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Vollmachtsgeber möchte das Einwilligungen von uns beiden unterschrieben haben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmachtsgeber möchte das Einwilligungen von uns beiden unterschrieben haben im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moins, bin neu und habe leider nichts zu meinem Problem gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Ich ...


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Alt 30.09.2018, 16:47   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.09.2018
Beiträge: 3
Standard Vollmachtsgeber möchte das Einwilligungen von uns beiden unterschrieben haben

Moins,
bin neu und habe leider nichts zu meinem Problem gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Ich habe 2011 nach seiner Hirnblutung eine alles umfassende Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsvollmacht und auch Bankvollmacht meines Schützlings erhalten. Eine Patientenverfügung hat er auch.
Mein Schützling wurde am 22.09 wegen Atemnot , verursacht durch Wasser in der Lunge, ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde 1 EKG und ein Röntgenbild von Thorax gemacht. Sonst nicht.Wir haben mitgeteilt das am 18. ein CT mit Kontrastmittel gemacht wurde und sie den Bericht von seinem Kardiologen anforden sollten um doppelte Untersuchungen zu vermeiden. Der Arzt sagte lediglich: Wir müssen eine Herzkathederuntersuchung machen!??
Mein Schützling lehnte ab.
Auf der Kardiologiestation bekam er einen Tropf gelegt und eine zusätzliche Tablette zur Verstärkung seiner Pille zum entwässern. sonst nicht.
Der anwesende Stationsarzt meinte wieder: Wir müssen eine Kathederuntersuchung machen.
Schützling bekam langsam Angst und wollte weg. Ich konnte ihn beruhigen das am WE nichts passieren würde und wir am Montag mit den Ärzten alles besprechen würden. Er blieb erst mal.
Montag kam mir mein Schützling im Rollstuhl mit einer schwester auf dem Gang entgegen, er sollte zum MRT mit Kontrastmittel. Er meintre er wolle das nicht, sie hätten ihn solange bedrängt bis er unterschrieben habe. Zurück aufs Zimmer, Arzt zum Gespräch gebeten. Das MRt sollte gemacht werden um das Gewicht des Herzens zu ermitteln. ??? Wäre jetzt aber eh zu spät, dann eben Dienstag. Und: Es müsse ein Kathederuntersucheung gemacht werden.
Schützling bekam Panik. Er will das nicht im Kh machen lassen. Wenn dann nur von seinem Kardiologen.
Gut, alles mit seinem Kardiologen abgesprochen, er würde es machen. Super, Problem gelöst.
Keine weiteren Untersuchungen, kein MRt.
Mittwoch sollte er dann zum MRT zur Vorbereitung des Katheders???
E
Kardiologe meinte aber das wäre dann Unsinn, also abgelehnt. Und wieder : Wir müssen....
Donnerstag sollte um 9 Chefvisite sein,wo wir alles genau besprechen sollten. Ich war um 8:30 da und fand meinen Schützling zitternd vor Angst vor. Ich sollte ihn sofort mit nach Hause nehmen.
Der Professor hätte gesagt er macht Freitag eine beidseitige Kathederuntersuchung., nicht sein Kardiologe.Und man hätte ihn gezwungen sich eine Spritze geben zu lassen weil er sonst einen Schlaganfall bekäme. Seine Blutverdünner habe man ihm weggenommen.
Nachfrage ergab das der Prof das machen wollte und basta.
Er ist dann auf eigenen Wunsch gegangen.

Nun meine Frage: Ist es möglich das die Einwilligung von ihm und mir unterschrieben werden muß damit operiert werden darf?
Mein Schützling möchte am liebsten das nur ich unterschreiben kann, damit man ihm nicht mehr unter Druck setzen und solange auf ihn einreden kann bis er endlich unterschreibt.

Sorry, für den langen Text, aber ich wollte das die Hintergründe etwas klarer werden.
Hilja ist offline  
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Alt 30.09.2018, 19:25   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Erst mal ganz wichtig, für Dich zur Absicherung:
Schreibe alles auf, was gelaufen ist und was Dein Schützling wünscht bzw. was er nicht wünscht. Auch, dass er sich von den Ärzten zu Unterschriften gedrängt fühlte.

