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Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von FridelE Ich wollte ein Sparkonto meines Betreuten auflösen. Da der Betreuerausweis der Bank ja vorliegt, habe ich ...


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Alt 10.07.2022, 10:42   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von FridelE Beitrag anzeigen
Ich wollte ein Sparkonto meines Betreuten auflösen. Da der Betreuerausweis der Bank ja vorliegt, habe ich nur eine Kopie des Beschlusses vorgelegt. Antwort: Sie müssen sich mit dem Originalbeschluss und unter (erneuter) Vorlage des Original-Betreuerausweises in der Filiale vorstellen. Kurios: Bei der selben Bank und einer anderen Betreuten war das vor einigen Jahren noch kein Problem.

Ich habe gerade die nötige Energie, um mich mit der Bank zu streiten. Gibt es Rechtsquellen auf die ich mich berufen kann?
Bei solchen Gebahren kann manchmal eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der Bank und/oder der zuständigen Aufsichtsbehörde helfen. "Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit" lautet die Formel, wenn ohne nachvollziehbaren Grund routinemäßig Daten abgefordert werden (zumal mit dem Perso auch noch besondere Kategorien personenbezogener Daten).
Faunhart ist offline  
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Alt 13.07.2022, 12:35   #12
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Zum Thema wiederholte Vorlage des Betreuerausweises im Original:
Ein großes Kreditinstitut, bei dem ein paar meiner Betreuten Konten haben, erzwingt seit Neuestem die jährliche erneute Vorlage des Betreuerausweises (Original!). Nachdem ich der Aufforderung zur erneuten Vorlage mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung (nach der das Original nur einmal vorgelegt werden muss) keine Folge leisten wollte - ich habe wenig Lust, auf meine Kosten jährlich diverse Betreuerausweise herumzuschicken oder persönlich vorzulegen, vielleicht kommen dann weitere Banken auf die Idee - wurde sofort das Onlinebanking für mich gesperrt. Darauf bin ich aber quasi angewiesen. Das Onlinebanking sei ja ein freiwilliges "Entgegenkommen" an den Betreuer und könne ihm daher auch genommen werden wenn man sich nicht an die neu aufgestellten Regeln halte.

Auf meinen Einwand bzw. die Frage, ob man denn ohne erneute Vorlage z.B. eine postalisch eingereichte Überweisung (auf Formular) meinerseits bearbeitet hätte kam keine Auskunft. Der für das Einholen der erneuten Nachweise zuständige Mitarbeiter hat nur die Anweisung vom Vorgesetzten bekommen und kein tieferes Wissen dazu.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 13.07.2022, 13:26   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Tja, das ist die Sache mit am längeren Hebel setzen. Die Bank verwehrt dem Betreuer nicht den Zugang, aber man muss immer in die Filiale an den Kontoauszugsdrucker. Und alles andere auf offline. Ist nicht verboten; es gibt nur (gottseidenk inzwischen) das Recht auf ein Basiskonto, nicht aber auf Onlinebanking. Letzteres räumen die Banken ja ein, um sich selbst Verwaltungsaufwand zu sparen. Ich vermute, da hatte wirklich bei der Bank jemand Stress mit einem Betreuer, der unberechtigt verfügt hat. Denn ohne Leidensdruck kommen solche Anweisungen, mit denen man sich auch selbst Mehraufwand verursacht, ja nicht zustande.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 13.07.2022, 23:03   #14
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Hier gibt's ne Bank, da wird bei Betreuungskonten jede Überweisung gestoppt und von einem Menschen geprüft...

Geht auch mal schief (versehentlich abgelehnt)...

Aber wenn man den Prozess so gestaltet, braucht man sich nicht wundern, wenn der zuständige Mitarbeiter einfach alle gestoppt freigibt und den tatsächlichen Betrug nicht verhindert.

Betreuerausweis wollen die nur nochmal sehen, wenn man ein weiteres Konto eröffnet oder andere wesentliche Dinge ändern will.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 14.07.2022, 08:35   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Ich schubse noch einmal meine Frage hoch:
Bleibt mir bezüglich der Arbeitgeber, die die Echtheit meiner Urkunde anzweifeln, nur der Gang zum Rechtsanwalt, um meinen Auskunftsanspruch durchzusetzen?

Ich benötige die Unterlagen nicht nur für das Sozialamt (dieser Punkt ist ja dank Eurer Hilfe geklärt).
Safima ist offline  
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Alt 15.07.2022, 23:48   #16
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Nein, Du teilst dem Amt unter Verweis auf §65 SGB I mit, dass der Arbeitgeber nicht mitwirkt, dann kümmert sich das Amt.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 16.07.2022, 07:06   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Nein, Du teilst dem Amt unter Verweis auf §65 SGB I mit, dass der Arbeitgeber nicht mitwirkt, dann kümmert sich das Amt.
Danke Mächschen, das habe ich verstanden.
Ich benötige die Unterlagen aber, wie geschrieben, noch für weitere Zwecke.
Z.B. für das Finanzamt, z.B. um zu überprüfen, ob die jeweiligen AG die Kündigungsfristen eingehalten und die vertraglichen Vereinbarungen umgesetzt haben (da scheinen noch Zahlungen offen und Kündigungsfristen nicht eingehalten worden zu sein), z.B. für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung und für die RV.
Dafür kann ich das Sozialamt ja nicht vor den Karren spannen.
Safima ist offline  
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Alt 16.07.2022, 10:18   #18
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Moin Safima


Wenn du die Unterlagen des Arbeitgebers für das Finanzamt benötigen solltest:
Was spricht dagegen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen nicht herausgibt und entsprechend um Amtshilfe zu bitten? Ich möchte wetten, dass der Arbeitgeber ganz schnell bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Das FA ist schließlich der mit Abstand beliebteste Gast im Betrieb


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.07.2022, 15:33   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Was spricht dagegen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen nicht herausgibt und entsprechend um Amtshilfe zu bitten?
Dass diese Anfrage abgelehnt werden wird und das Finanzamt - völlig zu Recht- darauf verweisen wird, dass der Arbeitgeber eine Auskunftspflicht hat. Es geht ja nicht nur um die LSt- Bescheinigung, die ich benötige, sondern um die Arbeitsverträge und Kündigungen für die weitere Prüfung und für weitere Stellen. Das Finanzamt wird wenig Lust haben, sich für diese Zwecke, die nichts mit der ESt zu tun haben, vor meinen Karren spannen zu lassen, weil die momentan eh schon in Arbeit ersticken. Deshalb meine Frage, ob es außerhalb der Mandatierung eines Rechtsanwaltes noch einen Hebel gibt.
Safima ist offline  
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Alt 16.07.2022, 17:23   #20
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Schade. Ich hatte Dich so verstanden, dass das Finanzamt etwas von Dir möchte, wofür die Unterlagen vom Arbeitgeber benötigt werden, und der sie aber nicht rausgeben will.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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