Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsicht vor Vollmachten im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Dass bei Vollmachten kein Dritter dabei ist, der auch mal den Bevollmächtigten prüft, ist der große Makel bzw. ...
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04.06.2018, 23:02 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Dass bei Vollmachten kein Dritter dabei ist, der auch mal den Bevollmächtigten prüft, ist der große Makel bzw. das Risiko bei den Vollmachten. Andererseits sind Vollmachten nichts anderes als Verträge und da kann man reinschreiben was man will. Z.B. auch dass eine dritte Person benannt wird, der gegenüber der Vollmachtnehmer jährlich die Vermögensverwaltung offenzulegen hat. man kann also Kontroll- bzw. Sicherungsmechanismen gleich mit einbauen. Üblicherweise hat Otto- Normalverbraucher davor aber Schiß, weil er meint, dass Kontrolle etwas Negatives ist und das Vertrauensverhältnis zwischen zwei Personen (hier: Vollmachtgeber und -nehmer) stört. Und so reiten sich die Vollmachtgeber selber in die Grütze rein, vor der sie gerne bewahrt werden würden... Oder kurz: Mit Betreuung wäre das nicht so leicht passiert... MfG Imre
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