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Empfehlensw. Ansprechpartner für PV und Vollmacht ???

Dies ist ein Beitrag zum Thema Empfehlensw. Ansprechpartner für PV und Vollmacht ??? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und hoffe ich bin im richtigen Thread gelandet, anonsten bitte ...


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Alt 18.04.2017, 13:31   #1
Rob
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.04.2017
Beiträge: 3
Frage Empfehlensw. Ansprechpartner für PV und Vollmacht ???

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und hoffe ich bin im richtigen Thread gelandet, anonsten bitte verschieben.

Ich habe mich in diese Themen reingelesen, mir ist aber noch völlig unklar, an wen ich mich bzgl. der Beratung und Erstellung am besten wenden sollte. Es gibt viele potetnielle Ansprechpartner die vorgeschlagen werden, aber mir ist als absoluter Newbie in diesem Thema unklar, was hier wirklich empfehlenswert wäre.

Bei wem würdet ihr euch persönlich denn diesbzgl. beraten lassen und eine PV? Was würdet ihr mir empfehlen, auf wen ich da als erstes zugehen sollte?

Es wird zum Teil empfohlen sich vom Hausarzt beraten zu lassen, davon halte ich nicht so viel. Ich vertraue meinem Hausarzt, aber für dieses Thema sollte er auch einiges an Zeit einplanen und das können die wenigsten Ärzte stämmen. Daher würde ich ihm meine PV nur zum Gegencheck hinlegen.

Wie komme ich in diesem Thema an einen empfehlenswerten Ansprechpartner, was würdet ihr persönlich machen (habt ihr ggf. gemacht), welchen Weg schlagt ihr mir vor?


Vielen Dank
Rob
Rob ist offline  
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Alt 18.04.2017, 13:54   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Da diese Frage im Bereich Rechtsfragen zum Betreuungsrecht so gar nichts zu suchen hat verschieb ich es mal in den Vollmachtsbereich.
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agw ist offline  
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Alt 18.04.2017, 16:34   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich habe mich in diese Themen reingelesen, mir ist aber noch völlig unklar, an wen ich mich bzgl. der Beratung und Erstellung am besten wenden sollte.
Prinzipiell hat auch die zuständige Betreuungsbehörde einen (kostenlosen) Beratungsauftrag zum Thema Vollmachten.
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Alt 18.04.2017, 20:13   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Infos gibt es hier:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publik...ationFile&v=19

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publik...ationFile&v=15

Dahinter verstecken sich ganz brauchbare Broschüren des BMJ.
Dort gibt es auch Formulare, aber davon halte ich nichts.
Kein Leben ist so todlangweilig, dass es in ein Formular passen würde.

Sonst kannst Du auch mal in Deiner örtlichen VHS nachfragen, wann mal wieder Veranstaltungen dazu angeboten werden.

Zum Thema Hausarzt:
Die Überlegungen
- wie, wie lange und womit Du behandelt werden willst
- ob Du ein Spenderorgan haben willst
- ob Du Sonden oder Portsysteme haben willst etc.
mußt Du schon selber anstellen.
Den Hausarzt solltest Du aber nicht erst zum Schluss fragen, sondern schon vorher. Die Fragen an ihn richten sich auf irgendwelche Krankheiten, für die Du eine Veranlagung hast oder die in Deinem besonderen Fall eher wahrscheinlich sind - und wie die sich auswirken. Möglicherweise sind da besondere Gedanken notwendig, wie lange Du da behandeln lassen möchtest und wo für dich die Grenzen sind.
Beispiel: "ALS" ist eine Krankehit, bei der das Nervensystem nach und nach kaputt geht. Zu erst kann man nicht mehr laufen, später funktionieren die Arme und die Hände nicht mehr und das Ganze setzt sich immer weiter fort, bis die Organe den Geist aufgeben. Für viele ALS-Kranke ist die Grenze der Behandlung dann erreicht, wenn die Lunge nicht mehr richtig will und sie verweigern dann eine Tracheotomie, weil sie wissen, dass es ab diesem Zeitpunkt richtig unangenehm wird. Sie sind lieber bereit zu ersticken, als noch lange Zeit und bei vollem Bewußtsein häppchenweise zugrunde zu gehen, ohne sich bewegen oder auch nur "piep" sagen zu können. (Ich hoffe, Du wirst diese Krankheit niemals bekommen)

Wenn Du die Patientenverfügung fertig hast, ist der Hausarzt auch wieder angesagt. Du unterschreibst siein seinem Beisein und er kann mit seiner Unterschrift bestätigen, dass Du Deine Sinne noch alle zusammen hast.
Eine Kopie sollte er sowieso bekommen.

MfG

Imre
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.04.2017, 21:22   #5
Rob
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 17.04.2017
Beiträge: 3
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Hallo und vielen Dank für die Informationen!!

