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gesetzliche Betreuung

 

gesetzliche Betreuung zusätzlich zu VV

Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzliche Betreuung zusätzlich zu VV im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Tante hat mir vor 3 Jahren eine Vorsorgevollmacht erteilt, dabei ist diese jedoch nicht vollumfänglich. Einwilligungen zur ...


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Alt 28.08.2018, 18:20   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 2
Standard gesetzliche Betreuung zusätzlich zu VV

Hallo zusammen,

meine Tante hat mir vor 3 Jahren eine Vorsorgevollmacht erteilt, dabei ist diese jedoch nicht vollumfänglich. Einwilligungen zur Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit darf ich nicht vornehmen.
Seit 2 Jahren lebt sie in einem Pflegeheim. Sie hat Alzheimer Krankheit, Demenz, schwere Depressionen und eine Sturzneigung. In der letzten Zeit ist sie häufig gestürzt und seitdem völlig desorientiert. Sie verweigert jede medizinische Hilfe oder Untersuchung. Die Pflegestation und der Hausarzt haben sie als Notfall in die Gerontopsychiatrie überwiesen, aber dort wollte man sie nicht aufnehmen, weil sie in eine Behandlung nicht einwilligen wollte. Die Klinik benötigt die Unterschrift eines Bevollmächtigten.
Nun hat mir das Amtsgericht vorgeschlagen, dass ich für den Bereich Gesundheitssorge, den meine Vorsorgevollmacht nicht abdeckt, als gesetzliche Betreuerin bestellt werden soll. Damit meine Tante in der Psychiatrie behandelt werden kann.

Was kommt mit der gesetzlichen Betreuung auf mich zu?
Kann ich dies leisten, wenn ich voll berufstätig bin und ein Grundschulkind betreuen muss? Zusätzlich habe ich gerade ein Fernstudium begonnen.
Muss ich bei jedem Arztbesuch dabei sein oder kann vieles per e-Mail o. ä. geklärt werden?
Wieviel „Bürokratie“ verlangt das Amtsgericht von mir?

Bisher habe ich mich um alles Geschäftliche gekümmert (Heim- und Arztrechnungen bezahlt und bei Beihilfe/Versicherung eingereicht, Steuererklärung gemacht usw.), dies nimmt schon viel Zeit in Anspruch, aber ich kann es abends nach der Arbeit und Kinderbetreuung machen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen damit mitteilen würdet!

VG Irma
Irma Bunt ist offline  
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Alt 28.08.2018, 18:25   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau dich doch bitte mal im Forum nach den Beiträgen bei der Situation der Betreuer, der Angehörigen usw. um. Da sind dann schon viele erste Fragen beantwortet.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.08.2018, 18:32   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Irma

Wenn Du die anderen Angelegenheiten schon über die Vorsorgevollmacht erledigen kannst, dann ist das mit der Gesundheitssorge im Rahmen einer Betreuung normalerweise auch nicht viel mehr Arbeit.
Etwas aber schon:
Wenn Deine Tante nicht freiwillig zum ARzt geht oder sich behandeln lassen will, dann müßtest Du eine Unterbringung im Krankenhaus beantragen. Da wollte der Arzt sie ja schon hinvermitteln, aber sie wollte genausowenig, wie die Geriatrie. Im Rahmen einer Unterbringung hätte die Gerontopsychiatrie sie aufnehmen müssen.

Deine Arbeit hierbei besteht aus dem Stellen der entsprechenden Anträge und ggf. Gesprächen mit den Ärzten über die Behandlung und die Einwilligung darin, sofern die Tante das nicht mehr begreift und entsprechend nicht mehr kann.
Hier mußt Du ein wenig aufpassen, weil es für die Ärzte ungemein bequem ist, von Betreuer die Einwilligungen einzufordern und die Patienten nur noch Objekte ihrer Begierde (Goldesel & Dukatensch...) sind. Dein Job ist es hier, die Ärzte zu bremsen.

Also ja, es gibt was zu tun. Genauso ja, das ist zu schaffen.
Und noch einmal ja, dabei kann man unheimlich viel über das Gesundheitssystem lernen, was einem selber hilft, wenn es mal nötig werden sollte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.08.2018, 23:11   #4
Neuer Gast
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Es hört sich so an, als ob es doch einen gewissen Zeitaufwand gibt, weil man doch viel während der Arbeitszeit oder Kinderbetreuungszeit erledigen muss. Mit einer Vollzeitbeschäftigung scheint mir das kaum vereinbar zu sein. Also werde ich wohl in Teilzeit gehen müssen, um das zu schaffen...
Vermutlich reicht es, wenn ich erstmal um 10% reduziere, also einen Vor- oder Nachmittag pro Woche ansetze?
Irma Bunt ist offline  
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Alt 29.08.2018, 23:30   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Du musst Dich nicht aufopfern. Ehrenamt macht man zusätzlich zum "eigenen Leben", nicht stattdessen.

In der Regel ist die Gesundheitssorge kein dauernd brennendes Thema, in dem Sinne, dass Du permanent entscheiden und regulieren müsstest.. Sie ist zwar eine sehr bedeutende Aufgabe, aber du musst nicht bei jedem Pflaster und jeder Tablette dabei sein.

Es ehrt Dich, dass Du darüber nachdenkst, evtl. Deine Arbeit zu reduzieren. Aber das ist nicht Sinn der Sache. Eher würde ich dem Gericht mitteilen, dass das für Dich nicht stemmbar ist und von Dir nicht übernommen werden kann.
Flafluff ist offline  
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