Sprich mit dem Kardionogen durch, was er tun kann und was sinnvoll ist bzw. was nicht sinnvoll oder nur schnickschnack ist.
Wenn Dein Schützling bei dem Gespräch dabei sein kann, wäre es sicherlich gut, weil er ihm vertraut - und hoffentlich auch Informationen über die anstehenden Risiken, die er kennen sollte, bekommt.
Ebenso solltest Du prüfen, ob Dein Schützling unbedingt im Krankenhaus sein muss oder auch zu Hause oder wenigstens wo anders ausreichend versorgt werden kann.

Es bringt nichts, wenn er im Krankenhaus immer wieder in angst und Panik verfällt, weil man ihm dort alles mögliche angedeien lassen möchte - unklar, ob das alles notwendig oder einfach nur gut für das Khs.-Budget ist.

So lange Dein Schützling einwilligungsfähig ist, kann er unterschreiben und Du kannst es ihm nicht verbieten. Er muss aber nicht unterschreiben und kann es mit der Begründung verweigern, dass er alles erst mal mit Dir besprechen will und Du dann unterschreibst - oder auch nicht.
Das Nicht-Unterschreiben liegt da schon an ihm.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.10.2018, 07:36   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.09.2018
Beiträge: 3
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Danke schön für die Antwort.
Das er entscheidet ist klar und soll auch so bleiben.
Er möchte aber das die Einwilligung von beiden unterschrieben werden MUSS damit der Eingriff gemacht werden darf.
Ich habe bisher nirgends irgendwelche rechtlichen Regelungen diesbezüglich gefunden. Möchte mich ja auch nicht in die Nesseln setzen
Sein Problem besteht darin das er, wenn lange genug gedrängt und zum Teil sogar gedroht wird, er unterschreibt um seine Ruhe zu haben. Nicht weil er den Eingriff wirklich möchte. Er versteht zum Teil auch nicht was die Ärzte ihm sagen, sofern sie überhaupt aufklären.
Hilja ist offline  
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Alt 01.10.2018, 19:02   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin

Dann setz doch ein Schreiben auf, in dem ganz deutlich drinsteht, dass Unterschriften von Deinem Vollmachtgeber nur noch dann gültig sind, wenn ihr beide unterschrieben habt und weise ganz deutlich darauf hin, dass weitere Nötigungsversuche der Ärzte zu unterlassen sind und kündige rechtliche Schritte bei Zuwiderhandlung an. Unterschreiben sollte das der Vollmachtgeber.
Du auch, wenn er das wünscht.

Kann sein, dass die Ärzte im Krankenhaus so sehr darüber erfreut sind, dass sie ihn sofort entlassen. Das sollte aber nicht stören, wenn die Versorgung auch anderweitig sichergestellt werden kann.
Du kannst das Ganze dann aber auch der Krankenversicherung und der Beschwerdestelle (welche steht im Eingangsbereich der Krankenhäuser angeschlagen) mitteilen.
Ordentlich dokumenieren: was, wann, wer, wo und wie - sauber auflisten und höflich sowie emotionsfrei schreiben. Damit geht's am besten.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.10.2018, 10:43   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 28.09.2018
Beiträge: 3
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Super, vielen vielen Dank. Damit ist uns sehr geholfen.
Werde das sofort aufsetzen, dann sollte es ihm helfen.
Hilja ist offline  
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Alt 11.10.2018, 18:15   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Hallo, die Einwilligung steht in § 630d BGB. Der Bevollmächtigte (mit entsprechend weit formulierter Vollmacht) gehört auch zu den dort genannten Berechtigten. Klar ist, dass das nur für einwilligungsunfähige Patienten gilt und der Arzt die EU beurteilen soll. u.U. geht der Arzt hier von Einwilligungsunfähigkeit aus.

Bitte mal hier prüfen:
Einwilligungsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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