Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlerhaftes VV und die Folgen daraus im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
ich konnte meinen Kollegen nicht helfen, da ich so einen Fall noch nie hatte. Daher frage ich hier ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 223
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Hallo Zusammen,
ich konnte meinen Kollegen nicht helfen, da ich so einen Fall noch nie hatte. Daher frage ich hier nach. Nach 1,5 Jahren Betreuung (alle Aufgabenkreise) hat sich rausgestellt, dass seine Betreute ein großes Barvermögen besitzt (mehrere tausend Euro), welches außerhalb der Wohnung gebunkert wurde. Die Betreute hat von dem Geldbetrag anscheinend auch nichts mehr gewusst (Demenz). Beim VV fehlte nun der Barbetrag und die Betreute galt 1,5 Jahre lang als mittellos. Zudem hat die Betreute auch 4 Monate lang Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) erhalten. Die Betreuervergütung für 1,5 Jahre erfolgte aus der Staatskasse. Das Vermögensverzeichnis muss nun korrigiert werden. Hinzu kommt, das zwischenzeitlich ein Betreuerwechsel stattgefunden hat. Wie ist in so einem Fall zu verfahren? 1. Die Sozialhilfe ist zurückzuzahlen (da nicht mittellos), 2. Die Betreuervergütung ist an die Staatskasse ebenfalls zurückzuzahlen. Aber ist nach dieser Zeit noch ein Vergütungsanspruch gegen die Betreute, nun als vermögend, vorstellbar? Die Fristen sind doch vorbei? Ich weiß auch nicht ob hier eventuell ein Schaden durch den Betreuer entstanden ist (Betreuerhaftung)? Der Betreuer erkennt, dass er nicht sauber gearbeitet hat und den vorhanden großen Barbetrag nicht ermittelte. Über eine rege Diskussion wäre ich dankbar. Grüße Maren |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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wenn der Betreuer das nicht wusste trift ihm ja keine Schuld
wenn der Betreute was vergessen hat der Betreuer darf den Betreuten nicht durch suchen . . . MfG Thomas Pillusch |
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#3 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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![]() Zitat:
Der Betreuer soll sein vorheriges Vermögensverzeichnis ergänzen, bzw. der neue Betreuer einfach das jetzt aufgefundene Vermögen bei Gericht angeben. Beim Sozialamt ebenso und dann mal abwarten welche Rückforderungen kommen werden und dies dann genau überprüfen auf Richtigkeit. Zitat:
Wenn es keine oder wenig Anhaltspunkte gibt für "ausserhalb" verstecktes/geparktes Vermögen und keiner einen konkreten Hinweis gibt dem man nachgehen könnte, dann kann man doch nichts machen. ![]() |
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