Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von FridelE
Ich wollte ein Sparkonto meines Betreuten auflösen. Da der Betreuerausweis der Bank ja vorliegt, habe ich ...
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10.07.2022, 10:42 | #11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Zitat:
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13.07.2022, 12:35 | #12 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Zum Thema wiederholte Vorlage des Betreuerausweises im Original:
Ein großes Kreditinstitut, bei dem ein paar meiner Betreuten Konten haben, erzwingt seit Neuestem die jährliche erneute Vorlage des Betreuerausweises (Original!). Nachdem ich der Aufforderung zur erneuten Vorlage mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung (nach der das Original nur einmal vorgelegt werden muss) keine Folge leisten wollte - ich habe wenig Lust, auf meine Kosten jährlich diverse Betreuerausweise herumzuschicken oder persönlich vorzulegen, vielleicht kommen dann weitere Banken auf die Idee - wurde sofort das Onlinebanking für mich gesperrt. Darauf bin ich aber quasi angewiesen. Das Onlinebanking sei ja ein freiwilliges "Entgegenkommen" an den Betreuer und könne ihm daher auch genommen werden wenn man sich nicht an die neu aufgestellten Regeln halte. Auf meinen Einwand bzw. die Frage, ob man denn ohne erneute Vorlage z.B. eine postalisch eingereichte Überweisung (auf Formular) meinerseits bearbeitet hätte kam keine Auskunft. Der für das Einholen der erneuten Nachweise zuständige Mitarbeiter hat nur die Anweisung vom Vorgesetzten bekommen und kein tieferes Wissen dazu. Viele Grüße, Anni |
13.07.2022, 13:26 | #13 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Tja, das ist die Sache mit am längeren Hebel setzen. Die Bank verwehrt dem Betreuer nicht den Zugang, aber man muss immer in die Filiale an den Kontoauszugsdrucker. Und alles andere auf offline. Ist nicht verboten; es gibt nur (gottseidenk inzwischen) das Recht auf ein Basiskonto, nicht aber auf Onlinebanking. Letzteres räumen die Banken ja ein, um sich selbst Verwaltungsaufwand zu sparen. Ich vermute, da hatte wirklich bei der Bank jemand Stress mit einem Betreuer, der unberechtigt verfügt hat. Denn ohne Leidensdruck kommen solche Anweisungen, mit denen man sich auch selbst Mehraufwand verursacht, ja nicht zustande.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
13.07.2022, 23:03 | #14 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Hier gibt's ne Bank, da wird bei Betreuungskonten jede Überweisung gestoppt und von einem Menschen geprüft...
Geht auch mal schief (versehentlich abgelehnt)... Aber wenn man den Prozess so gestaltet, braucht man sich nicht wundern, wenn der zuständige Mitarbeiter einfach alle gestoppt freigibt und den tatsächlichen Betrug nicht verhindert. Betreuerausweis wollen die nur nochmal sehen, wenn man ein weiteres Konto eröffnet oder andere wesentliche Dinge ändern will. |
14.07.2022, 08:35 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
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Ich schubse noch einmal meine Frage hoch:
Bleibt mir bezüglich der Arbeitgeber, die die Echtheit meiner Urkunde anzweifeln, nur der Gang zum Rechtsanwalt, um meinen Auskunftsanspruch durchzusetzen? Ich benötige die Unterlagen nicht nur für das Sozialamt (dieser Punkt ist ja dank Eurer Hilfe geklärt). |
16.07.2022, 07:06 | #17 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 92
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Zitat:
Ich benötige die Unterlagen aber, wie geschrieben, noch für weitere Zwecke. Z.B. für das Finanzamt, z.B. um zu überprüfen, ob die jeweiligen AG die Kündigungsfristen eingehalten und die vertraglichen Vereinbarungen umgesetzt haben (da scheinen noch Zahlungen offen und Kündigungsfristen nicht eingehalten worden zu sein), z.B. für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung und für die RV. Dafür kann ich das Sozialamt ja nicht vor den Karren spannen. |
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16.07.2022, 10:18 | #18 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Safima
Wenn du die Unterlagen des Arbeitgebers für das Finanzamt benötigen solltest: Was spricht dagegen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen nicht herausgibt und entsprechend um Amtshilfe zu bitten? Ich möchte wetten, dass der Arbeitgeber ganz schnell bereit ist, seinen Pflichten nachzukommen. Das FA ist schließlich der mit Abstand beliebteste Gast im Betrieb MfG Imre
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16.07.2022, 15:33 | #19 |
Forums-Geselle
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Dass diese Anfrage abgelehnt werden wird und das Finanzamt - völlig zu Recht- darauf verweisen wird, dass der Arbeitgeber eine Auskunftspflicht hat. Es geht ja nicht nur um die LSt- Bescheinigung, die ich benötige, sondern um die Arbeitsverträge und Kündigungen für die weitere Prüfung und für weitere Stellen. Das Finanzamt wird wenig Lust haben, sich für diese Zwecke, die nichts mit der ESt zu tun haben, vor meinen Karren spannen zu lassen, weil die momentan eh schon in Arbeit ersticken. Deshalb meine Frage, ob es außerhalb der Mandatierung eines Rechtsanwaltes noch einen Hebel gibt.
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16.07.2022, 17:23 | #20 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Schade. Ich hatte Dich so verstanden, dass das Finanzamt etwas von Dir möchte, wofür die Unterlagen vom Arbeitgeber benötigt werden, und der sie aber nicht rausgeben will. MfG Imre
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