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Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe aktuell eine etwas komplexere Betreuung, für die ich sehr viele Unterlagen an verschiedenen Stellen nachfordern muss. ...


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Alt 07.07.2022, 16:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
Standard Betreuerausweis im Original nebst Personalausweis

Hallo zusammen,

ich habe aktuell eine etwas komplexere Betreuung, für die ich sehr viele Unterlagen an verschiedenen Stellen nachfordern muss.

Momentan beiße ich u.a. bei ehemaligen Arbeitgebern (und davon gibt es gut 20 Stück) auf Putz. Sie verlangen, dass ich persönlich erscheine und meinen Betreuerausweis im Original sowie meinen Personalausweis vorlege. Alle mit der Mutmaßung, dass die Anfrage und der Ausweis Fälschungen sein könnten und unter Berufung auf den Datenschutz.

Unabhängig von der Lösung der Frage, wie ich an die notwendigen Informationen komme: Mit dieser Forderung werde ich immer mal wieder, u.a. von Ärzten konfrontiert. Gibt es diese Verpflichtung zur persönlichen Vorlage des Originalausweises tatsächlich? Der zuständige RP ist im Dreieck gesprungen und hat mich gebeten, einen Rechtsanwalt zu mandatieren. Aber das kann ja auch keine Dauerlösung in solchen Fällen sein.

Viele Grüße
Safima
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Alt 07.07.2022, 16:31   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Den Original-Betreuerausweis muss man nur bei einer Kontoeröffnung vorlegen (§ 1 Abs. 1 Nr 2 dieser VO: https://www.gesetze-im-internet.de/z...618800016.html).

In allen anderen Fällen ist das schlichtweg Schikane. Wie kommen Firmen überhaupt auf die Idee, ein relativ aktueller Betreuerausweis (also die Kopie) könnte eine Fälschung sein? Die würden dann wahrscheinlich auch nicht glauben, dass der Richter oder Rechtspfleger am Telefon ist? Ist das jetzt der grassierende Wahnsinn?

Und habe ich das richtig verstanden? 20 Ex-Arbeitgeber des gleichen Betreuten? Und alle weigern sich mit gleichem Argument? Hat da evtl die örtliche IHK ein missverständliches Rundschreiben verschickt? Ich würde mal den Vernünftigsten von den Angesprochenen fragen, woher diese seltsame Auffassung herrührt? Gabs vor Kurzem einen Betrugsskandal durch jemanden, der sich als Betreuer ausgegeben hat?
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 07.07.2022, 16:41   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich kann dir nur raten dir eine beglaubigte Ausfertigung deines Betreuerausweises vom Gericht zu holen und diese dann mit der Ankündigung, dass du dich bei Ablehnung sofort an den Datenschutzbeauftragten deiner Stadt wenden wirst, zu verschicken.

Der sollte bei solchem Datenschutz-Schindluder hoffentlich ein Eigeninteresse haben zu reagieren.
Hoffentlich brummt er dann jedem eine Seminarteilnahme auf.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.07.2022, 17:02   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und habe ich das richtig verstanden? 20 Ex-Arbeitgeber des gleichen Betreuten? Und alle weigern sich mit gleichem Argument? Hat da evtl die örtliche IHK ein missverständliches Rundschreiben verschickt?
Ja, gut 20 Ex- Arbeitgeber. Der Betreute hat immer wieder Beschäftigungen aufgenommen, ein paar Tage gearbeitet und ist dann nicht mehr erschienen. Dann kam die fristlose Kündigung, das Geld wurde knapp und die nächste Beschäftigung gesucht. Ich brauche aber dringend die Abrechnungen etc. für die Antragsstellung beim Sozialamt und habe das Gefühl, dass die Arbeitgeber ihre Wut auf meinen Betreuten auf diesem Weg abarbeiten.

Aktuell weigert sich etwa die Hälfte mit dem Argument, dass sie schlechte Erfahrungen mit solchen Anfragen gemacht hätten und dass ja jeder so einen Ausweis erstellen und Informationen abgreifen könnte. Alle verweisen auf den Datenschutz. Konkretisieren wollte die Begründung auf Nachfrage kein Arbeitgeber. Die andere Hälfte reagiert nicht, da telefoniere ich noch hinterher.

