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Generalvollmacht, dringend

Dies ist ein Beitrag zum Thema Generalvollmacht, dringend im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen aus Brandenburg Es geht um Verträge/ Unterschriften und Rechtskräftigkeit. Was muss ich tun, dass Verträge die meine Mama unterschreibt ...


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Alt 09.01.2021, 18:21   #1
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Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
Standard Generalvollmacht, dringend

Hallöchen aus Brandenburg

Es geht um Verträge/ Unterschriften und Rechtskräftigkeit.
Was muss ich tun, dass Verträge die meine Mama unterschreibt nicht rechtskräftig sind, also im Grunde zu keinem gütigen Vertrag kommt?

Generalvollmacht? Reicht das?

Es ist super dringend, es eilt

Danke und auf eine gute Zusammenarbeit und Hilfe
Finchen2007 ist offline  
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Alt 09.01.2021, 18:54   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sei bitte erst einmal so nett und suche dir den passenden Bereich für dich aus, also z.B. den für die Angehörigen und dann formulierst du dort deine Frage bitte verständlich.
Aus dem was du bis jetzt geschrieben hast wird keiner schlau, es kann also auch keiner antworten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.01.2021, 08:26   #3
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,338
Standard

dem ist nichts hinzufügen.
__________________
„Behandle die Menschen so, als wären sie,
was sie sein sollten,
und du hilfst ihnen zu werden,
was sie sein können."
(Johann Wolfgang von Goethe)
thomzim ist offline  
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Alt 10.01.2021, 13:02   #4
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Finchen2007 Beitrag anzeigen
Was muss ich tun, dass Verträge die meine Mama unterschreibt nicht rechtskräftig sind, also im Grunde zu keinem gütigen Vertrag kommt?

Generalvollmacht? Reicht das?
Eine Vollmacht taugt dafür nicht.

Wenn die Mama noch geschäftsfähig ist, kann sie rechtswirksam Verträge abschließen; auch eine Generalvollmacht ändert daran nichts. Ist sie dagegen geschäftsunfähig, dann sind von ihr selbst geschlossene Verträge sowieso unwirksam, aber sie kann in diesem Fall auch keine Vollmacht mehr wirksam erteilen.

Die Geschäftsunfähigkeit müsste im Streitfall nachgewiesen werden, z.B. durch ein psychiatrisches Gutachten. Solange ihre Geschäftsunfähigkeit nicht zweifelsfrei feststeht, wäre das einzige Instrument eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt.
FFB ist offline  
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Alt 10.01.2021, 14:42   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Sei bitte erst einmal so nett und suche dir den passenden Bereich für dich aus, also z.B. den für die Angehörigen und dann formulierst du dort deine Frage bitte verständlich.
Aus dem was du bis jetzt geschrieben hast wird keiner schlau, es kann also auch keiner antworten.

Das mit dem Bereich ist ok, aber das mit der Frage, was ist daran nicht zu verstehen?
Ich finde sie recht kurz, aber klar... Was kann ich tun damit in Zukunft sämtliche Verträge unwirksam sind die sie abschließt?

MfG
Finchen2007 ist offline  
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Alt 10.01.2021, 14:47   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Eine Vollmacht taugt dafür nicht.

Wenn die Mama noch geschäftsfähig ist, kann sie rechtswirksam Verträge abschließen; auch eine Generalvollmacht ändert daran nichts. Ist sie dagegen geschäftsunfähig, dann sind von ihr selbst geschlossene Verträge sowieso unwirksam, aber sie kann in diesem Fall auch keine Vollmacht mehr wirksam erteilen.

Die Geschäftsunfähigkeit müsste im Streitfall nachgewiesen werden, z.B. durch ein psychiatrisches Gutachten. Solange ihre Geschäftsunfähigkeit nicht zweifelsfrei feststeht, wäre das einzige Instrument eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt.

