Dies ist ein Beitrag zum Thema Generalvollmacht, dringend im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallöchen aus Brandenburg
Es geht um Verträge/ Unterschriften und Rechtskräftigkeit.
Was muss ich tun, dass Verträge die meine Mama unterschreibt ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
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Hallöchen aus Brandenburg
Es geht um Verträge/ Unterschriften und Rechtskräftigkeit. Was muss ich tun, dass Verträge die meine Mama unterschreibt nicht rechtskräftig sind, also im Grunde zu keinem gütigen Vertrag kommt? Generalvollmacht? Reicht das? Es ist super dringend, es eilt ![]() Danke und auf eine gute Zusammenarbeit und Hilfe |
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#2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sei bitte erst einmal so nett und suche dir den passenden Bereich für dich aus, also z.B. den für die Angehörigen und dann formulierst du dort deine Frage bitte verständlich.
Aus dem was du bis jetzt geschrieben hast wird keiner schlau, es kann also auch keiner antworten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#3 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,316
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dem ist nichts hinzufügen.
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„Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können." (Johann Wolfgang von Goethe)
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#4 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 475
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Wenn die Mama noch geschäftsfähig ist, kann sie rechtswirksam Verträge abschließen; auch eine Generalvollmacht ändert daran nichts. Ist sie dagegen geschäftsunfähig, dann sind von ihr selbst geschlossene Verträge sowieso unwirksam, aber sie kann in diesem Fall auch keine Vollmacht mehr wirksam erteilen. Die Geschäftsunfähigkeit müsste im Streitfall nachgewiesen werden, z.B. durch ein psychiatrisches Gutachten. Solange ihre Geschäftsunfähigkeit nicht zweifelsfrei feststeht, wäre das einzige Instrument eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. |
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#5 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
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![]() Zitat:
Das mit dem Bereich ist ok, aber das mit der Frage, was ist daran nicht zu verstehen? Ich finde sie recht kurz, aber klar... Was kann ich tun damit in Zukunft sämtliche Verträge unwirksam sind die sie abschließt? MfG |
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#6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
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![]() Zitat:
Danke für die Antwort Wenn ich es also richtig verstanden habe, sie braucht eine ärztliche Bescheinigung die klar macht, dass sie geistig und kognitiv nicht mehr in der Lage ist, Verträge abzuschließen? Damit müssen wir dann zum Amtsgericht um es fest zu machen? |
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#7 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2016
Ort: Hessen
Beiträge: 16
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Hallo Finchen,
kurz: Betreuungsgericht oder Betreuungsbehörde kontakten per Telefon oder Fax. Und denen genauer schildern was du möchtest und wie sich das begründet bzw weshalb Hilfe "eilig" sei. Tschau. H. |
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#8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,465
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Moin moin
Mit einer einfachen ärztlichen Bescheinigung wirst Du nicht besonders weit kommen. die hilft bestenfalls umdas Betreuungsgericht davon zu überzeugen, weil Betreuungsverfahren in Gang zu setzen (gutachtenanforderung von einem Facharzt, Stellungnahme der BT-Stelle und Anhörugn der Betroffenen). Erst dann gibt es einen Betreuungsbeschluss. Ein Attest von einem Hausarzt reicht sicherlich nicht aus, um die Geschäftsunfähigkeit festzustellen. Da wird sich keine Bank, Versicherung oder sonst wer drum scheren. Im Falle eines fachärztlichen Gutachtens wäre das etwas anderes. Aber: Falls Deine Mutter schon nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, dann ware sie auch nicht mehr in der Lage eine Vollmacht zu erteilen und es ginge kein Weg an einer rechtlichen Betreuung vorbei. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,435
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Hallo Finchen, verstehe ich deine Anfrage richtig, wenn ich glaube, dass deine Mutter den Überblick über ihre finanziellr Lage verloren hat (Demenz?), anderseits aber noch in der Lage ist, Sachen (online) zu bestellen, die sie gar nicht mehr bezahlen kann? Denn wenn man bezahlen kann, kann man ja auch grundsätzlich alles kaufen, egal ob sinnvoll oder nicht.
Mit einer Vollmacht kann man da gar nichts machen. Ein Geschäftsfähiger kann zwar eine Vollmacht erteilen, sie aber auch jederzeit widerrufen (insbes wenn der Bevollmächtigte zB versuchen will, Waren zurückzugeben usw). Wer geschäftsunfähig ist, kann beides nicht. Wobei das letztlich nur gerichtlich geklärt werden. Eigentlich kann es hier nur auf eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt gehen. Das geht aber nur, wenn sich jemand durch sein Verhalten zu ruinieren droht (früher hier das mal „Verschwendungssucht“). Siehe unter https://www.reguvis.de/betreuung/wik...gungsvorbehalt
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#10 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.01.2021
Beiträge: 5
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Genau Horst, sie läßt Bertelsman Nachkommen immer noch in die Wohnung, obwohl sie schon von einer Schuldnerstelle betreut wird weil sie ihre ganzen Ersparnisse an diese "Vertreter" verloren hat, und ich spreche hier von einem sehr hohen 5stelligen Betrag.
Im November war schon wieder einer da und hat ihr 4000€ für 1 Buch abgenommen und jetzt am Freitag war wieder einer von dieser Bande da, der ein angebliches Gutachten erstellen wollte für ihre vielen Bücher und Co. Da war ich aber bei ihr, weil sie mir von diesem Termin erzählt hat. Dem habe ich kurz, klar und deutlich den Marsch gegeben und ihn rausgeschmissen und ein Hausverbot erteilt. Ich habe heute mit vielen Stellen telefoniert und ich habe mir einen Antrag auf rechtliche Betreuung aus dem Netz geholt und mit meiner Mutter zusammen ausgefüllt, muss nur noch die Begründung auf Dringlichkeit fertig schreiben, 1 1/2 Seiten habe ich schon fertig. Das bringe ich dann persönlich zum Amtsgericht. |
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