Bevollmächtigter hat sich ins Ausland abgesetzt
Situation:
Vorsorgevollmacht (nach BMJ-Formular, alles außer Vermögenssorge wurde angekreuzt) wurde unterzeichnet. Betreuung wurde mit Verweis auf die Vorsorgevollmacht aufgehoben. Einige Monate später setzt sich der Bevollmächtigte ins Ausland ab (Nicht-EU-Ausland) und ist nicht mehr zu erreichen. Und nun? Die Vollmacht besteht ja immer noch, Widerruf geht nicht, da Aufenthaltsort des Bevollmächtigten unbekannt (zudem mit Auslandsbezug). Was tun? |
Zitat:
Ein Widerruf der Vollmacht kann dem Bevollmächtigten bei Bedarf öffentlich zugestellt werden (§ 132 BGB, § 185 ZPO); die Vollmachtsurkunde kann praktisch auf dem gleichen Weg für kraftlos erklärt werden (§ 176 BGB). Ist der Betreute noch geschäftsfähig, kann er die Vollmacht selbst widerrufen. Ein Betreuer kann das nur, wenn es ihm ausdrücklich als Aufgabenkreis zugewiesen ist (BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14). |
Und natürlich etwaige Verfügungsberechtigung des Bevollmächtigten auf Konten entfernen.
Und Behörden müssen ausdrücklich über den Wegfall des Bevollmächtigten informiert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 4 SGB X). |
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