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Vollmacht aufgehoben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht aufgehoben? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, leider hat es mit einem Vollmachtgeber Streit gegeben, u.a. weil er glaubt, ich würde ihn hindern, auf dem 1. ...


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Alt 19.11.2019, 21:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Vollmacht aufgehoben?

Hallo,

leider hat es mit einem Vollmachtgeber Streit gegeben, u.a. weil er glaubt, ich würde ihn hindern, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Er möchte die Vollmacht aufheben, kann dies aber nur mündlich tun. Bin ich verpflichtet, ihm bei der Aufhebung der Vollmacht zu helfen und z.B. mit ihm zum Betreuungsgericht zu fahren, um eine ges. Betreuung ingang zu bringen? Er ist seelisch und geistig behindert (50%) und brauchte bisher etwa 3-6 Std. pro Woche (!) Unterstützung (Asyl/beh. Angelegenheiten/ALG II/Organisation rund um das Arbeitsleben/gesundheitl. Belange/Kündigung irrtüml. eingegangener Verträge...), was mir auch manchmal zu viel wurde. Zurzeit stehen noch wichtige Entscheidungen und deren Umsetzung an (WfbM/Sozialhilfe...). Zusätzlich würde er höchstwahrscheinlich seinen Status im Aufenthaltsrecht gefährden, wenn er bestreitet, Hilfe als Schwerbehinderter und im Sinne einer Vollmacht oder ges. Betreuung zu benötigen, weil er sich selbst nicht als behindert wahrzunehmen scheint.
G.T. ist offline  
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Alt 20.11.2019, 09:05   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Schreiben ans Betreuungsgericht, Daten des Betroffenen (Name, Geb.datum, Adresse. Tel.Nr). Mitteilen, dass Vollmacht (Kopie beifügen) mündlich widerrufen wurde und sie daher von der Urkunde keinen Gebrauch mehr machen dürfen, aber eine Betreuung für nötig halten. Mitteilen, ob sie als Betreuer zur Verfügung stehen oder nicht. Alles weitere veranlasst das Gericht.

Falls die Vollmacht anderen Stellen (Behörden, Banken. ärzte) vorlag, diesen auch mitteilen, dass sie widerrufen wurde.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
schwerbehinderung, vollmacht aufheben


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