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Missbrauch Generalvollmacht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Missbrauch Generalvollmacht? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin sehr verzweifelt und weiss nicht weiter. Folgende Situation: Meine Mutter (87) ist 03/17 verstorben. Meine Schwester und ...


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Alt 15.07.2017, 18:12   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.07.2017
Beiträge: 4
Standard Missbrauch Generalvollmacht?

Hallo,
ich bin sehr verzweifelt und weiss nicht weiter.

Folgende Situation:
Meine Mutter (87) ist 03/17 verstorben. Meine Schwester und ich hatten uns bis dahin -im Auftrag der Eltern- immer sehr gut um alle Angelegenheiten gekümmert.

Die Urlaubsabwesenheit 05/17 von meiner Schwester und mir nutzen meine jüngeren Geschwister zur Erstellung einer notariellen Vorsorge, Betreuung und Generallvollmacht für den Vater (95 blind und schwerhörig). Sie überredeten ihn, dass es zur Entlastung für uns wäre, sie wollten sich jetzt auch mal um ihn kümmern.
Ferner wurde ohne unser Wissen eine Testament erstellt, in dem der Bruder als Alleinerbe bestimmt wurde. Zur Diskussion steht ein Haus (ca. 400.000 Euro, Bargeld, Schmuck, wertvolle Gegenstände).

Von den Geschwistern werden wir seitdem massiv bedroht und beleidigt, da ich sagte es gibt nichts, was nicht geändert werden kann.

Seit diesem Zeitpunkt wird uns jeglicher Zugang und Kontakt zum Vater untersagt (wir würden ihn aufgregen..) Schliessanlage vom Haus ausgetauscht, Telefonate zwischen dem Vater - ohne unser Wissen- aufgenommen, Videoüberwachung am Haus/Grundstück installiert. Als ich den Vater trotzdem mal besuchte (hatte Pflegedienst abgepasst), kam es zu Übergriffen durch die Geschwister so dass ich die Polzei rief.

Bis vor ein paar Wochen haben der Vater und ich noch heimlich telefoniert. Als er sich nicht mehr meldete bekam ich es mit der Angst zu tun und nahm Kontakt zu besagten Geschwistern auf.

Telefonate wurden direkt beendet, hätte mich nichts anzugehen.
Vater habe ich dann mit Polizei gesucht und erfahren das dieser im KH ist.

Dort besuchte ich ihn und wurde vom Pflegepersonal mit den Worten begrüsst ob ich zu den gehöre die sich intensiv um den Vater kümmern oder zu den die "raus" wären. Darauf erwiderte ich nichts.

Beim nächsten Besuch wurde von der Stationsleitung ein Hausverbot ausgesprochen. Den Vater durfte ich für 3 Minuten kurz sehen. Er war dort in einem desolaten Zustand und sagte die ganze Zeit, warum kommst Du nicht mehr, was habe ich dir getan...

Der Vater ist wieder daheim wird rund um die Uhr bewacht, es läuft ein AB. Weder wir 2 Schwestern, noch die Enkel oder Urenkel haben Möglichkeit den Vater zu sehen oder zu sprechen.

Inwischen habe ich erfahren, dass der Bruder sich zu einem geringen Preis - so das es keine Schenkung ist- das Haus verkauft hat. Die andere Schwester hat eine Abfindung erhalten, dass restliche Geld wurde in Renovierungsmassnahmen für das Haus gesteckt, da es dem Vater ja in diesem gut gehen soll. Somit wäre nichts mehr für die anderen da. Es gibt keinen Cent für uns.
(Wir haben weiterhin Kontakt zu den Nachbarn meiner Eltern)

Meine andere Schwester und ich haben beim Vormundschaftsgericht eine Kontrollbetreuung beantragt.
Es wurde allerdings direkt mitgeteilt, dass sich in dem Jahr aufgrund personellem Engpass und massiver Rückstände keine Bearbeitung ergeben wird.

Wir sind unendlich traurig absolut hilflos und wissen nicht weiter.....

Wo und wie kann man Hilfe erfahren, so dass wir den Vater noch einmal lebend sehen können und die Vollmacht nicht weiter missbraucht wird.

Grüsse
7Kinder

Geändert von 7Kinder (15.07.2017 um 18:24 Uhr)
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Alt 15.07.2017, 19:18   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist eine traurige Geschichte. Ebenso wie die Antwort des Gerichtes.

