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Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, folgende Situation: Ich habe eine Vollmacht für sämtliche Lebensbereiche für meinen Vater (gesundheitliche Entscheidungen, finanziell, Abwicklung von Verträgen ...


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Alt 16.03.2017, 18:59   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 05.03.2017
Beiträge: 1
Standard Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe eine Vollmacht für sämtliche Lebensbereiche für meinen Vater (gesundheitliche Entscheidungen, finanziell, Abwicklung von Verträgen etc.), die er mir vor einiger Zeit erteilt hat. Also keine gerichtlich verfügte Betreuung.

Er liegt seit einigen Wochen im Koma, wie er da wieder raus kommt ist fraglich, also im Moment kann noch keiner sagen ob er jemals wieder in der Lage sein wird Entscheidungen selbst zu treffen.

Auf mich prasselt in den letzten Wochen einiges ein, ich kümmere mich um seine Angelegenheiten, Haus in Ordnung bringen (100 km einfache Entfernung, alles vollgerümpelt, Messie-Zustände), Arztgespräche, mehrfach hin- und herfahren wegen in der Klinik verschlampten Wertsachen oder medizinisch wichtigen Hilfsmitteln (gerade mal eben 300 km), Hörgerät instand setzen, Unterschriften etc. Das Ganze zusätzlich zum Vollzeitjob und was so in meinem eigenen Leben anfällt.

Ich habe einen Bruder, der sich aus allem komplett raus hält.

Frage: Kann ich mir selbst so was wie eine Aufwandsentschädigung vom Konto meines Vaters zahlen? Er wollte ursprünglich einen Anwalt mit der Betreuung beauftragen, weil er mir das nicht zumuten wollte, war aber froh als ich gesagt habe, dass ich das mache (zumindest zeitweise Pflegebedürftigkeit war absehbar), der Anwalt hätte ja nun auch ein Entgelt für seine Arbeit bekommen.

Es geht mir nicht darum, richtig Geld rauszuschlagen, Stunden abzurechnen oder so etwas. Aber es ist im Moment schon ein enormer zusätzlicher Aufwand, zeitlich und finanziell, Benzinkosten etc.

Ich hatte auch schon daran gedacht, eine Art Aufwandsentschädigung auf ein separates Konto zu überweisen, bei dem ich der Kontoinhaber bin, aber auf das mein Vater - sollte er es benötigen z.B. wegen längerfristiger Pflegebedürftigkeit - zugreifen könnte (bzw. ich als Bevollmächtigte für ihn).

Um es deutlich zu sagen: Ich habe nicht so sehr das Problem, Zeit und auch ein bißchen Geld für meinen Vater zu investieren, aber ich möchte ungern dass mein Bruder sich jetzt wo es dringend erforderlich wäre meinem Vater zu helfen aus allem raushält und ein bequemes Leben macht - und dann irgendwann im Erbfall sofort springt und die Hand aufhält...schade dass man sich in so einer Situation überhaupt mit solchen Dingen auseinander setzen muss, eigentlich sollte es im Moment nur um die Gesundheit meines Vaters gehen, aber ich wurde jetzt schon mehrfach von Verwandten und Bekannten angesprochen, dass ich aufpassen soll dass mein Bruder nicht irgendwann die Hand aufhält und für die Arbeit die ich im Moment leiste abkassiert Da will ich mich einfach mal ein bißchen schlau machen was es für Möglichkeiten gibt.

Hat jemand Tips??
Rocky ist offline  
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Alt 17.03.2017, 18:06   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
Standard

Moin,
sicher ist es belastend, wenn man allein dasteht und außer schlauen Ratschlägen von Verwandten und Bekannten keine aktive Hilfe zu erwarten ist. Du setzt Dich in deiner Situation zuvielen Drucksituationen aus. Und ob der Bruder oder sonst irgenwer "der lachende Dritte" sein könnte oder nicht, allein der Gedanke daran verhindert eine sinnvolle Betreuungstätigkeit.

Wenn Du mit der Situation wie sie sich derzeit darstellt nicht fertig wirst, schlage beim zuständigen Amtsgericht die Einsetzung einer Betreuung für den Vater vor. Das musst nicht zwingend Du sein, das kann auch eine hauptberufliche Person übernehmen, wenn die Familie uneins ist und Du der Situation nicht gewachsen bist. Dann bist Du zumindest in wenigen Wochen aus der derzeitigen Zwickmühle heraus. Vergiss die Gedanken an den Bruder.

Vielleicht geht es deinem Vater später besser, oder Du bist persönlich wieder in der Lage mehr Zeit und Nerven zu investieren. Dann kannst Du dich als Sohn amtlich wieder für diese Betreuung bewerben.
Hein Klein ist offline  
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Alt 17.03.2017, 20:14   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Rocky

Wenn man eine Vorsorgevollmacht im Familiären Rahmen macht, denkt man nur selten daran, dass es auch mit richtig viel Arbeit zu tun haben kann - und vergißt, dass Arbeit und aufwand vielleicht auch finanziert werden sollten.
Du stehst also nicht alleine da.

Ein Lösungvorschlag könnte sein, dass Du Dich mit Deinem Bruder und irgendwann mal Miterben zusammensetzt und ihm berichtest, was Du alles an Aufwand und Kosten durch die Ausübung der Vorsorgevollmacht hast.
...und dass Du durchaus vor hast, die die Kosten aus dem Vermögen des Vaters zu erstatten.
Sofern der Bruder ebenfalls bereit ist, Arbeiten für seinen Vater zu leisten, kann er auch was dafür bekommen.
Aber immer so, dass ihr Euch gegenseitig über die Arbeiten informiert und die Gegenleistung auch im gegenseitigen Einvernahmen abläuft.
Das wäre der Königsweg, weil dann auch viel für den Vater bei rumkommen kann und hoffentlich auch wird.

Es kann natürlich sein, dass der Bruder überhaupt nicht daran interessiert ist, etwas zu tun.
Dann solltest Du ihm immer noch mitteilen, dass Du für Euern Vater tust und was Du Dir deshalb an Gegenleistung erstatest.
Wenn das Deinem Bruder nicht passen sollte, dann soll er seine Einwände gleich erheben, da Du sonst von seinem Einverständnis ausgehst. Das solltest Du ihm ebenso (und am besten schriftlich) mitteilen.
Wenn er dann erst beim Erbfall anfängt zu meckern, kannst Du ihm diesen Brief unter die Nase reiben und fragen, weshalb er sich nicht früher gemeldet hat, da ihm alles und die ganze Zeit bekannt war.

Unabhängig davon:
Als Vorsorgebevollmächtigter kannst Du Dich ganz legal selber bedienen. Es ist nicht verboten, solange keine Kontrollinstanz in den Vollmachtsvertrag eingebaut ist, und die Selbstbedienung nicht gegen die Vereinbarungen verstößt.
Das ist bedauerlicherweise auch die risikoreiche Seite der Vollmachten: Die Vollmachtgeber werden gerne mal so gnadenlos geschröpft, ausgenommen, wie eine Weihnachtsgans - und dann fallen gelassen.
Das alles nur, weil keine Kontrolle eingebaut wurde, oder der Vollmachtnehmer doch nicht so vertrauenswürdig war, wie man sich erhofft hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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