@agw:
Das Thema Vollmacht sehe ich natürlich etwas lockerer, hier ist es mir fast egal an wenn ich mich wende, hauptsache das Ganze läuft qualifiziert ab. Die Betreuungsbehörde wäre hier also ein guter Ansprechpartner. Danke!
Wenn ich narülich beides aus "einer Hand" machen lassen kann, also Vollmacht und PV wäre das natürlich noch besser.

@Imre Holocher:
Vielen Dank für die Informationen, zumindest die PV Publikation kenne ich bereits und habe ich auch schon durchgelesen.
Die bzgl. dem Betreuungsrecht noch nichts. Ich habe das so verstanden, dass das Betreuungsrecht nur dann relevant wird, wenn man keine nahe Person bspw. aus dem privaten Kreis hat, der man die Vollmacht ausstellen möchte. Dann wird ein Betreuer gestellt, das ist in meinem (unserem) Fall nicht notwendig.
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liegen.

Interessant, dass VHS solche Kurse anbietet, war mir gar nicht bewusst - schaue ich Mal.
Das mit dem Hausarzt klingt auch einleuchtend, bei gewissen Dingen macht es Sinn mit ihm zu reden. Vielleicht ist das aber nicht mein allererster Ansprechpartner, da benötige ich schon jemanden der auch zeit mit sich bringt.

Das mit ALS klingt wirklich schlimm...
Andererseits scheint man hier am Anfang aber noch klar bei Verstand zu sein, in dem Fall sind irgendwleche Vollmachten und PVs doch eige

ntlich nicht notwendig, oder?

Um aber auf meine eigentliche Frage zurückzukommen. Es gibt verschiedene potentielle Ansprechpartner an die man sich wenden kann. VHS, Pflegeheime, Ambualnte Paliativversorgung, Ambulanter Hospitdienst, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hauarzt, Anwälte, diverse selbstsändige Angebote im Internet etc etc.

Mir ist unklar welche Leistungen hier von welchem "Institut" in welchem Ausmaß angeboten werden und man sich persönlich als erste Adresse, am besten hinwenden sollte.
Von reinen Internet Hilfen und Standard Formularen möchte ich in jedem Fall auch deutlich Abstand nehmen.
Der erste Schritt fällt mir aber trotzdem schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Rob ist offline  
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Alt 18.04.2017, 23:09   #6
Gesperrt
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Moin,
die Stiftung Warentest hat im Juni 2015 eine Spezialausgabe zu diesem Thema herausgegeben. Dort wird ausführlich informiert und entsprechende Vorlagen können über das Netz genutzt werden. Habe ich selbst auch umgesetzt (Stiftung Warentest, Finanztest, Spezial Pflege).

Natürlich sollst Du dich auch in allen möglichen Quellen informieren. Aber letztendlich musst Du von dir aus eine Entscheidung fällen, die dir niemand abnehmen kann. Du musst aufpassen, dass Du Dich angesichts der vielfältigen Meinungen nicht irgendwann im Kreis bewegst. Du musst dich entscheiden und das für Dich nachvollziehbare umsetzen.
Hein Klein ist offline  
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Alt 19.04.2017, 21:01   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Rob

Freut mich, dass Du von Formularen bei der VV etc. nichts hältst. Das kann ich nur unterstützen.

Die Broschüre zum Thema Betreuungsrecht hat auch einiges zum Thema VV mit dabei.
Nicht vergessen: Eine VV kann zwar den Betreuer ersparen, aber die Aufgaben, die ein Bevollmächtigter hat, sind genau die selben.
Das geht sogar so weit, dass auch ein Bevollmächtigter sich einige Sachen vom Betreuungsgericht genehmigen lassen muss! Das betrifft Entscheidungen, die die Grundrechte des Bevollmächtigten angehen, wie z.B. Unterbringungen oder unterbringungsähnliche Maßnahmen.

Das mit der VHS oder anderen Trägern (Kirchen, Pflegedienste, Ausbildungsinstitutionen etc.) weiß ich deshalb, weil ich da selber schon genug Vorträge zu dem Thema gehalten habe.

Ach ja:
Zur VV und PV gehört auch noch die BV (Betreuungsverfügung).
In der Betreuungsverfügung kann man bestimmen, wer im Notfall (z.B. wenn die Vollmacht nicht ausreichen sollte) zum Betreuer bestellt werden soll oder wer eben nicht bestellt werden soll.

Noch eine Frage:
Spielt bei dem Vollmachtgeber eine eigene Immobilie eine Rolle, dann muss die Vollmacht beim Notar gemacht (und nicht nur beglaubigt) werden. In dem Fall, dass irgendwann einmal die Immobilie verkauft oder auch nur ein Wohnrecht verändert werden soll, müßte sonst ein Betreuer bestellt werden. Da wird nur eine notariell erstellt VV anerkannt.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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