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MThom162 27.10.2017 10:34

Schenkungen und Sozialamt
 
Hallo Forum,
folgender Fall.
Ich habe eine allumfassende Vollmacht für meine Tante (sie ist 93 Jahre) . Leider ist es so, das sie in 1 1/2 Wochen mit Pflegegrad 2 zunächst in eine Kurzzeitpflege vom Krankenhaus gebracht wird und sogar im Anschluss an die Kurzzeitpflege in dieser (sehr guten) Einrichtung stationär aufgenommen werden kann. Hat mich ne Menge Nerven und Telefonate gekostet. :-) Sie hatte einen Bruch oberhalb Ihrer künstlichen Kniescheibe, kann z.Z. gar nicht laufen oder das Bein belasten und sieht zudem fast nichts mehr. Daher denke ich das sie nicht mehr nach Hause gehen kann, zumal sie dort nicht 24h betreut ist.

Das zur Vorgeschichte...

Da Ihr Schonvermögen bis auf knapp 10.000 EURO abgeschmolzen ist, steht natürlich Pflegewohngeld an das vom Sozialamt übernommen werden muss. Und jetzt kommt die Crux. Ich weiss, dass sie in den vergangenen 3 Jahren mehreren Personen Geldgeschenke gemacht hat, mich (leider oder zum Glück) ausgenommen. Bei dem Formular sind natürlich die EInkommens und Vermögensverhältnisse aufzuführen. Ausserdem gibt es den Punkt wer alles in den letzten 10 Jahren Geschenke erhalten hat.

Ich weiss zwar von mehreren Personen aber namentlich definitiv nur von einer die ca. 40.000 EURO erhalten hat. Das war meine Schwester die in Kanada lebt und vor einem Jahr an Krebs verstorben ist.
Nun zu meinen Fragen.
1) Hat das Sozialamt die Möglichkeit von den Erben meiner Schwester, meinem Schwager der einen kanadischen Pass hat und in Kanada lebt dieses Geldgeschenk zurückzufordern ?

2) Meine Tante will unter gar keinen Umständen etwas zu den Geschenken auf dem Formular angeben. Sie steht auf dem (falschen) Standpunkt, sie kann mit Ihrem Geld machen was sie will. Weil sobald das Sozialamt ins Spiel kommt darf man sich nicht so einfach verarmen. Mehrere Anläufe von mir Ihr das zu erklären waren fruchtlos. Wie soll ich mich verhalten ?
Ich selber werde trotz Vollmacht das Formular nicht unterschreiben, kann ich das ? Wenn sie falschen Angabe macht, dann muss sie dort selber Ihren Karl Friedrich druntersetzen.

Welche Konsequenzen kann Ihr Handeln dann nach sich ziehen bzw. kann das Sozialamt die Vermutung äussern ich hätte das Geld bekommen, falls das Amt die Kontoauszüge bei er Bank anfordert ?
Alle Abhebungen wurden in bar getätigt, es gibt keine nachvollziehbaren Überweisungen.

Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, das sie Ross und Reiter nennen soll, weil die Allgemeinheit nicht dafür aufkommen soll.

Es gibt keine Kinder oder Ehemann, ich bin der einzig noch lebende nahe Verwandte und auch nicht unterhaltspflichtig.

Was tun ?

Gruß
Thom

Schnieder 27.10.2017 11:49

Hallo,

du findest die Antwort auf deine Frage im § 528 BGB.

Dort steht, dass der Schenker (Tante) von dem Beschenkten (Schwester) die Herausgabe verlangen kann, wenn er nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Sozialhilfeantrag.

Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Beschenkten, sofern die Schenkung weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Nur der Beschenkte ist hiernach zur Herausgabe verpflichtet, nicht der Erbe.

Mach' in dem Antrag einfach alle Angaben, dann hast du nichts falsch gemacht.

MThom162 27.10.2017 12:30

Hallo,
ok vielen Dank, aber die Frage war natürlich auch, hat das Sozialamt überhaupt Zugriff auf Personen die Geschenke von einem Deutschen erhalten aber selbst keinen deutschen Pass haben und im nicht EU Ausland leben?
Gruß
Thom

michaela mohr 27.10.2017 20:30

Zitat:

aber die Frage war natürlich auch, hat das Sozialamt überhaupt Zugriff auf Personen die Geschenke von einem Deutschen erhalten aber selbst keinen deutschen Pass haben und im nicht EU Ausland leben?
Falsche Frage denn das Sozialamt wird das natürlich nicht machen. Das wird nämlich von dir verlangt werden als Betreuer.

Imre Holocher 27.10.2017 21:05

Moin moin

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 108128)
Falsche Frage denn das Sozialamt wird das natürlich nicht machen. Das wird nämlich von dir verlangt werden als Betreuer.

...und wie willst Du auf das Vermögen der Leute ohne deutschen Pass im Nicht EU-Ausland zugreifen, wenn dir womöglich noch nicht einmal deren Adresse bekannt ist.
Wenn Du also sowieso nicht an deren Geld drankommst, dann müßtest Du das Sozialamt um Amtshilfe bitten - und gut ist's.

Deine Großmutter hat das Sozialamt schon drollig mißverstanden.
In Realität muss man vorher schon verarmt sein, bevor dass Sozialamt ein Almosen reicht und sicherstellt, dass man auch weiterhin in Armut verbleibt. Aber lass ihr ihren netten Glauben, sie würde nur sehr traurig werden.

MfG

Imre

michaela mohr 28.10.2017 07:05

Zitat:

...und wie willst Du auf das Vermögen der Leute ohne deutschen Pass im Nicht EU-Ausland zugreifen, wenn dir womöglich noch nicht einmal deren Adresse bekannt ist.
naja die Adresse seiner Schwester wird der Threadstarter sicher kennen.

Ich hatte den Einwand gebracht um die Fröhlichkeit des Satzes: das macht dann das Sozialamt, etwas zu erschüttern. (https://dejure.org/gesetze/SGB_X/4.html)

Wenn die Amtshilfe so easy durchsetzungsfähig wäre würden viele Kollegen sich nicht mit ausländischen Rententrägern, Krankenkassen, Unterhaltsstellen usw. ständig rumschlagen müssen.

Ich verschiebe das Ganze jetzt auch mal in den Vollmachtsteil da es sich um eine handelt und nicht um eine Betreuung.

MThom162 02.11.2017 08:54

Moin,
also ich hab da mal in eigener Sache recherchiert. Ich schrieb ja Erben meiner Schwester, da sie ja vor einem Jahr verstorben ist.

Die Erben müssen keine Geldgeschenke der Tante zurückgeben. Von daher hat sich das erledigt.
Gruß
Thom


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