Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoplünderung und Betreuerbestellung im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin heute das erste mal hier als Posterin und habe folgende Probleme. Der Bruder meines Vaters und vorher ...
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21.02.2022, 16:57 | #1 |
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Kontoplünderung und Betreuerbestellung
Hallo, ich bin heute das erste mal hier als Posterin und habe folgende Probleme. Der Bruder meines Vaters und vorher sogar meine Schwester und mein Neffe haben das Konto meines Vaters völlig ausgeplündert. Jetzt ist mein Vater im Pflegeheim- ich habe (leider) die Vorsorgevollmacht- notariell. Anzeige ist bereits gestellt- wegen der Plünderung durch meinen Onkel, meine Schwester hat bei sich noch Geld meines Vaters liegen, welches sie an sich genommen hat als mein Vater zu einem stationären Aufenthalt war. Das wurde auch durch das Amtsgericht in R. so festgehalten und das sie es wieder herausgeben muss, falls das Sozialamt eintreten muss. Mich haben sie alle allein stehen lassen, die Wohnungsauflösung kostet über 3000 Euro, eine Zahnarztrechnung habe ich für meinen Vater bereits beglichen von meinem Geld und es werden weitere Kosten auf mich zukommen. Nun will das Gericht selbst die komplette Betreuung machen- aber ich soll selbst Zivilklage einreichen um das gestohlene Geld für meinen Vater zurück zu bekommen. Wenn man mir nicht helfen kann (oder will), dann werde ich die Vollmacht auch nicht abgeben. Was gibt es noch für Möglichkeiten, weil mein Onkel auch die bestehende Kontovollmacht auf sich übertragen lassen hat, obwohl der Bank von Anfang an die Vorsorgevollmacht vorlag? Ich verzweifle gerade und glaube nicht mehr an das "Recht".
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21.02.2022, 17:31 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 6,172
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Hallo Jolante, offenbar haben die genannten Verwandten eine offizielle Kontovollmacht gehabt oder waren im Besitz der Kontokarte samt Pin oder der Sparbuchurkunde. Beides kann doch neben der Vorsorgevollmacht existieren. Und diese Kontovollmacht widerrufen kann der Vorsorgebevollmächtigte auch nur dann, wenn es in der eigenen
Vollmachturkunde erwähnt wird. Ich nehme mal an, es ist Strafantrag gegen die Verwandten wegen Untreue/Unterschlagung erhoben worden. Dann ermittelt ja die Staatsanwaltschaft. Eigentlich müsste in deren Auftrag die Polizei das noch vorhandene Geld erstmal beschlagnahmen. Wenn ich ehrlich sein soll, solltest du ggü dem Betreuungsrichter erklären, dass du mit der Sache als Bevollmächtigter überfordert bist um die eigenen Angehörigen zu verklagen. Und dass deshalb eine Betreuung - sinnvollerweise durch einen anwaltlichen Berufsbetreuer - eingerichtet werden sollte.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (21.02.2022 um 21:04 Uhr) |
22.02.2022, 10:45 | #3 |
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Beiträge: 5
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwar- aber das kann monatelang dauern. Das Geld ist weg- es wurde in "kleineren" Beträgen zu 1200 bis 4000 Euro abgehoben. Es handelt sich um einen höheren 5 stelligen Betrag- allein durch die letzte Kontoplünderung. Aber der Täter wurde anscheinend noch nicht einmal von der Polizei oder Kripo vernommen. Ich habe bereits einen Termin bei einer Rechtsanwältin in einer anderen Stadt, der leider auch noch um eine Woche verschoben wurde. So vergeht immer mehr Zeit- alle anderen Anwälte haben den Fall abgelehnt mit der Begründung dass es zu viel ist. Nach einiger Überlegung bin ich zu dem Entschluß gekommen dass ich die Rechnung der Wohnungsräumung meines Vaters noch bei seiner Bank einreichen werde- und dann kann sich das Betreuungsgericht selbst darum kümmern. Er hat derartig alles verunstaltet, dass die Wohnungsdecke und auch teilweise Wände aussehen wie ein Schweizer Käse. "Lustig" wird es dennoch für mich, da mein Vater mir auch das Erbe meiner Mutter veruntreut hat....
