Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsicht in Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wenn deine Mutter gestorben und der Vater Testamentserbe ist, hast du als Kind einen Pflichtteilsanspruch. Allein daraus ergibt sich ...
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#11 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,484
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Hallo, wenn deine Mutter gestorben und der Vater Testamentserbe ist, hast du als Kind einen Pflichtteilsanspruch. Allein daraus ergibt sich das Recht zur Akteneinsicht beim Nachlassgericht (§ 13 FamFG). Gegen den Testamenterben besteht außerdem ein Auskunftsanspruch, die Höhe des Nachlasses betreffend (§ 2314 BGB). Alles weitere empfehle ich mit einem Anwalt (FA Erbrecht) zu klären.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.09.2019
Beiträge: 7
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Danke dir Horst! Ich hab heute einen Anwalt eingeschaltet. Nicht umbedingt ein guter Start inss neue Jahr, aber immerhin.
Dir wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020! P.S. Natürlich berichte ich weiter. L.G.Harald |
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