Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwiegermutter spielt nicht mit im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir haben folgendes Problem: Mein Schwiegervater hat 1. meine Frau, 2. mich und 3. meine Stieftochter als Vorsorgebevollmächtigte benannt. ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.12.2017
Beiträge: 2
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Hallo,
wir haben folgendes Problem: Mein Schwiegervater hat 1. meine Frau, 2. mich und 3. meine Stieftochter als Vorsorgebevollmächtigte benannt. Seit mein Schwiegervater an Alzheimer erkrankt ist, nimmt meine Frau die Vollmacht wahr. Das Problem ist, das meine Schwiegermutter zu keinerlei Kooperation mit meiner Frau bzw. mit uns bereit ist. Besonders problematisch wird es beim Thema Finanzen. Sie selbst bekommt nur eine relativ kleine Rente, während die des Schwiegervaters ganz ordentlich ausfällt. Schwiegermutter hat es sich jetzt zur Angewohnheit gemacht am Monatsanfang den Großteil des Geldes vom Girokonto abzuheben, obwohl hiervon zunächst Mal die Heimkosten des Schwiegervaters (zur Zeit noch Kurzzeitpflege, demnächst stationärer Aufenthalt) gedeckt werden müssten. Welche Mõglichkeiten gibt es, das zu verhindern? Erstreckt sich unsere Vollmacht auch auf die Finanzen des Schwiegervaters? Im Voraus danke für die Antworten LG JuergenB |
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#2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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![]() Zitat:
Also leider ist gerade meine Glaskugel kaputt! ![]() Wir können hier nicht raten was in deiner Vollmacht steht, da musst du mal nachlesen auf welche Bereiche sich deine Vollmacht erstreckt..
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#3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Hallo JuergenB,
heute morgen noch mal etwas ausführlicher. Kein Mensch hier weiß welchen Umfang eure Vorsorgevollmacht hat und ob es sich um eine notarielle oder eine unbeglaubigte handelt. Aber selbst wenn sie den finanziellen Bereich umfassen sollte dürfte es schwierig sein. Zitat:
Prinzipiell kann ein Bevollmächtigter natürlich auch Renten auf andere Konten des Betroffenen auszahlen lassen, aber hier gibt es ja auch noch den Anspruch der Ehefrau auf Unterhalt. Wenn Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss gibt es ja auch für die Ehefrau einen Anspruch und es wird geprüft welche Zuzahlung das Ehepaar zu den Pflegekosten zu leisten hat. In deinem Fall gibt es zu viele offene Fragen. Du kannst dich jedoch zu einer Beratung an deine örtliche Betreuungsbehörde wenden, die können mit dir die entsprechenden Unterlagen durchgehen.
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin Jürgen
Erst noch mal der Verweis von Andreas: ein Blick in die Vollmacht hilft immer weiter. Wenn die Schwiegermutter als wie auch immer Bevollmächtigte das Geld des Vaters abhebt und nicht für die Zahlung seiner Heimkosten sorgt, dann missbraucht sie ihre Vollmacht (bzw. Kontovollmacht). Wenn Du das Gespräch mit der Betreuungsbehöre führst: Es gibt die Möglichkeit eines Kontrollbetreuers, der als Aufgabe hat, eine oder mehrere bevollmächtigte Personen zu kontrollieren und ggf. auch die Vollmacht zu entziehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.12.2017
Beiträge: 2
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Hallo,
möchte mich zunächst mal für die schnellen Antworten bedanken. Tut mir leid, daß ich meine Frage etwas ungenau formuliert hab. (agw, du hattest recht mit der Glaskugel, sorry.) Ich hab mit meiner Frau, die ja als erste in der Vorsorgevollmacht angegeben ist, gesprochen. Sie hat damals , gleichzeitig mit der Vorsorgevollmacht, auch die Kontovollmacht vom Schwiegervater erhalten, womit wir, was eventuelle Heimkosten angeht, auf der sicheren Seite sind. Damit hat sich meine Frage hier erledigt. Nochmals danke für die Antworten. Sollten sich neue Fragen ergeben, werde ich versuchen sie präziser zu formulieren. MfG Jürgen |
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