Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsicht vor Vollmachten im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Endlich mal ein TV-Bericht, der auf die enormen Risiken des "Allheilmittels" Vorsorgevollmacht hinweist:
https://www.swr.de/report/erben-blei...ajw/index.html
Solche Gaunereien sind bei durch Gerichte ...
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#1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,719
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Endlich mal ein TV-Bericht, der auf die enormen Risiken des "Allheilmittels" Vorsorgevollmacht hinweist:
https://www.swr.de/report/erben-blei...ajw/index.html Solche Gaunereien sind bei durch Gerichte kontrollierte gesetzliche Betreuungen jedenfalls weitaus weniger wahrscheinlich. mfg |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Mit Vollmachten hat der Bericht eigentlich gar nichts zu tun. Der Erbschleicher hat die Frau geheiratet und wurde so zum Erben, das hätte auch eine gesetzliche Betreuung wohl kaum verhinden können.
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#3 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,719
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Zitat:
mfg |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Ich glaube nicht, dass ein gesetzlicher Betreuer das tut, was ich dank meiner Vorsorgevollmacht für meine Eltern tun konnte und kann, nämlich zunächst einmal häusliche Pflege, dann Unterbringung in erstklassigen Einrichtungen, aber alles in Ruhe und bei Erhalt von Vermögen und Immobilie. Dazu hat ein gesetzlicher Betreuer gar nicht die Möglichkeiten, der hätte bei der gegebenen Situation meine Eltern schon vor längerer Zeit in ein Heim einweisen lassen und wohl auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mein Elternhaus verkauft und damit gegen den Willen meiner Eltern gehandelt, wenn auch juristisch auf der sicheren Seite.
Ich kann nur jedem raten, sich eine Vorsorgevollmacht von seinen Eltern/Partnern/Kindern ausstellen zu lassen, solange diese noch dazu in der Lage sind. |
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#5 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,909
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Du solltest mal deine Sichtweise etwas erweitern. Vollmachten können bei funktionierenden Familienverhältnissen eine gute Möglichkeit sein, sie bergen jedoch auch durchaus Gefahren die man nicht verschweigen sollte.
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#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,974
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Moin moin
Also erst ma vorneweg: Eine Vorsorgevollmacht hat - egal ob verheiratet oder nicht - eine ganz eigene Funktion, die nicht durch verwandt sein oder Ehe ersetzt werden kann. Und damit natürlich auch seine Risiken. Gegen die Risiken kann man, wie bei jedem Vertrag, auch Kontrollmechanismen einbauen. Z.B.: A ist Vollmachtnehmer und muss gegenüber B im jährlichen Rhythmus die Verwaltung des Vermögens offenlegen. Das ist dann so was wie die Rechnungslegung gegenüber dem Gericht - nur privat geregelt. Alte Ferengi-Regel: Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag - und es kommt darauf an, was da drin steht. Das jemand gegen mißbräuchliche Vollmachtnehmer und gegen Betreuungen wettert ist vor dem Hintergrund der Mißbräuche durchaus verständlich, aber gelegentlich auch mit großem Eigeninteresse verbunden. Da kann Prof. Böh und sein Gemeinschaftskanzleikollege Prof. Thieler eher nicht ausgenommen werden. Es ist sehr hilfreich, sich auch mal über die Kritiker zu informieren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry wenn ich rückfrage, Vollmacht ist nicht mein Thema oder Ding:
Zitat:
Wirkliche Kontrolle wäre doch nur gegeben wenn ein fitter Dritter das prüft oder was übersehe ich? Jetzt nix gegen alte Leute, bin ja selbst alt, und nicht mal ich z.B. weiss unbedingt was ich im Februar letzten Jahres alles gekauft habe. ![]() |
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#8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,974
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Moin Michaela
Sehr richtig erkannt. natürlich soll das ein Dritter übernehmen. solange ein Vollmachtgeber noch fit im Kopf ist, muss die Vollmacht ja auch noch nicht ausgeübt werden (kann oder darf vielleicht, je nach Vereinbarung). Z.B. habe ich die Vorsorgevollmacht für meine Eltern und gegenüber meinem Bruder die Finanzen offen zu legen. Er bekommt dafür den Auftrag, die Steuererklärung zu machen. ist doch eine prima regelung, oder? MfG Imre
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#9 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.11.2014
Ort: in der Diaspora Bayerns
Beiträge: 23
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Ich weiß, der Bericht zur Vollmacht ist schon älter, dennoch ist es mir ein Bedürfnis etwas dazu zu schreiben, weil es mich immer wieder ärgert!
In den letzten Jahren wurde ich häufig zur Kontrollbetreuerin bei bestehenden Vollmachten eingesetzt; in den meisten Fällen haben Angehörige oder Institutionen den Verdacht des Missbrauchs der Vollmacht dem Gericht gemeldet. In allen Kontrollbetreuungen konnte ich feststellen, dass sich die Bevollmächtigten massiv am Vermögen des Vollmachtgebers bereichert haben bzw. es ganz aufgebraucht haben. In nur einem Fall war eine strafrechtliche Verfolgung möglich und ist auch eingetroffen, in allen anderen Fällen ging nichts, weil die Vollmachtgeber in der Vollmacht verfügt hatten, dass der Bevollmächtigte sich "bedienen" darf! Anzumerken ist, dass es sich bei den Bevollmächtigten nicht um fremde Personen handelte (die gibt es auch) sondern um Familienangehörige! Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Vorsorgevollmacht massiv beworben, in dem Glauben, somit würden keine Betreuungen entstehen und damit die Kosten gesenkt - ein Trugschluss! Zumal mit schöner Regelmäßigkeit Berichte in den Medien erscheinen, dass der Betreuer von Haus aus schon mal ein Betrüger ist und von daher die Generalvollmacht das Gelbe vom Ei ist! Nach Widerruf der Vollmacht wird Betreuung eingerichtet, es beginnt der Kampf um Regressansprüche und in den meisten Fällen muss Antrag auf Grundsicherung gestellt werden, da die Vollmachtgeber nunmehr arm wie Kirchenmäuse sind! Die Kosten trägt also der Staat und die Bevollmächtigten leben weiter, als sei nichts gewesen! |
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#10 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,563
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Und im schlimmsten Fall kann eine Kontrollbetreuung angeregt werden. Zuständig ist insoweit der Rechtspfleger. Dorthin wenden mit (möglichst nachweisbaren) Problemen. Anregung kann durch Dritte, nicht nur durch den Vollmachtgeber (der die Vollmacht ja auch widerrufen könnte) gestellt werden. Kontrollbetreuer hat dann die Aufgabe, die Tätigkeiten des Bevollmächtigten zu kontrollieren. Sind schwerwiegende, nicht auszumerzende Fehler zum Nachteil des Vollmachtgebers (vorsätzlich, grob fahrlässig) erfolgt, kann der Kontrollbetreuer auch anregen, eine Betreuung einzurichten.
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