Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine etwas komplexere Betreuung, für die ich sehr viele Unterlagen an verschiedenen Stellen nachfordern muss.
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07.07.2022, 16:18 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis
Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine etwas komplexere Betreuung, für die ich sehr viele Unterlagen an verschiedenen Stellen nachfordern muss. Momentan beiße ich u.a. bei ehemaligen Arbeitgebern (und davon gibt es gut 20 Stück) auf Putz. Sie verlangen, dass ich persönlich erscheine und meinen Betreuerausweis im Original sowie meinen Personalausweis vorlege. Alle mit der Mutmaßung, dass die Anfrage und der Ausweis Fälschungen sein könnten und unter Berufung auf den Datenschutz. Unabhängig von der Lösung der Frage, wie ich an die notwendigen Informationen komme: Mit dieser Forderung werde ich immer mal wieder, u.a. von Ärzten konfrontiert. Gibt es diese Verpflichtung zur persönlichen Vorlage des Originalausweises tatsächlich? Der zuständige RP ist im Dreieck gesprungen und hat mich gebeten, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Aber das kann ja auch keine Dauerlösung in solchen Fällen sein. Viele Grüße Safima |
07.07.2022, 16:31 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Den Original-Betreuerausweis muss man nur bei einer Kontoeröffnung vorlegen (§ 1 Abs. 1 Nr 2 dieser VO: https://www.gesetze-im-internet.de/z...618800016.html).
In allen anderen Fällen ist das schlichtweg Schikane. Wie kommen Firmen überhaupt auf die Idee, ein relativ aktueller Betreuerausweis (also die Kopie) könnte eine Fälschung sein? Die würden dann wahrscheinlich auch nicht glauben, dass der Richter oder Rechtspfleger am Telefon ist? Ist das jetzt der grassierende Wahnsinn? Und habe ich das richtig verstanden? 20 Ex-Arbeitgeber des gleichen Betreuten? Und alle weigern sich mit gleichem Argument? Hat da evtl die örtliche IHK ein missverständliches Rundschreiben verschickt? Ich würde mal den Vernünftigsten von den Angesprochenen fragen, woher diese seltsame Auffassung herrührt? Gabs vor Kurzem einen Betrugsskandal durch jemanden, der sich als Betreuer ausgegeben hat?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
07.07.2022, 16:41 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich kann dir nur raten dir eine beglaubigte Ausfertigung deines Betreuerausweises vom Gericht zu holen und diese dann mit der Ankündigung, dass du dich bei Ablehnung sofort an den Datenschutzbeauftragten deiner Stadt wenden wirst, zu verschicken.
Der sollte bei solchem Datenschutz-Schindluder hoffentlich ein Eigeninteresse haben zu reagieren. Hoffentlich brummt er dann jedem eine Seminarteilnahme auf.
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07.07.2022, 17:02 | #4 | |||
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Zitat:
Aktuell weigert sich etwa die Hälfte mit dem Argument, dass sie schlechte Erfahrungen mit solchen Anfragen gemacht hätten und dass ja jeder so einen Ausweis erstellen und Informationen abgreifen könnte. Alle verweisen auf den Datenschutz. Konkretisieren wollte die Begründung auf Nachfrage kein Arbeitgeber. Die andere Hälfte reagiert nicht, da telefoniere ich noch hinterher. In einem Fall (Anwaltskanzlei) habe ich darum gebeten, bei Gericht anzurufen und sich dort eine Bestätigung zu holen. Angeblich erreicht die Kanzlei seit einer Woche niemanden bei Gericht. Es ist pure Schikane und in diesem Fall werde ich über die Anwaltskammer gehen, weil mein Anliegen eilbedürftig ist und die Kanzlei das weiß. Der Betreute hat nämlich schlichtweg kein Geld mehr und ist dringend auf die Nachweise angewiesen, damit er GruSi bekommt. Die Kanzlei hat mich aufgefordert, Aktenzeichen, Ansprechpartner und Verfahren zu nennen, damit sie die Nachweise direkt an die Stadt übermitteln können. Alternativ soll ich bitte persönlich erscheinen und meine Urkunde nebst Personalausweis vorlegen. Zitat:
Zitat:
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07.07.2022, 18:13 | #5 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Wenns fürs Sozialamt ist, dann ist es ganz einfach: der SHT muss die Auskünfte selbst einholen, wenn sie einem verwehrt werden, § 65 Abs. 1 Nr 3 SGB I. Und die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ggü dem SHT steht in § 117 Abs. 4 SGB XII. Also: nicht ins Bockshorn jagen lassen.
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07.07.2022, 19:53 | #6 |
Forums-Geselle
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Vielen Dank, Horst, das löst das akute Problem und hilft sehr!
Die Bescheinigungen benötige ich aber noch für andere Stellen. U.a. damit ich prüfen kann, ob ich eine ESt- Erklärung abgebe, dann auch noch für die RV und eine andere Stelle. Heißt, dass die Arbeitgeber mir die Unterlagen direkt zuschicken müssen. |
08.07.2022, 08:47 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
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Zitat:
Ich habe gerade die nötige Energie, um mich mit der Bank zu streiten. Gibt es Rechtsquellen auf die ich mich berufen kann?
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Viele Grüße Fridel |
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08.07.2022, 10:10 | #8 |
Forums-Geselle
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08.07.2022, 11:24 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Die Bafin vertritt dazu eine andere Meinung.
Die schrieben (vor 2 Jahren) in unregelmässigen Abständen könne die Vorlage des Betreuerausweisverlangt werden. Der Begriff unregelmässig wurde nicht näher definiert.
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09.07.2022, 11:38 | #10 | |
Moderator
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Zitat:
Bei KontoERÖFFNUNG muss der Original-Betreuerausweis vorliegen. Nur darum gings. Übrigens ist das „Institut für Betreuungsrecht“ keine seriöse Internetquelle.
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