In einem Fall (Anwaltskanzlei) habe ich darum gebeten, bei Gericht anzurufen und sich dort eine Bestätigung zu holen. Angeblich erreicht die Kanzlei seit einer Woche niemanden bei Gericht. Es ist pure Schikane und in diesem Fall werde ich über die Anwaltskammer gehen, weil mein Anliegen eilbedürftig ist und die Kanzlei das weiß. Der Betreute hat nämlich schlichtweg kein Geld mehr und ist dringend auf die Nachweise angewiesen, damit er GruSi bekommt. Die Kanzlei hat mich aufgefordert, Aktenzeichen, Ansprechpartner und Verfahren zu nennen, damit sie die Nachweise direkt an die Stadt übermitteln können. Alternativ soll ich bitte persönlich erscheinen und meine Urkunde nebst Personalausweis vorlegen.

Zitat:
Gabs vor Kurzem einen Betrugsskandal durch jemanden, der sich als Betreuer ausgegeben hat?
Meines Wissens nicht.

Zitat:
Ich kann dir nur raten dir eine beglaubigte Ausfertigung deines Betreuerausweises vom Gericht zu holen und diese dann mit der Ankündigung, dass du dich bei Ablehnung sofort an den Datenschutzbeauftragten deiner Stadt wenden wirst, zu verschicken.
Das ist eine gute Idee, danke!
Safima ist offline  
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Alt 07.07.2022, 18:13   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Wenns fürs Sozialamt ist, dann ist es ganz einfach: der SHT muss die Auskünfte selbst einholen, wenn sie einem verwehrt werden, § 65 Abs. 1 Nr 3 SGB I. Und die Auskunftspflicht des Arbeitgebers ggü dem SHT steht in § 117 Abs. 4 SGB XII. Also: nicht ins Bockshorn jagen lassen.
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Horst Deinert

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Alt 07.07.2022, 19:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
Standard

Vielen Dank, Horst, das löst das akute Problem und hilft sehr!


Die Bescheinigungen benötige ich aber noch für andere Stellen. U.a. damit ich prüfen kann, ob ich eine ESt- Erklärung abgebe, dann auch noch für die RV und eine andere Stelle. Heißt, dass die Arbeitgeber mir die Unterlagen direkt zuschicken müssen.
Safima ist offline  
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Alt 08.07.2022, 08:47   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 182
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Den Original-Betreuerausweis muss man nur bei einer Kontoeröffnung vorlegen (§ 1 Abs. 1 Nr 2 dieser VO: https://www.gesetze-im-internet.de/z...618800016.html).
In allen anderen Fällen ist das schlichtweg Schikane.
Ich wollte ein Sparkonto meines Betreuten auflösen. Da der Betreuerausweis der Bank ja vorliegt, habe ich nur eine Kopie des Beschlusses vorgelegt. Antwort: Sie müssen sich mit dem Originalbeschluss und unter (erneuter) Vorlage des Original-Betreuerausweises in der Filiale vorstellen. Kurios: Bei der selben Bank und einer anderen Betreuten war das vor einigen Jahren noch kein Problem.

Ich habe gerade die nötige Energie, um mich mit der Bank zu streiten. Gibt es Rechtsquellen auf die ich mich berufen kann?
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Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 08.07.2022, 10:10   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.01.2021
Ort: Friesland
Beiträge: 144
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Keine Berechtigung eines Geldinstitutes zu ständiger Überprüfung der Vertretungsberechtigung eines Betreuers durch Vorlegung des Betreuerausweises, nachdem dieser einmal vorgelegt wurde. - Institut für Betreuungsrecht


Gruß
Mirko
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Mirko ist offline  
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Alt 08.07.2022, 11:24   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Bafin vertritt dazu eine andere Meinung.
Die schrieben (vor 2 Jahren) in unregelmässigen Abständen könne die Vorlage des Betreuerausweisverlangt werden.
Der Begriff unregelmässig wurde nicht näher definiert.
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Alt 09.07.2022, 11:38   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Bei KontoERÖFFNUNG muss der Original-Betreuerausweis vorliegen. Nur darum gings. Übrigens ist das „Institut für Betreuungsrecht“ keine seriöse Internetquelle.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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