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Betreuer für die Zeit des Hausverkaufs

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer für die Zeit des Hausverkaufs im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, folgende Situation: Mein Vater ist gestorben, mine Mutter pflegebedürftig und muss daher ins Pflegeheim. Um dieses zu finanzieren, ...


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Alt 08.05.2017, 15:40   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 07.05.2017
Beiträge: 1
Frage Betreuer für die Zeit des Hausverkaufs

Hallo zusammen,

folgende Situation: Mein Vater ist gestorben, mine Mutter pflegebedürftig und muss daher ins Pflegeheim. Um dieses zu finanzieren, muss das Haus verkauft werden. Ich verfüge zwar über eine Vollmacht für beide Eltern, jedoch muss beim Verkauf von Immobilien eine gesetzliche Betreuerschaft her, die Vollmacht reicht hier nicht aus. Amtlicherseits wurde mir gesagt, dass man befristet für den Hausverkauf die gesetzliche Betreuung erhalten kann und nach der Abwicklung diese wieder abgeben kann, denn für das weitere genügt die Vollmacht.
Nun ist man aber sehr sparsam dabei, mir beim Amt zu erläutern, wie die genauen Bestimmungen sind, wenn man das Haus als Betreuer veräußern will. Aufwendige Nachweise etc sind mir ein Gräuel, ich habe aber schon gelesen, dass der Aufwad hier nicht gering ist. Vielleicht ist es aber halb so wild.
Wer kann mir hier sagen, was für den Fall zu beachten ist, ich freue mich auch über weitere Quellen zu dem Thema. Erfahrungsberichte gleichen Falls wären auch toll.

Vielen Dank in die Runde

Finnharps
finnharps ist offline  
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Alt 08.05.2017, 18:50   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Zitat:
Aufwendige Nachweise etc sind mir ein Gräuel, ich habe aber schon gelesen, dass der Aufwad hier nicht gering ist. Vielleicht ist es aber halb so wild.
Hallo finnharps,

für jemand dem aufwändige Nachweise ein Gräuel sind wird der Aufwand schon groß erscheinen. Es wird für deine Eltern auch relativ teuer, da sie noch die Jahresgebühr des Gerichts bezahlen müssen. Da die Vollmacht jedoch wohl nicht ausreicht gibt es leider keinen anderen Weg wenn die Eltern nicht mehr selber handeln können.

Zum Thema Hausverkauf hatten wir schon mehrere Beiträge in letztere Zeit, les dich am besten erst mal ein und frag bei speziellen Fragen am besten nach.
__________________
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agw ist offline  
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betreuer, hausverkauf

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