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22.03.2022, 17:50 | #4 |
Gesperrt
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Kontoplünderung
Auch ich habe so einen Fall, indem ein weiterer Bevollmächtigter sich am Konto vergriffen hat. Habe bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wg. Untreue erstattet. Die Staatsanwaltschaft stelle das Verfahren ein, mit der Begründung, dass der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt eine Vermögenstreuepflicht gegenüber der geschädigten hatte. Auch hatte dieser keine rechtsgeschäftliche Vollmacht i.S.d. §266 StGB. Somit liegt kein Missbrauch einer Vertretungsmacht mangels Vorliegen einer Treuepflicht keine Untreue i.S.d. §266 StGB vor.
Zu Glück habe ich herausgefunden, dass die andere Vollmacht mit einer gefälschten Unterschrift unterschrieben wurde und das AG und LG haben dies nicht bemerkt. Das AG hat eine gerichtliche Betreuung eingerichtet aufgrund dessen und den per Telefon befragten falsch aussagenden weiteren Personen (Bankangestellten, Mitarbeiter Pflegeheim...) eingerichtet ohne mich anzuhören. Auch das ist nicht strafbar lt. Staatsanwaltschaft da dies im sg. Freibeweisverfahren durchgeführt wird und fällt somit nicht unter §153 StGB. Außer wenn die falsch aussagenden Personen als Zeuge oder Sachverständiger diese Angaben gemacht haben. D.h. Wenn es zu deinem Vorteil ist, kannst du lügen was das Zeug hält und du bleibst sogar straffrei! Geändert von WolfgangW (22.03.2022 um 18:16 Uhr) |
22.03.2022, 19:03 | #5 |
Moderator
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Wenn der „Bevollmächtigte“ gar keine echte Vollmacht hatte, liegt hier doch Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug und Unterschlagung vor. Es ist schon richtig, Untreue liegt nicht vor. Aber man prüft doch als Staatsanwalt nicht nur den einen Straftatbestand. Was ist das denn für ein Heijopei?
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22.03.2022, 21:21 | #6 |
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Aber wäre das nicht das Problem der Bank, die muss ja für den Schaden aufkommen, wenn ohne Legitimation verfügt worden ist...
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23.03.2022, 12:45 | #7 | |
Gesperrt
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Zitat:
Das ist soweit richtig. Aber wenn die Bankangestellte mit dem Betrüger befreundet ist, bringt dies nichts. Die Staatsanwaltschaft wird erst tätig, wenn Beweise für unberechtigte Kontozugriffe vorliegen. Diese werden mir von der gerichtlichen bestellten Betreuerin und dem Gericht vorenthalten. Da ich per notarielles Testament Alleinerbe bin, werde ich es sowieso erfahren. Das Gericht hat nicht einmal die Namen der falsch aussagenden Bankangestellte in der Akte vermerkt, obwohl die Richterin des AG diese angerufen habe (lt. Staatsanwaltschaft) um zivile Schadensansprüche Ansprüche zu vermeiden. So was nennt sich moderner Rechtsstaat. |
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23.03.2022, 21:07 | #8 |
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Beiträge: 5
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Also- inzwischen hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt da "ein Täter nicht ermittelt werden konnte", mit dem unnützen Hinweis es der Versicherung zu melden. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt (gegen die Einstellung) und gleichzeitig Adresse und Name des Täters mitgeteilt. Ich glaube wirklich, dass die nicht einmal die Anzeige gelesen haben, da stand alles bereits drin.
Inzwischen habe ich auch einen Teil der Aufgaben an eine andere gerichtlich bestellte Betreuerin abgegeben, lediglich die Vermögenssorge und Pflegeheimsorge habe ich jetzt als gerichtlich bestellte Betreuerin. Frage ist: wer klagt jetzt? Die Betreuerin mit Behördenangelegenheiten- oder ich als Vermögensbetreuerin? |
15.04.2022, 13:45 | #9 |
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Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wieder aufgenommen
Nach meinem Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren (unter neuen Aktenzeichen) wieder aufgenommen- ein Rechtsanwalt ist auch beauftragt. Inzwischen hatte ich ja die gerichtliche Betreuungsurkunde mit dem Einwilligungsvorbehalt, was- wie ich glaubte- die Sache erleichtern würde. Hätte es vielleicht auch- jedoch ist mein Vater (und Betreuter) leider vor einigen Tagen verstorben. Jetzt stehe ich genau wieder da wie vorher- mit einer notariellen Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus, die Bank mauert, ich kann die Rechnungen meines Vaters nicht bezahlen und die Beerdigung steht bevor. Aber ich werde kämpfen und den Diebstahl weiter verfolgen (lassen) durch den Rechtsanwalt und die Staatsanwaltschaft.
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