Danke für die Antwort

Wenn ich es also richtig verstanden habe, sie braucht eine ärztliche Bescheinigung die klar macht, dass sie geistig und kognitiv nicht mehr in der Lage ist, Verträge abzuschließen?
Damit müssen wir dann zum Amtsgericht um es fest zu machen?
Finchen2007 ist offline  
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Alt 10.01.2021, 15:05   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2016
Ort: Hessen
Beiträge: 16
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Hallo Finchen,

kurz:
Betreuungsgericht oder Betreuungsbehörde kontakten per Telefon oder Fax. Und denen genauer schildern was du möchtest und wie sich das begründet bzw weshalb Hilfe "eilig" sei.

Tschau. H.
Blumentopf12 ist offline  
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Alt 10.01.2021, 15:07   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin


Mit einer einfachen ärztlichen Bescheinigung wirst Du nicht besonders weit kommen. die hilft bestenfalls umdas Betreuungsgericht davon zu überzeugen, weil Betreuungsverfahren in Gang zu setzen (gutachtenanforderung von einem Facharzt, Stellungnahme der BT-Stelle und Anhörugn der Betroffenen). Erst dann gibt es einen Betreuungsbeschluss.


Ein Attest von einem Hausarzt reicht sicherlich nicht aus, um die Geschäftsunfähigkeit festzustellen. Da wird sich keine Bank, Versicherung oder sonst wer drum scheren.

Im Falle eines fachärztlichen Gutachtens wäre das etwas anderes.



Aber: Falls Deine Mutter schon nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, dann ware sie auch nicht mehr in der Lage eine Vollmacht zu erteilen und es ginge kein Weg an einer rechtlichen Betreuung vorbei.


MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.01.2021, 18:39   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Hallo Finchen, verstehe ich deine Anfrage richtig, wenn ich glaube, dass deine Mutter den Überblick über ihre finanziellr Lage verloren hat (Demenz?), anderseits aber noch in der Lage ist, Sachen (online) zu bestellen, die sie gar nicht mehr bezahlen kann? Denn wenn man bezahlen kann, kann man ja auch grundsätzlich alles kaufen, egal ob sinnvoll oder nicht.

Mit einer Vollmacht kann man da gar nichts machen. Ein Geschäftsfähiger kann zwar eine Vollmacht erteilen, sie aber auch jederzeit widerrufen (insbes wenn der Bevollmächtigte zB versuchen will, Waren zurückzugeben usw). Wer geschäftsunfähig ist, kann beides nicht. Wobei das letztlich nur gerichtlich geklärt werden.

Eigentlich kann es hier nur auf eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt gehen. Das geht aber nur, wenn sich jemand durch sein Verhalten zu ruinieren droht (früher hier das mal „Verschwendungssucht“).

Siehe unter https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gungsvorbehalt
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 11.01.2021, 21:16   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
Standard

Genau Horst, sie läßt Bertelsman Nachkommen immer noch in die Wohnung, obwohl sie schon von einer Schuldnerstelle betreut wird weil sie ihre ganzen Ersparnisse an diese "Vertreter" verloren hat, und ich spreche hier von einem sehr hohen 5stelligen Betrag.
Im November war schon wieder einer da und hat ihr 4000€ für 1 Buch abgenommen und jetzt am Freitag war wieder einer von dieser Bande da, der ein angebliches Gutachten erstellen wollte für ihre vielen Bücher und Co.
Da war ich aber bei ihr, weil sie mir von diesem Termin erzählt hat.
Dem habe ich kurz, klar und deutlich den Marsch gegeben und ihn rausgeschmissen und ein Hausverbot erteilt.

Ich habe heute mit vielen Stellen telefoniert und ich habe mir einen Antrag auf rechtliche Betreuung aus dem Netz geholt und mit meiner Mutter zusammen ausgefüllt, muss nur noch die Begründung auf Dringlichkeit fertig schreiben, 1 1/2 Seiten habe ich schon fertig.
Das bringe ich dann persönlich zum Amtsgericht.
Finchen2007 ist offline  
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