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Vollmacht liegt vor-kein Zugang zum Schliessfach?

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Eine Vollmacht für die Schwester liegt vor, eigenes Bankvollmachtsfomular wurde ebenfalls unterschrieben und wird akzeptiert. Der Zugang zum vorhandenen Bankschliessfach ...


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Alt 17.11.2021, 08:45   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Vollmacht liegt vor-kein Zugang zum Schliessfach?

Eine Vollmacht für die Schwester liegt vor, eigenes Bankvollmachtsfomular wurde ebenfalls unterschrieben und wird akzeptiert.

Der Zugang zum vorhandenen Bankschliessfach wird für die Vollmachtnehmerin verweigert, der Bruder können nur höchstselbst in der Bank vorsprechen und an das Schliessfach dürfen.
Dieser liegt in einer Reha Klinik, ist 75 Jahre alt, kommt nicht mehr aus dem Bett und kann kaum reden.

Würde hier eine ärztliche Bestätigung Abhilfe schaffen können, dass der Betroffene nicht mehr reisefähig ist und sich nicht mehr dazu äussern kann?
Einschalten vom Ombudsmann?
(Ich frage für Aussenstehende und habe keine weiteren Infos dazu) Die Bank ist die V..ba. falls das eine Bedeutung hättte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.11.2021, 08:49   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Normalerweise umfasst eine Bankvollmacht alle Bankdienstleistungen. An einem Schließfach ist nichts „höchstpersönliches“. Frage ist, ob der Schließfachinhaber das ggü der Bank selbst einmal ausdrücklich angeordnet haben sollte. Dann wäre wohl eine Betreuerbestellung fällig.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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