser nicht davon aus, dass die Dame vom FD sich entschuldigt. Sie müßte dann ja einen Fehler zugeben. Das können die wenigsten.

...

und wenn dein Beitrag zwischendurch einfach mal weg war, dann kann das daran gelegen haben, dass Du vielleicht beim Anmelden im Forum das Kästchen "angemeldet bleiben" vergessen hast.
Da habe ich mir auch schon mal einen Pickel an den Po geärgert. Je länger das Geschriebene, desto größer der Pickel...

MfG

Imre
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Alt 03.08.2017, 18:11   #26
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Rechtliche Betreuung und ab ins Heim...

Hallo,
nach vielen Wochen stiller Beobachtung hat die Dame 5 Monaten nach der Beantragung eine rechtliche Betreuerin zugeordnet bekommen. Diese schickte umgehend einen Brandbrief wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an mich (Gewerbe wäre nicht angemeldet usw.). Ich wies darauf hin, dass ich für die Dame Pflegegeld beantragt und diese es auch bekommen hat und ich davon bezahlt wurde.
Ab Mitte Februar d.J. wurde die Dame vollumfänglich von einem Pflegedienst versorgt.
Etwa einen Monat später nach der Einrichtung der rechtlichen Betreuung war die Dame bereits im Alten- und Pflegeheim, die Wohnung aufgelöst usw. So schnell kann es gehen.
Resumee: Wer sich Ärger ersparen möchte, sollte älteren Menschen nicht zu Hilfe kommen - bestenfalls den Krankenwagenwagen rufen.
G.T. ist offline  
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Alt 04.08.2017, 23:28   #27
Admin/Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin G.T

O je, das klingt ein wenig so, als wäre eine Anwältin zur Betreuerin bestellt worden, wenn Du als Dankeschön für Deine Arbeit einen Brandbrief erntest. Die Dame umgehend in einem Heim einzuparken und die Wohnung aufzulösen klingt auch eher nach der Variante schnell und schmerzfrei.

Zumindest hätte ich Dir mehr und angemessenere Würdigung gewünscht, da Du Dir ja Mühe um die Dame gegeben hast. Und Deine Rückfragen wg. Betreuung etc. hast Du gemacht, um Fehler zu vermeiden.
Ich hoffe, Du verlierst trotzdem nicht die Bereitschaft zu helfen, wenn es notwendig ist. So ein Mist kann auch bei jungen Menschen passieren. Und Hilfe können Menschen in egal welchem Alter gelegentlich gebrauchen.

MfG

Imre
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