Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich glaube, ich muss gestehen nicht richtig gelesen zu haben.
Vielleicht hilft die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die AfA, die ...
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17.07.2022, 13:26 | #21 |
Routinier
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Beiträge: 1,231
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Ich glaube, ich muss gestehen nicht richtig gelesen zu haben.
Vielleicht hilft die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die AfA, die haben schließlich auch, was der Arbeitgeber abgerechnet hat. Einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber würde ich vermeiden, sonst kommt der noch auf die Idee, Schadenersatz zu verlangen. |
18.07.2022, 20:23 | #22 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat:
Mich fuchst es wirklich, dass sich ein AG einfach querstellen und behaupten kann, dass meine Urkunde eine Fälschung ist, ohne dass ich da etwas gegen unternehmen kann. |
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18.07.2022, 22:11 | #23 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 1,231
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Du kannst vor dem Arbeitsgericht klagen, solltest dich aber vorher beraten lassen...
Jedenfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber dann auf die Idee kommt noch Schadenersatz wegen dem nicht erscheinen bei der Arbeit zu fordern... |
02.08.2022, 01:30 | #24 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
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und eine Zusammenarbeit mit dem Betreuten ist nicht möglich?
Im Sinne von "Lieber B, ich schreibe in deinem Namen mal ein paar Schriftsätze an deine Arbeitgeber, damit ich Unterlagen, die ich benötige (damit du schnellstmöglich Geld erhältst). Bitte unterschreibe sie mir und ich sende sie dann an deine Arbeitgeber. Die Unterlagen, die du dann bekommst, benötige ich dann bitte ausgehändigt." Dann haben die AGer eine Anfrage Ihres ehemaligen Arbeitnehmers und können sich nicht mit Datenschutz rausreden. Vllt hast du ja auch den Aufgabenkreis der Postangelegenheiten und hast bereits einen Postnachsendeauftrag erteilt. Dann würde die Post ja direkt zu dir gehen und der Umweg über deinen Betreuten wäre nicht erforderlich. |
08.08.2022, 23:55 | #25 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 92
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Mit Verspätung auch Dir ein Dankeschön, DieNeue!
Inzwischen ist es nur noch ein Arbeitgeber, der nicht reagiert. Der Versuch, über den Betreuten an die Unterlagen zu kommen, ist gescheitert. Der zuständige Richter ist bereit, dem Arbeitgeber schriftlich eine Bestätigung der Betreuung zu schicken. Die Kontaktdaten des Richters habe ich dem AG durchgegeben, keine Reaktion. Da der AG eine Rechtsanwaltskanzlei ist, werde ich nun Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen und, falls das auch nichts bringt, selbst einen Rechtsanwalt einschalten. Anders scheint es ja nicht zu funktionieren. |
09.08.2022, 11:58 | #26 |
Routinier
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Beiträge: 1,231
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Ne Beschwerde bei der Anwaltskammer bringt nichts, weil die nicht zuständig sind bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber als Anwalt und Arbeitnehmer.
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29.09.2023, 10:24 | #27 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 251
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Guten Tag,
ist der Post noch aktuell? Ich bin den Stress ja bei Banken gewöhnt, die den Betreuerausweis und meinen Personalausweis im Original sehen möchten, aber jetzt kommen noch die Versicherungen und Kreditgeber dazu. Ich soll wegen dem Geldwäschegesetz plötzlich Ausweise einreichen, beglaubigte Kopien usw. Bei einer Versicherung war meine Lösung den Ausweis zumindest nur an die zuständige Sachbearbeiterin zu schicken, damit meine Personalausweiskopie nicht über 100 Leute geht.
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