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Löschung Bankvollmacht durch bevollmächtigte Person?

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Zitat: Zitat von HorstD Und Anlageentscheidungen, das Vermögen betreffend. Wobei aktuelle Kontovollmachten dem Bevollmächtigten oft erlauben Geld in Form von ...


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Alt 20.07.2022, 14:45   #11
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und Anlageentscheidungen, das Vermögen betreffend.
Wobei aktuelle Kontovollmachten dem Bevollmächtigten oft erlauben Geld in Form von Tagesgeld, Sparkonto, Festgeld, etc. PP anlegen zu können.
Mächschen ist offline  
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Alt 20.07.2022, 16:17   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
Standard

Naja, es ist erstens immer eine gute Idee, beim Gericht vorab nachzufragen (hier beim Rechtspfleger), und vor allem bei neuen Sachverhalten, für die es naturgemäß noch keine einzige Rspr geben kann.

Das einzige derzeit ist die Regierungsbegründung. Aus der zitiere ich (Bt-Drs 19/24445 S. 248):

„Im neuen Absatz 5 soll der Widerruf einer Vorsorgevollmacht normiert und hierfür ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden. … Zur Abgrenzung einer Vorsorgevollmacht von sonstigen Vollmachten, etwa Post- oder Kontovollmachten, für die nicht die in Absatz 5 geregelten strengen Voraussetzungen gelten sollen, stellt das Gesetz – mangels einer gesetzlichen Definition – auf den typischen Inhalt einer Vollmacht ab, die Vorsorgezwecken dient. Diese ermächtigt den Vollmachtgeber typischerweise zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge.“

Mit anderen Worten: jedenfalls das BMJ sieht keine Anwendung bei Kontovollmachten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.07.2022, 16:37   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Naja, es ist erstens immer eine gute Idee, beim Gericht vorab nachzufragen (hier beim Rechtspfleger), und vor allem bei neuen Sachverhalten, für die es naturgemäß noch keine einzige Rspr geben kann.

Das einzige derzeit ist die Regierungsbegründung. Aus der zitiere ich (Bt-Drs 19/24445 S. 248):

„Im neuen Absatz 5 soll der Widerruf einer Vorsorgevollmacht normiert und hierfür ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden. … Zur Abgrenzung einer Vorsorgevollmacht von sonstigen Vollmachten, etwa Post- oder Kontovollmachten, für die nicht die in Absatz 5 geregelten strengen Voraussetzungen gelten sollen, stellt das Gesetz – mangels einer gesetzlichen Definition – auf den typischen Inhalt einer Vollmacht ab, die Vorsorgezwecken dient. Diese ermächtigt den Vollmachtgeber typischerweise zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge.“

Mit anderen Worten: jedenfalls das BMJ sieht keine Anwendung bei Kontovollmachten.
Na damit kann man doch schon mal gut argumentieren. Dankeschön!
Faunhart ist offline  
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Alt 20.07.2022, 22:41   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 181
Standard

Sehr informativ. Ich sag' ebenfalls DANKE!
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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