Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht liegt vor-kein Zugang zum Schliessfach? im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eine Vollmacht für die Schwester liegt vor, eigenes Bankvollmachtsfomular wurde ebenfalls unterschrieben und wird akzeptiert.
Der Zugang zum vorhandenen Bankschliessfach ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
![]()
Eine Vollmacht für die Schwester liegt vor, eigenes Bankvollmachtsfomular wurde ebenfalls unterschrieben und wird akzeptiert.
Der Zugang zum vorhandenen Bankschliessfach wird für die Vollmachtnehmerin verweigert, der Bruder können nur höchstselbst in der Bank vorsprechen und an das Schliessfach dürfen. Dieser liegt in einer Reha Klinik, ist 75 Jahre alt, kommt nicht mehr aus dem Bett und kann kaum reden. Würde hier eine ärztliche Bestätigung Abhilfe schaffen können, dass der Betroffene nicht mehr reisefähig ist und sich nicht mehr dazu äussern kann? Einschalten vom Ombudsmann? (Ich frage für Aussenstehende und habe keine weiteren Infos dazu) Die Bank ist die V..ba. falls das eine Bedeutung hättte. |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,642
|
![]()
Normalerweise umfasst eine Bankvollmacht alle Bankdienstleistungen. An einem Schließfach ist nichts „höchstpersönliches“. Frage ist, ob der Schließfachinhaber das ggü der Bank selbst einmal ausdrücklich angeordnet haben sollte. Dann wäre wohl eine Betreuerbestellung fällig.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|