Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenerstattung Betreuung eines Familienangehörigen im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Mein Vater ist dement. Er hat keinen bestellten Betreuer sondern wir haben per Vorsorgevollmacht ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 13.03.2022
Beiträge: 1
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Guten Tag,
ich habe eine Frage. Mein Vater ist dement. Er hat keinen bestellten Betreuer sondern wir haben per Vorsorgevollmacht geregelt dass ich in diesem Fall alle rechtlichen Sachen erledige. Mein Vater ist in einem Pflegeheim. Ich habe ausserdem Kontovollmacht und erledige alles Finanzielle, Anträge, Rechnungen, usw. Habe ich in diesem Fall das Recht, mir aus seinem Vermögen die laufenden Kosten zu erstatten? Z.B. habe ich kürzlich seine Steuererklärung fertiggemacht, habe ich das Recht die Portokosten von seinem Konto zu erstatten? Wie sieht es mit Schreibauslagen usw. aus? Danke |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
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Das Recht auf Aufwendungsersatz bei Bevollmächtigten ergibt sich direkt aus dem Gesetz, § 670 BGB. Eigentlich müssten die Aufwendungen belegt werden. Bei Betreuern gibt es ja eine Jahrespsuschale, die 400 € ausmacht (ab 1.1.23 425 €), § 1835a BGB. Es dürfte wohl kaum beanstandet werden (später von Erben), wenn man das analog macht.
Ich habe das Ganze an die richtige Stelle verschoben.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 1,946
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Falls aber in der Vollmacht im Innenverhältnis abweichendes geregelt worden ist, hast Du Dich danach zu richten.
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#4 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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![]() Zitat:
natürlich kannst bzw. darfst Du dies alles tun. Das ist ja der Sinn der Vollmacht. Dies aber - wie Mächschen oben schrieb - unter Beachtung von: Zitat:
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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