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VV Vollmachtnehmer änder

Dies ist ein Beitrag zum Thema VV Vollmachtnehmer änder im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
n Hallo zusammen, ich bin noch recht neu hier. Habe zwar beeits einiges gelesen, bisher meine Frage aber nicht klären ...


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Alt 15.01.2018, 20:59   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.12.2017
Beiträge: 2
Standard VV Vollmachtnehmer änder

n
Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu hier. Habe zwar beeits einiges gelesen, bisher meine Frage aber nicht klären können.
Hier mein Problem:
Meine Tante kann seit April letzten Jahres nicht mehr in der ehelichen Wohnung leben und benötigt Hilfe ihre Angelegenheiten zu regeln. Für diesen Fall bestand/besteht auch eine VV. Hierin ist mein Cousin -ich sag mal- erster Vollmachtnehmer. Für mich besteht eine Untervollmacht. Diese war eigentlich für den Vertretungfall gedacht. Nun stellt sich heraus, dass mein Cousin sich nicht in der Lage fühlt, die Verpflichtungen aus der VV zeitnah oder auch überhaupt zu erfüllen. Aus diesem Grund bin ich jetzt "eingesprungen" und wir sind uns einig, dass ich der Federführung übernehme.
Für den Vertretungsfall würden wir nun gerne meine Cousine mit eintragen. Damit mein Cousin da komplett raus ist. So möcht er dies auch. Kann man das so einfach? Das ist uns nämlich von einer Therapeutin gesagt worden. Ich hab da so meine Bedenken.

Meine Tante hat gute und schlechte Tage. Generell weiss sie wer wir sind, verwechselt uns schon mal. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sie vom Arzt her diese Punktezahl erreichen würde, damit sie eine komplett neue Vollmacht unterzeichnen kann und diese auch anerkannt wird. Eine gerichtlich ausgestellte Betreuung möchten wir, wenn möglich nicht ausstellen lassen.
Vllt habt ihr ja einen Tipp für mich.
LG Rike
RikeHa ist offline  
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Alt 15.01.2018, 21:11   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Rike

Therapeuten erzählen viel, wenn ter Tag lang ist, aber das ist zumindest zum Teil auch deren Job. In Deinem Fall liegt die Therapeutin ganz klar daneben.

Wenn ihr Euch einig sein und Dein Cousin als Volmachtnehmer aussteigen will, dann muss er erklären, dass er von der Vollmacht zurücktritt und die Vollmacht zurückgeben.
Damit Bist Du erst mal automatisch der erste, weil der einzige Vollmachtnehmer.

Sofern in der Vollmacht nicht drinsteht, dass Du (also ein Vollmachtnehmer) berechtigt ist, weitere Vollmachten zu erteilen, kann die Cousine nicht von Dir bevollmächtigt werden.

Wenn Deine Tante aber immer noch fit genug ist, um die Cousine zu bevollmächtigen, dann kann sie es tun.
Falls die Vollmacht über einen Notar erstellt wurde, dann könnt ih mit der Tante zu dem Notar gehen und die Sachlage erklären. Wenn der die Tante für fit genug hält, wird er die Vollmacht entsprechend ändern und gut ist's.

Die Tante muss dafür nicht völlig fit sein, sondern ihren Willen für den Notar glaubhaft darstellen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.01.2018, 21:35   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.12.2017
Beiträge: 2
Standard

Hallo Imre,
das dachte ich mir schon, dass die Therapeutin da Blödsinn erzählt hat. Ich glaube das war um meine Cousine zu beruhigen.
Danke Dir, für Deine Antwort. Ich werde erstmal nachsehen, ob ich Untervollmachten erteilen darf. Vllt ist dann ja schon alles klar. Und ansonsten guck ich mal, ob Tantchens gute Phase anhält und wir sehen zu die VV neu zu fassen.
LG Rike
RikeHa ist offline  
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