Dies ist ein Beitrag zum Thema Rücksichtsvoll = besser keine Betr.Vo & keine Vers.Vo? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum,
ich fühle mich zwar fit, aber es wird gefühlt langsam Zeit für Vorsorge/Nachlassregelung.
Ich habe mir das Vorsorgeset ...
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15.06.2021, 16:24 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Rücksichtsvoll = besser keine Betr.Vo & keine Vers.Vo?
Hallo Forum,
ich fühle mich zwar fit, aber es wird gefühlt langsam Zeit für Vorsorge/Nachlassregelung. Ich habe mir das Vorsorgeset von Stiftung Warentest gekauft und brauche Tipps. Ich sehe natürlich Notwendigkeit bei: Patientenverfügung (ist erledigt, alles pragmatisch Tendenz zum Löffel schnellstmöglich abgeben ausgefüllt, aber netterweise Organe spenden) und Testament (ist geschrieben und geht in Kürze ans Amtsgericht, da ich tatsächlich entgegen der gesetzlichen Erbfolge vererben möchte). Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich TROTZ sehr, sehr nahestehender und vertrauenswürdiger Geschwister (ganze 3 Stück, da ist kein schwarzes Schaf dabei, zumindest sehe ich keines ) keine Vorsorgevollmacht an einen von diesen gebe, eben weil ich sie nicht belasten möchte. Identisch zu: wenn ich gepflegt werden müsste, würde ich damit nicht meine Liebsten behelligen wollen, sondern einen bezahlten, anonymen Pflegedienst. Das ist nämlich vermutlich Stress pur. Was ist also für jemanden wie mich, der Rücksicht auf sämtliche geliebten Menschen nimmt und kein Problem mit ordentlich arbeitenden, das beruflich machenden Menschen hat, diese Anonymität sogar bevorzugt, die beste Lösung? Betreuungsverfügung und reinschreiben, dass es mir egal ist? Also die einzigen Wünsche an einen Betreuer (falls wirklich mal benötigt) wären wohl gute Körperhygiene und Pünktlichkeit . Dann kann ich das aber auch gleich ganz weglassen und würde dann sogar eher sehen, ob es jemand Nahem ein dringendes Bedürfnis wäre, sich um mich zu kümmern. Dann würden die ja wohl eh irgendwie eingesetzt, oder (?). Das nimmt gefühlt den kompletten Stress von meiner Familie und schafft Freiheit und Bewegungsspielraum. Bin nicht verheiratet, habe pro Jahr nur zwei, drei immer flüchtigere Beziehungen zu Frauen und plane eher entspannteren, unverheiratetes Playboy/Penthouse Ruhestand. Meine drei Geschwister sind dementsprechend als Erben eingesetzt (diverse "nicht-so-tolle" Elternteile berücksichtige ich nicht und die würden halt dann im schlimmsten Fall hier Pflichtteil anmelden, was mir auch egal wäre, da genug potentielles Erbe vorhanden). Um mir aktiv einen Betreuer zu suchen, dafür bin ich mit Mitte 40 wohl noch zu jung, vermutlich lebe ich ja noch länger als viele der potentiellen Betreuer. Habe ich einen Denkfehler, oder übersehe ich hier was? Also ist das pragmatischste für mich ein ordentlich hinterlegtes Testament (evtl. Notar, aber ich schaffe das auch selbst rechtssicher), Patientenverfügung und vorerst vollständiger Verzicht auf den Rest (sowohl Betreuungsverfügung, als auch alternative Vorsorgevollmacht)? Viele Grüße Midlife |
15.06.2021, 18:30 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,070
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Zitat:
Ja |
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15.06.2021, 19:52 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung empfehle ich erst einmal Hausaufgaben zu machen: - Aufschreiben, was mir an meinem Leben so wichtig ist, dass ich es nicht missen möchte. Was macht mir mein Leben lebenswert und soll ggf. von jemand anderem organisiert werden, weil ich es selber nicht mehr kann. - Aufschreiben, was mir in meinem Leben uaf die Nerven geht und was ich nicht mag. Wovor soll mich ggf. jemand anderes beschützen, wenn ich es nicht mehr selber kann - Wen kenne ich, der oder dem ich mein Leben anvertrauen kann und der bzw. diese Aufgabe auch dann übernehmen würde, wenn er oder sie für sich selber anders entscheiden würde. Die Frage: Kann ich denn jemand anderes (z.B. meine Geschwister) mit dieser Aufgabe belasten? muß einfach auch mal den betreffenden Personen gestellt und beantwortet werden. Dann weißt Du mehr. Kennst Du keine Person oder wollen die von Dir gefragten personen diese Aufgabe nicht übernehmen, dann kannst Du trotzdem eine Vorsorgevollmacht aufschreiben und in der Betreuungsverfügung reinschreiben: - wen Du als BetreuerIn haben willst - wen Du als BetreuerIn nicht haben willst - und dass du eine Vorsorgevollmacht ohne Benennung von Bevollmächtigten geschrieben hast, in der Deine Wünsche gestgehalten sind, an die sich die zu bestellende Betreuungperson halten kann. Das Ganze kannst Du unter dem Obertitel Betreuungsverfügung beim Gericht hinterlegen. Hilft das weiter? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.06.2021, 22:19 | #4 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Danke!
Zitat:
Wenn ich die beiden Sachen weglasse, ergäbe es sich im Fall der Fälle einfach und alles bliebe offen. Was passiert, passiert dann; sollte also ein Angehöriger Verantwortung für Dinge übernehmen wollen, könnte er das; wenn nicht, dann nicht. VG Midlife |
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