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Sohn55 24.06.2017 15:23

Generalvollmacht
 
Mein Vater hat meiner Schwester und mir zusätzlich zur Vorsorgevollmacht nun noch eine Gerenalvollmacht ausgestellt, Arzt hat Geschäftsfähigkeit zum gleichen Datum attestiert.

Wortlaut:

Zitat:

"(...) darf mich in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, bei welchen eine Vertretung rechtlich zulässig ist, in meinem Interesse vertreten. Diese Vollmacht ist eine Generalvollmacht und uneingeschränkt gültig. Sie gilt über meinen Tod hinaus und verliert erst an Gültigkeit, wenn sie von mir oder meinen Erben wiederrufen wird."
Er hat uns u.a. auch die PIN-Codes seiner verschiedenen Karten und seine Online-Daten mitgeteilt.

Frage: sind wir damit nun den Banken gegenüber rechtlich auf der sicheren Seite und dürfen in seinem Namen wirklich Überweisungen vornehmen, Umbuchungen vornehmen ecc., oder müssen wir dazu nochmal vorstellig werden?

Danke und viele Grüße ans Forum

Imre Holocher 24.06.2017 19:41

Moin moin

Die Karten mit den PINs könnt ihr so nutzen. Wenn es aber um Sachen geht, für die ihr an den Schalter müßt oder mit den Kundenberatern sprechen müßt, da kann es Probleme geben. Kommt ganz auf die Bank drauf an.
Entweder ihr geht mit dem Vater da persönlich vobei und er erteilt Euch vor den Augen der Bankberater die nötigen Vollmachten oder ihr habt eine notariell mindestens beglaubigte Vollmacht.
Sonst machen Banken da gerne mal Probleme, weil sie einfach (nicht mindestens notariell beglaubigt) einfach ignorieren.

MfG

Imre

advice21 25.06.2017 07:53

Hallo zusammen,

der hiesige Mitarbeiter der Stadtsprkasse hat mir erklärt, dass es nicht rechtens und somit auch nicht statthaft sei, die Karten einer anderen Person zu nutzen. Eine mögliche Vollmacht ändere daran nichts.

Roland Bischoff




Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 105888)
Moin moin

Die Karten mit den PINs könnt ihr so nutzen. Wenn es aber um Sachen geht, für die ihr an den Schalter müßt oder mit den Kundenberatern sprechen müßt, da kann es Probleme geben. Kommt ganz auf die Bank drauf an.
Entweder ihr geht mit dem Vater da persönlich vobei und er erteilt Euch vor den Augen der Bankberater die nötigen Vollmachten oder ihr habt eine notariell mindestens beglaubigte Vollmacht.
Sonst machen Banken da gerne mal Probleme, weil sie einfach (nicht mindestens notariell beglaubigt) einfach ignorieren.

MfG

Imre


Imre Holocher 25.06.2017 08:12

Moin Roland

Statthaft hin, statthaft her. Oft geübte Praxis ist es allerdings - und sofern es vom Vollmachtgeber gewünscht ist - wird sich auch niemand beklagen.
Etwas anderes ist es allerdings, wenn es nicht dem Wunsch des Vollmachtgebers entspricht. In diesem Fall würde die Bank aber die Haftung verweigern und der Vollmachtgeber bliebe auf seinem Schaden sitzen. Die großen Töne zum Thema "statthaft" sind dann auch nur heiße Luft.

Wenn Kundenberater der Bank es nicht für statthaft halten, dann sollen sie die Vollmacht anerkennen und eine gesonderte EC-Karte herausgeben, mit der der Vollmachtnehmer auch ganz "statthaft" arbeiten kann. Dann wäre das Problem auch gelöst.

MfG

Imre

Sohn55 25.06.2017 10:50

Wer die PIN-Codes weitergibt, entbindet die Bank aus der Haftung, das ist klar und auch richtig.

Aber es bleibt ja nun immer noch das Geld meines Vaters und nicht der Bank, und mein Vater kann mE beauftragen wen er will, abzuheben und zu überweisen usw.

Natürlich kann die Bank jederzeit die Karten sperren, auch ohne Grund. Insofern ist es ja eh egal, was die Gesetze (zugunsten der Kunden) sagen, die Banken machen eh was sie wollen.

Unsere Bank erkennt allerdings auch das ärztliche Attest über die Demenzerkrankung meiner Mutter anstelle ihrer Unterschrift wegen Angelegenheiten des Gemeinschaftskontos an, ist vermutlich auch nicht "statthaft", aber Alternative wäre wohl der Weg übers Gericht.

Am Dienstag habe ich ein Gespräch mit der Kundenberaterin, werde das Forum auf dem Laufenden halten!

Sohn55 25.06.2017 10:52

Zitat:

Zitat von Roland Bischoff (Beitrag 105895)
Hallo zusammen,

der hiesige Mitarbeiter der Stadtsprkasse hat mir erklärt, dass es nicht rechtens und somit auch nicht statthaft sei, die Karten einer anderen Person zu nutzen. Eine mögliche Vollmacht ändere daran nichts.

Roland Bischoff

Ok, das ist aber erst mal die subjektive Auslegung des Mitarbeiters, die Bank kann natürlich ihre eigenen Konditionen anwenden (Bsp. Karten sperren), die sind aber noch lange nicht Gesetz.

Christian Martens 25.06.2017 11:21

Karten und online-Zügange können (können, nicht dürfen) auch von Dritten benutzt werden, solange nichts besonderes passiert, kümmert sich erfahrungsgemäß auch niemand darum, wer dort tatsächlich handelt.

Sofern persönlicher Kontakt oder eine Unterschrift benötigt wird, erkennen Banken eigentlich nur Vollmachten an, die auf ihrem eigenen Bogen erteilt worden sind. Eine notarielle Vollmacht müßten sie jedoch auch anerkennen, kann aber stressig sein, je nach Sachbearbeiter.

Sohn55 27.06.2017 01:23

Zitat:

Zitat von Christian Martens (Beitrag 105901)
(...) Eine notarielle Vollmacht müßten sie jedoch auch anerkennen, kann aber stressig sein, je nach Sachbearbeiter.

Ja, tut unsere Bank, direkt zusammen hingehen und Unterschriften hinterlegen (für Online) war aber einfacher als zum Notar zu gehen, mittlerweile geklärt, danke!


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