Vielleicht kann euch beiden aber ein Rechtsanwalt vor Ort mehr helfen als wir hier.
Dinge wie Hausverkäufe müssen gerichtlich genehmigt werden usw. und letztendlich ist die Aussage: wegen einer Überlastung können wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen, nicht haltbar wenn es um so viel Geld geht.
Den Hinweis eines Anwaltes auf bestehende Amtshaftung wird das Gericht wahrscheinlich nicht ignorieren- wenn alles so ist wie du schreibst.
Sorry, ich hätte gerne anders geantwortet aber mir fällt nichts anderes ein.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.07.2017, 19:57   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.07.2017
Beiträge: 4
Standard

Nachdem wir beide persönlich 06/17 beim VMG abgeblitzt sind
........................................
(schreiben sie mal alles auf, dann lesen wir uns das mal durch ....)
........................................
haben wir einen Rechtsanwalt, allerdings Fachanwalt für Erbrecht, da wir nicht wussten wer ansonsten als Fachanwalt alles zusammen regeln kann.. beauftragt.

Dieser hat dann vor 4 Wochen den Antrag gestellt. Letzte Woche erkundigte ich mich beim VMG, ob evt. ein AZ erteilt wurde und erhielt diese Info.

Wenn der Erbe gleichzeitig Betreuer ist, bedarf der Verkauf der Genehmigung durch das VMG?

Ich überleger den Direktor des AG selber aufzusuchen und die Situation zu schildern. Soviel Lebenszeit hat ein 95 jähriger halt nicht mehr....
7Kinder ist offline  
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Alt 16.07.2017, 08:00   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Inwischen habe ich erfahren, dass der Bruder sich zu einem geringen Preis - so das es keine Schenkung ist- das Haus verkauft hat.
Ich verstehe den Satz so, dass dein Bruder sich das oder ein Haus deines Vaters selbst gekauft hat aber gleichzeitig Betreuer des Vaters ist?

Zitat:
zur Erstellung einer notariellen Vorsorge, Betreuung und Generallvollmacht für den Vater (95 blind und schwerhörig).
Das kann so nicht sein. Wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt kann eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden.

Ich denke, alles ist immer noch so unklar-geht zu einem Anwalt.
Zitat:
Dieser hat dann vor 4 Wochen den Antrag gestellt. Letzte Woche erkundigte ich mich beim VMG, ob evt. ein AZ erteilt wurde und erhielt diese Info.
Wenn man den allerdings hat dann pfuscht man ihm mit eigenen Aktionen nicht ins Handwerk!

Fagt beim Anwalt nach was er bisher herausgefunden hat und wie weit eure Angelegenheit ist?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 16.07.2017, 19:27   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.07.2017
Beiträge: 4
Standard

Richtig.
Bruder=General und Betreuungsvollmacht.

Aufgrund der Übertragung des Hauses und Verhinderung jeglichen Umgang mit dem Vater wurde der Antrag auf Kontrollbetreuung gestellt,

Ansonsten wüssten wir keine andere Möglichkeit dem ganzen Einhalt zu gebieten.

Daher sind wir für jede Info dankbar. Jeder Versuch Kontakt mit dem Vater aufzunehmen wird mit einer Sanktion geahndet. Z.B. Anonymer Anruf im Büro beim Vorgesetzten mit diversen angeblichen Fehlverhalten, zerstochene Autoreifen, verkratzte Autos.......

Alles Warnungen das wir aufhören und aufgeben. Es ist wirklich der blanke Horror

Der Anwalt ist lediglich Fachanwalt für Erbrecht. Was für ein Fachanwalt wäre sinnvoller? Anwalt hat nur den Antrag gestellt, mehr nicht......

Wir wollen wieder Kontakt zum Vater und können nicht warten bis wir mal irgendwann an der Reihe sind. Bei einem 95 jährigen sind die Tage gezählt

Recht haben und Recht bekommen trennt Dimensionen. Aber kann der Gesetzgeber so einen mutwilligen Missbrauch wirklich wollen? Sind wir dem ernsthaft hilflos ausgeliefert?

Geändert von 7Kinder (16.07.2017 um 19:37 Uhr)
7Kinder ist offline  
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Alt 16.07.2017, 20:13   #6
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Für Betregungen sind eher Fachanwälte für Familienrecht zuständig.

Nebenbei: Wenn ihr beleidigt und bedroht werdet, könnt ihr auch Strafanzeige bzw. Strafantrag stellen. Innerhalb von Familien ist häufig (z.B. auch bei Diebstahl) Strafantrag nötig und zwar innerhalb von drei Monaten.
Janina ist offline  
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