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Probleme Kontoeröffnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme Kontoeröffnung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, irgendwie verstehe ich die Problematik nicht. Warum nicht einen neuen Ausweis beantragen und die Kontoführung über eine Bankvollmacht regeln? ...


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Alt 18.06.2021, 13:24   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Hallo, irgendwie verstehe ich die Problematik nicht. Warum nicht einen neuen Ausweis beantragen und die Kontoführung über eine Bankvollmacht regeln?
Und eine persönliche Vollmacht der Mutter kann auch mehr beinhalten als Gesundheit und Vorsorge.
Was sind das für Probleme die die Bank bei normaler Kontoführung bereitet, auße dass sie kein neues Konto eröffnet?
Susi K ist offline  
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Alt 18.06.2021, 13:43   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,642
Standard

Zitat:
Zitat von Susi K Beitrag anzeigen
Hallo, irgendwie verstehe ich die Problematik nicht. Warum nicht einen neuen Ausweis beantragen und die Kontoführung über eine Bankvollmacht regeln?
Hallo, ich vermute, für den Bevollmächtigten war es einfacher, eine Ausweisbefreiung zu beantragen als einen neuen Ausweis (was ja wegen des persönlichen Erscheinens - wegen Unterschrift und Fingerabdruck - für immobile Personen sehr problematisch ist). Dabei hat er nicht bedacht, dass man für die neue Kontoeröffnung definitiv einen Ausweis braucht.

Also gibts nur die Alternative entweder bei der alten Bank bleiben oder es irgendwie schaffen, einen neuen Ausweis zu bekommen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.06.2021, 18:08   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.01.2017
Beiträge: 22
Standard

Interessant, was hier alles so steht.

Also; es war ein Vorschlag seitens des Amtes, fast in der Art: wenn sie eh nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt, bleibt quasi nur noch das.

Interessant war, nachdem man sich sonst immer viel Zeit ließ, die Antwort des Amtes.

"Sehr geehrter Herr,
die Bescheinigung zur Befreiung der Ausweispflicht wurde gestern per Post an die Adresse Ihrer Mutter geschickt.
Diese können Sie dann in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument nutzen.
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  "

Entsprechend zickig war dann meine Antwort, der Grund ergibt sich daraus:

"Hallo,

erstens habe ich gebeten, das an meine Adresse zu schicken, da meine Mutter in ihrer Demenz gerne alles verschwinden lässt.

Zweitens habe ich geschrieben, daß das alte Ausweisdokument nicht mehr vorhanden ist, weil es irgendwann von einem der Heime, wo sie war, verschludert wurde.

Drittens habe ich um eine irgendwie lautende Erklärung zu der Problematik gebeten, was Sie glauben, durch Zweitens beantwortet zu haben - wäre das alte Ausweisdokument noch da!

Danke für das unaufmerksame Lesen meiner Mails, was nur zu weiteren Problemen führen dürfte.

Grüße "


Dann eröffne ICH eben ein Konto nach o. g. Muster, oder lasse alles auf meines laufen und führe eine Art Kontenbuch; was will man mit solchen Behörden anfangen, die nicht mal in der Lage sind, 3 einfache Sätze zu begreifen und danach zu handeln.
Interessant auch, daß die Bescheinigung am Tag meiner Mail auf die Reise ging; nicht vorher, nicht nachher, nein, genau dann.
Und wie üblich so, daß die Post Samstags kommt, damit man JA nicht direkt reagieren kann.

Übrigens; heute habe ich die Bank ein viertes Mal kontaktet; was meint Ihr wohl, wieviele Antwortversionen ich nun habe

Jedenfalls danke.
Erani ist offline  
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