Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht - mehrere Bevollmächtigte - Streit im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
für unsere bald 100-jährige Mutter liegt seit 20 Jahren eine notariell beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht vor. Diese umfasst alle ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.01.2021
Beiträge: 2
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Hallo,
für unsere bald 100-jährige Mutter liegt seit 20 Jahren eine notariell beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht vor. Diese umfasst alle Lebensbereiche. Bevollmächtigt sind meine Geschwister und ich, je einzeln. Bisher habe ich die Angelegenheiten unserer Mutter im wesentlichen verwaltet, da die Geschwister keine Lust dazu hatten. Hier gab es auch keine Probleme. Jetzt beabsichtigen meine Geschwister das Barvermögen unserer Mutter zur Sanierung unseres Elternhauses zu verwenden. Ich bin der Ansicht, dass damit das Mandat, das wir erhalten haben, überschritten wird, aber ich weiß nicht, wie ich vorgehen kann, falls wir keine gütliche Einigung erzielen. Unsere Mutter lebt im Pflegeheim und ist nicht mehr geschäftsfähig. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation oder kann sie irgendwie einschätzen? Vielen Dank, MartinL |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,642
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Das kann nur vom Betreuungsrichter im Rahmen eines einzuleitenden Betreuungsverfahrens geprüft werden, in welchem auch der Text der Vollmacht vorgelegt werden muss (§ 1901c BGB). Es geht dabei darum, ob (im weitesten Sinn) von Vollmachtsmissbrauch die Rede ist. Im übrigen sind Uneinigkeiten zwischen mehreren Bevollmächtigten - die sich gegenseitig blockieren -, ein wichtiger Grund dafür, dass die Vollmacht keine geeignete Alternative zur Betreuing (mehr) ist.
Es kann ja dann derjenige von drn Bevollmächtigten, der die Vollmacht am ehesten beachtet, zum Betreuer bestellt werden, mit der Kompetenz, die anderen Vollmachten zu widerrufen. Möglicherweise ist es aber auch ratsamer, dass ein neutraler Dritter Betreuer wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin moin
Da ist wohl das pasiert, wie es bei den meisten Vollmachen vorkommt: Zum Zeitpunkt der Bevollmächtigung waren sich alle einig, allen ging es gut und keiner dachte daran, dass es auch einmal Situationen geben könnte, in denen es nicht so gut geht oder Uneinigkeit bestehen könnte... Da hat man dann den Salat. Der Vorschlag von Horst ist da eine gute und gangbare Möglichkeit. Allerdings sollten sich alle (bisher) Bevollmächtigten daran gewöhnen, dass der zukünftige Betreuer dem Wunsch und Wohl der Betreuten verpflichtet sein wird. D.h.: falls es einer der Bevollmächtigten werden sollte, dann braucht der keine Feinde mehr zu suchen. Die findet er bzw. sie schon in den Geschwistern. Auch ein unabhängiger Betreuer wird es nicht leicht haben, da es sichelrich unmöglich sein wird, alle vorherigen Bevollmächtigten zu befriedigen. Das ist dann auch nicht die Aufgabebstellung. Aber es macht die Problemlösung auch nicht einfacher. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 17.01.2021
Beiträge: 2
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Vielen Dank erst Mal für die Informationen. Ich hoffe mal, das Ganze geht über die Bühne, ohne dass eine Seite versucht, irgendwie Fakten zu schaffen. MartinL
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Der Betreuungsrichter wird in so einem Fall einen neutralen Betreuer/in einsetzen. Dann haben alle Bevollmächtigten nichts mehr zu sagen. Der/die eingesetzte Betreuer/in tut was sie für nötig hält und lässt sich dann von niemanden etwas sagen, wie mit dem Vermögen umgegangen wird. Habe selbst so einen Fall, und das Landgericht winkt die Sache einfach durch.
Es sollte sich jeder genau überlegen, ohne die Betreuer schlecht darzustellen, ob man sich das antun soll. |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 63
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Hallo,
ich (Heim und nicht Betreuerin) erlebe solche Fälle (also Streitigkeiten unter den Vollmachtnehmern) nicht selten. Und es geht immer nur ums Geld. In einem Fall gab es eine Verhandlung und einer der Kinder blieb Bevollmächtigter - nur die Finanzen wurden einem Berufsbetreuer zugesprochen. Im übrigen, ich kenne eure finanzielle Situation nicht, und mit fast 100 ist nicht davon auszugehen, dass noch mehrere Jahre Heimkosten zu zahlen sind. Aber diese sind vorrangig. Wenn die Dame aber - wider erwarten - doch noch einige Jahre lebt, sollte genügend Geld für die Heimkosten vorhanden sein. Denn nach so einer Aktion, wie eine Renovierung aus dem vorhandenem Vermögen, hat man für eine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger ziemlich schlechte Karten. Viele Grüße She |
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#7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,642
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Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass die Renovierung eines nicht mehr selbstbewohnten Hauses dem Willen der Vollmachtgeberin entspricht - soweit sie überhaupt noch überblickt, dass sie nicht mehr dorthin zurück kann.
Außerdem haben wir die Situation: gilt das Grundstück überhaupt noch als Schonvermögen (weil jetzt die Kinder drin leben?) oder nicht mehr? Das müsste vorab eh geklärt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
generalvollmacht, streit |
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