Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung VS Vorsorgevollmacht im Unterforum Fragen zur Vorsorgevollmacht , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend zusammen,
ich betreue eine Dame > 80 Vermögend seit ca 2 Jahren.
Nun ist die betroffene aus gesundheitlichen ...
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06.04.2022, 22:56 | #1 |
Stammgast
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Beiträge: 773
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Betreuung VS Vorsorgevollmacht
Guten Abend zusammen,
ich betreue eine Dame > 80 Vermögend seit ca 2 Jahren. Nun ist die betroffene aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflegeeinrichtung gezogen und es steht der Verkauf der Immobilie an. Seit dem Einzug ins Heim, melden sich hier ungewöhnlich viele Menschen, die alle nur Mütterchens bestes wollen. Anfang des Monats meldete sich dann ein Großneffe 250 KM entfernt bei Gericht und teilte mit, dass er mit Verwunderung von der Einrichtung der Betreuung erfahren hat und es nicht verstehe, da er wohl im Besitz einer Vorsorgevollmacht für das Mütterchen ist. Das Gericht hat nun eine Ablichtung der Vollmacht angefordert. Kann es sein, das die Betreuung so ohne weiteres durch die bestehende Vorsorgevollmacht ausgehebelt wird und eine Aufhebung der Betreuung angeordnet wird ? |
06.04.2022, 23:13 | #2 |
Gesperrt
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Beiträge: 14,097
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Gehört wohl besser dahin, deswegen verschoben. M. Mohr
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07.04.2022, 08:32 | #3 |
Moderator
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Beiträge: 6,410
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Hallo, ja, nach § 1896 Abs. 2 BGB ist eine Vorsorgevollmacht vorrangig vor der Betreuung. Sofern alle auch in der Betreuung anzuordnenden Aufgabenbereiche von der Vollmacht abgedeckt sind.
Allerdings hat der BGH mehrfach festgestellt, dass das nur dann gilt, wenn der Bevollmächtigte geeignet ist. Hier ist zumindest die große Entfernung etwas, bei dem zu fragen wäre, wie eine persönliche Betreuungsführung so möglich sein soll. Und natürlich, warum der Neffe 2 Jahre nichts mitbekommen hat. Aber das wird sicher vom Richter erfragt. Hier die Rechtsprechung: https://www.lexikon-betreuungsrecht....lmachtsvorrang
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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