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michaela mohr 17.11.2021 08:45

Vollmacht liegt vor-kein Zugang zum Schliessfach?
 
Eine Vollmacht für die Schwester liegt vor, eigenes Bankvollmachtsfomular wurde ebenfalls unterschrieben und wird akzeptiert.

Der Zugang zum vorhandenen Bankschliessfach wird für die Vollmachtnehmerin verweigert, der Bruder können nur höchstselbst in der Bank vorsprechen und an das Schliessfach dürfen.
Dieser liegt in einer Reha Klinik, ist 75 Jahre alt, kommt nicht mehr aus dem Bett und kann kaum reden.

Würde hier eine ärztliche Bestätigung Abhilfe schaffen können, dass der Betroffene nicht mehr reisefähig ist und sich nicht mehr dazu äussern kann?
Einschalten vom Ombudsmann?
(Ich frage für Aussenstehende und habe keine weiteren Infos dazu) Die Bank ist die V..ba. falls das eine Bedeutung hättte.

HorstD 17.11.2021 08:49

Normalerweise umfasst eine Bankvollmacht alle Bankdienstleistungen. An einem Schließfach ist nichts „höchstpersönliches“. Frage ist, ob der Schließfachinhaber das ggü der Bank selbst einmal ausdrücklich angeordnet haben sollte. Dann wäre wohl eine Betreuerbestellung fällig.


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