Dies ist ein Beitrag zum Thema Generalvollmacht, dringend im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Finchen2007
Genau Horst, sie läßt Bertelsman Nachkommen immer noch in die Wohnung, obwohl sie schon von einer ...
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13.01.2021, 14:06 | #11 | |
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 650
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Strafanzeige nicht vergessen!
Zitat:
dass eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenbereich Vermögenssorge weiterhelfen könnte, wurde ja geschrieben. Bitte auch zeitnah(!) eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, es handelt sich ja um eine seit einiger Zeit bekannte Betrugsmasche, der leider sehr viele, v.a. ältere, Menschen zum Opfer fallen. Auch wenn u.U. keine Täter ermittelt werden können, macht es aus verschiedenen Gründen durchaus Sinn. Und Du hast den Täter ja sogar angetroffen, mit ihm gesprochen, das sind gute Ermittlungsansätze. Vermutlich wird Dich aber die Schuldnerberatung ja bereits entsprechend informiert haben was die Strafanzeige usw. angeht. Grüße und alles Gute! Florian |
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12.02.2021, 16:39 | #12 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
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Hallöchen,
Anzeige bei der Polizei bringt leider gar nichts, deshalb ja die Betreuung bzw Einwilligungsvorbehalt Aufgabenbereich Vermögen und Verträge. Wollte euch nur mitteilen das jetzt alles bei Gericht angekommen ist und es vor ran geht. Danke schön nochmal |
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